seinen Bericht – es die Aufgabe des Europarates ist, den Respekt der Menschenrechte in den Mitgliedstaaten zu beobachten und zu garantieren, und dass die künftige Agentur der EU striktest bloß komplementär zu den Menschenrechtsbeobachtungs- und Monitoring-Instrumenten des Europarates sein darf und ihr Mandat auf Menschenrechtsfälle beschränkt ist, die im Zusammenhang mit der Umsetzung des Gemeinschaftsrechts entstehen, sich also striktest innerhalb des internen Rechtssystems der Union befindet?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Frau Ministerin, bitte.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Die Einhaltung der Grundrechte durch die EU-Institutionen und die Mitgliedstaaten bei der Formulierung und Umsetzung des Gemeinschaftsrechtes sicherzustellen ist die zentrale Aufgabe der Grundrechtsagentur.
Aber aus meiner Sicht wäre es durchaus auch wichtig, im Bereich der internationalen Beziehungen Zugriff auf ein entsprechendes Datenmaterial zu haben, das allen Institutionen in diesem Bereich auch bei der Politikgestaltung zur Verfügung steht. Denken Sie etwa an die kritischen Dialoge, die wir in Menschenrechtsfragen führen oder die im Augenblick sistiert sind. Ich greife zwei Fälle heraus: Das eine ist der Iran und das andere ist China.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Herr Abgeordneter Dr. Spindelegger, bitte.
Abgeordneter Dr. Michael Spindelegger (ÖVP): Frau Bundesministerin! Für uns Österreicher ist es natürlich auch wichtig, dass Wien als Standort für diese Menschenrechtsagentur außer Frage bleibt und dass wir diesen Standort in Wien realisieren können.
Meine Frage an Sie ist: Wie sehen Sie denn die nächsten Schritte, und glauben Sie, dass man einen Zeitplan für die Errichtung dieser Menschenrechtsagentur schon vorsehen kann?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für auswärtige
Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik:
Im Verordnungsentwurf haben wir den 1. Januar 2007 für den
Arbeitsbeginn der Agentur vorgesehen. Ich hoffe sehr, dass wir mit vereinten
Kräften sozusagen diesen Termin halten können, denn wir brauchen vorher noch
die Einigung im Rat, und da sind wir uns in einzelnen Punkten noch nicht einig.
Und wir brauchen dann auch noch einen offiziellen Beschluss des Europäischen Parlaments, das auch sinnvollerweise in
die Ausarbeitung dieser Gründungsverordnung einbezogen ist.
Ich hoffe, dass
wir es schaffen, bis zum 1. Januar 2007 mit der Arbeit beginnen zu
können.
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Weitere Zusatzfrage? – Frau Abgeordnete Dipl.-Ing. Achleitner, bitte.
Abgeordnete Dipl.-Ing. Elke Achleitner (Freiheitliche): Frau Bundesministerin! Es gibt eine Vielzahl von Institutionen, die für Menschenrechtsfragen zuständig sind. Sehen Sie eventuell eine Gefahr, dass gerade in Krisenfällen eine gegenseitige Blockierung stattfinden könnte?
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.
Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Diese Gefahr, Frau Abgeordnete, sehe ich in Wirklichkeit nicht, denn diese Organisationen oder Institutionen selbst haben auch alles Interesse daran, da nicht überlappend zu agieren,