ausgenommen. Die Immunität besteht aber weiterhin für Personen in diplomatischen Eigenschaften.
Staatseigene Unternehmen genießen keine Immunität. Bei dieser Vollstreckung bleibt die Sonderstellung von Staaten allerdings aufrecht. Bestimmte Vermögenswerte sind nach wie vor dem Zugriff der jeweiligen inländischen Gerichtsbarkeiten entzogen, wie etwa die diplomatischen Vertretungen im Ausland. Es wurden bei multilateralen Verträgen immer weitere Kompromisse eingegangen. Kriegerische Ereignisse werden nicht berührt, und die diplomatische Immunität wird nicht angetastet.
Im Ganzen wird das Abkommen die Beziehung zwischen den Staaten und den Unternehmen fördern und verbessern. Wir Sozialdemokraten stimmen daher dieser Regierungsvorlage heute zu. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)
13.37
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als nächster Redner zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Brader. – Bitte.
13.38
Abgeordneter Mag. Dr. Alfred Brader (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrter Herr Staatssekretär! Bevor ich zum eigentlichen Thema, dem Kooperationsabkommen zwischen der EU und der Republik Tadschikistan komme, möchte ich mich bei Ihnen, Herr Staatssekretär, dafür bedanken, dass die Subsidiaritätskonferenz in St. Pölten so gut organisiert war. Als St. Pöltener Abgeordneter war ich natürlich ganz besonders stolz erstens über das hohe Niveau dieser Konferenz und zweitens über die perfekte Organisation. Für die Stadt St. Pölten war das sicher ein ganz großartiges Ereignis.
Nun zum eigentlichen Thema: Seit dem Jahre 1994 existiert ein Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Republik Tadschikistan, das damals noch mit der ehemaligen Sowjetunion abgeschlossen und nach der Abspaltung übernommen wurde. Nachdem dieses Abkommen aber nicht mehr zeitgemäß ist und den heutigen Herausforderungen einer sich entwickelnden Zusammenarbeit mit der Republik Tadschikistan nicht standhält, kam es zu einer Neuformulierung des Abkommens, damit man die Beziehungen endlich konsolidieren und verstärken kann.
Das Abkommen wurde zwar nach dem Vorbild anderer ähnlicher Abkommen ausgearbeitet, ist aber das erste – und das ist besonders hervorzuheben –, das Bestimmungen über die Bekämpfung des Terrorismus und der Verbreitung von Massenvernichtungswaffen enthält. Die wesentlichen Grundsätze, auf die es sich stützt, sind die Achtung der Demokratie, der Menschenrechte, der Rechtsstaatlichkeit sowie die Förderung der nachhaltigen Entwicklung und die Koordinierung der Hilfsinstrumente, was die Verknüpfung der humanitären Hilfe möglich macht.
Durch dieses Abkommen sind eine Intensivierung der Wirtschaftsbeziehungen und damit positive Auswirkungen auf den Wirtschaftsstandort Tadschikistan beziehungsweise Österreich zu erwarten. Finanzielle Verpflichtungen werden uns daraus nicht erwachsen.
Ich bitte Sie daher, diesem Abkommen im Sinne des
Gemeinschaftsgedankens die Zustimmung zu geben. – Danke. (Beifall bei
der ÖVP.)
13.40
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Herr
Abgeordneter Heinzl. (Rufe bei der ÖVP: Der ist nicht da!)
Dann gelangt Herr Abgeordneter Doppler zu Wort. – Bitte.