Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 58

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Hilfe, die gerade Österreich mit seiner Präsidentschaft und auch mit seiner historischen Geschichte leistet. (Beifall bei der ÖVP.)

Meine Damen und Herren! Das sollte uns ermutigen. Abgesehen davon haben wir auch Vorteile von diesen Kontakten, nämlich wirtschaftliche Investments. Gerade in diesen Ländern gibt es Österreicher, die Hauptinvestoren sind, und ich ermutige auch viele Firmen: Traut euch, investiert am Balkan! Bei anderen erfolgreichen Firmen se­hen wir, dass es sich lohnt. Die Bevölkerung ist bereit, mitzuwirken und auch die Rechtsnormen zu setzen.

Ich komme zum Schluss, meine Damen und Herren: Die Opposition wird verstehen, wenn ich bei der Causa prima nicht vorbei kann, das ist natürlich die Karibik-Exkursion der BAWAG, und ich werde mit einem doppelten Vierzeiler schließen.

Ein Arbeiter ein Leben lang spart

für eine schöne Urlaubsfahrt,

legt jeden Cent, auch noch so klein,

bei der Gewerkschafts-BAWAG ein.

Er träumt von Sonne, Palmen schön,

doch nichts wird es mit seinen Plänen.

Nicht er, sein Urlaubssparguthaben

geht jetzt in der Karibik baden.

Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

13.35


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Ab­geordneter Ing. Gartlehner. – Bitte.

 


13.35.07

Abgeordneter Ing. Kurt Gartlehner (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Geschätz­ter Herr Staatssekretär! Kollege Großruck braucht gar nicht in die Karibik zu fahren, es genügt, wenn er die Kärntner Seen heimsucht und dort seine Gedichte, seine Vierzeiler verfasst.

Ich möchte mich mit der Regierungsvorlage 1161 der Beilagen, die die Immunität von Staaten betrifft, etwas auseinander setzen. Es war in der Vergangenheit eine histo­rische Regel, dass ein Staat nicht von ausländischen Gerichten belangt oder vor aus­ländische Gerichte gebracht werden konnte, ein Staat sollte also nicht ausländischer Gerichtsbarkeit unterworfen sein.

Diese Regel ist in der Form heute nicht mehr ganz zeitgemäß, insbesondere da Staa­ten auch unternehmerisch tätig sind und als gleichberechtigte Unternehmer am Markt agieren und auch agieren sollen.

Ein allgemein gültiges multilaterales Abkommen über diese Staatenimmunität gibt es bisher nicht. Es gibt nur im Rahmen des Europarates eine europäische Übereinkunft, der allerdings derzeit neben Österreich nur sieben Staaten angehören.

Infolgedessen ist die Staatengemeinschaft in diesem Bereich weitgehend auf Völkerge­wohnheitsrecht angewiesen, was aus Gründen der Rechtssicherheit natürlich nicht von Vorteil ist. Das gegenständliche Übereinkommen, das wir heute behandeln und auch beschließen werden, ist daher ein Fortschritt.

Mit diesem vorliegenden Übereinkommen fand eine jahrzehntelange Tätigkeit der UNO nunmehr ihren Abschluss. Prinzipiell bleibt die Immunität der Staaten aufrecht, es wird aber eine Reihe von Ausnahmen von der Immunität von Staaten formuliert, und diese Ausnahmen bringen Verbesserungen für die Wirtschaft, aber auch für die Arbeitneh­merinnen und für die Arbeitnehmer. Arbeitsverträge sind prinzipiell von der Immunität


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