Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 66

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Es freut uns natürlich auch, dass das Staatssekretariat diese Gesetzesinitiative voll mitträgt und auch Impulse gegeben hat.

Auch wenn es der Vorsitzenden des Sportausschusses, Kollegin Schasching, immer wieder ein wenig unheimlich ist, wie sie öfters im Ausschuss sagt, dass wir bei den zentralen Punkten und Anliegen im Sport immer wieder zu einer gemeinschaftlichen Umsetzung finden, freut es mich ganz besonders, dass es zu diesem Gesetz vom Sport für den Sport gekommen ist. Es wurde mit diesem neuen Gesetz dem wichtigs­ten Anliegen unserer hervorragenden Sportlerinnen und Sportler, nämlich Rechtssi­cherheit in der Ausübung ihres Spitzensportes, voll Rechnung getragen.

Gerade im sportlichen Konzert der internationalen Wettkämpfe ist es wichtig, dass man sowohl in der Vorbereitung als auch bei den Wettkämpfen weiß, woran man sich halten soll. Die internationalen Regeln, die ja in Österreich bereits ihre Gültigkeit haben, ha­ben wir in diesem Gesetz berücksichtigt und damit auch die internationalen Standards, die besonders wichtig sind, gewahrt.

Da wir heuer das 15-jährige Jubiläum der Anti-Doping-Konvention im Europarat feiern, kommt das Gesetz zum richtigen Zeitpunkt, und wir zeigen damit, dass wir auch in Sa­chen Sportpolitik ein Vorreiter in Europa sind.

Wichtig war uns vor allem, dass wir in dieses Gesetz die geltenden internationalen Re­gelungen im Bereich des Anti-Dopings übernehmen und die Bedingung zur Gewährung der Bundessportförderungsmittel damit verknüpfen. Weiters waren uns wichtig die Ver­pflichtung von Sportorganisationen zur umfassenden Dopingprävention und -informa­tion und eine klare Aufgabenbeschreibung der unabhängigen Doping-Kontrolleinrich­tung und damit verbunden für die Zukunft – das ist ein wesentlicher, zentraler Ansatz des neuen Gesetzes – eine verstärkte Informationstätigkeit.

Ganz wichtig ist auch die Einführung der unabhängigen Schiedskommission und damit die Schaffung einer Anhörungsinstanz. Ganz klar war für uns, die Rechtssicherheit für Sportlerinnen und Sportler und deren Betreuungspersonen muss gewährleistet sein. All diese Punkte sind im neuen Gesetz berücksichtigt und bilden den Kern dieses neuen Gesetzeswerkes.

Aber eines ist auch klar: Wer dopt, muss mit scharfen Konsequenzen rechnen. Auch dies wurde in diesem Gesetz berücksichtigt.

Jetzt gilt es vor allem zu informieren und dieses neue Gesetz auch umzusetzen. Öster­reich hat in den letzten Jahren viele wertvolle Vorhaben im Sport umsetzen können, wie zum Beispiel die Neuordnung der Besonderen Bundessportförderung, und damit ein klares Signal für eine moderne Sportpolitik gesetzt.

Das heute zu beschließende neue Anti-Doping-Gesetz ist ein weiterer wichtiger Schritt für das moderne Sportland Österreich. Und gerade zum richtigen Zeitpunkt kommt na­türlich dieses Anti-Doping-Gesetz für unsere Bewerbungen um die Ski-WM in Schlad­ming und für die Olympischen Winterspiele 2014 in Salzburg. Es ist wichtig, dass das IOC sieht, dass wir in Österreich klare rechtliche Bestimmungen auf Gesetzesbasis für einen sauberen Sport haben.

Wenn wir im Sport – wie wir es gewohnt sind – gemeinsam ein Ziel verfolgen, werden wir erfolgreich sein. Das neue moderne Anti-Doping-Gesetz zeigt dies eindrucksvoll. Sieger sollen unsere Sportlerinnen und Sportler sein, die uns beziehungsweise die ganze Nation mit ihren tollen Leistungen immer wieder stolz machen.

Zum Abschluss bringe ich noch einen Abänderungsantrag der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Herta Mikesch, Mar­kus Fauland, Beate Schasching, Mag. Ulrike Lunacek, Astrid Stadler, Marialuise Mitter-


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