Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 19

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sondern komplementär, ergänzend zueinander, unter strikter Beobachtung der jeweili­gen Rechtsbasis. Und entsprechend bemühen wir uns auch beim Aufbau etwa jetzt der Grundrechteagentur vorzugehen.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Nächste Zusatzfrage: Frau Abgeordnete Mag. Stoisits, bitte.

 


Abgeordnete Mag. Terezija Stoisits (Grüne): Frau Bundesministerin! Der Schutz von Menschenrechten braucht auch Ressourcen, Geld und Unterstützung.

Eine der wichtigen Säulen des Europarates ist der Menschenrechtsgerichtshof. Der Menschenrechtsgerichtshof genießt hohe Reputation, hat aber auf Grund von unglaub­lich vielen Fällen, die an ihn herangetragen werden, natürlich eine sehr, sehr lange Entscheidungsdauer.

Jetzt hatten wir gestern schon Gelegenheit, darüber zu reden. Gibt es von österreichi­scher Seite Pläne, schlicht und einfach Initiativen zu setzen, dass die finanzielle Basis des Gerichtshofes in den Diskussionen um die Neuorganisation einfach auf eine so breite Basis gestellt wird, dass die Menschen auch zu ihrem Recht kommen, wenn sie es beim Menschenrechtsgerichtshof suchen?

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Das Thema der Dauer der Verfahren und des damit verbundenen schwierigen oder schwie­riger gemachten Zugangs zum Recht auf europäischer Ebene ist eines, das uns schon die ganze Zeit begleitet und dem wir auf verschiedene Art und Weise zu begegnen ver­suchen: auf der einen Seite durch die Zurverfügungstellung von entsprechenden Mit­teln, aber das können wir nur im Konsens der 46 Mitgliedstaaten im Europarat, und auf der anderen Seite auch, indem man die notwendigen verfahrensrechtlichen und organi­satorischen Maßnahmen trifft, um da Entlastung herbeizuführen.

Aber ich bin mir des Problems durchaus bewusst. Es wird nicht von einem Tag auf den anderen lösbar sein, denn Menschen machen, Gott sei Dank, würde ich sagen, von ihrem Recht Gebrauch, sich an die europäischen Institutionen zu wenden.

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir kommen zur Anfrage 144/M von Frau Abge­ordneter Felzmann. – Bitte.

 


Abgeordnete Carina Felzmann (ÖVP): Sehr geehrte Frau Bundesminister! Von der Menschenrechtsagentur in Wien zur Palästinensischen Autonomiebehörde.

Meine Frage dazu lautet:

144/M

„Welche Haltung nimmt Österreich gegenüber der Hamas-geführten Regierung ein?“

 


Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Bitte, Frau Ministerin.

 


Bundesministerin für auswärtige Angelegenheiten Dr. Ursula Plassnik: Wir haben in der Europäischen Union am 30. Jänner, also knapp nach den Wahlen zum Palästi­nensischen Legislativrat, klargemacht, was die Grundprinzipien unserer Nahostpolitik sind, und zwar die Grundprinzipien sowohl der Europäischen Union als auch des Nah­ostquartetts, in dem die UNO, die Europäische Union, Russland und Amerika ihre Posi­tionen abstimmen. Und an dieser Position halten wir auch fest: Gewaltverzicht, Aner­kennung des Existenzrechts Israels, Anerkennung der bestehenden Vereinbarungen.

 


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