Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 67

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müller, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz) in 1416 der Beilagen ein und ersuche den Präsidenten wegen seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG um die Verteilung an die Abgeordneten.

Ich erläutere die Kernpunkte des Antrages:

Es geht um die Klarstellung, dass ein Sportler kein Doping-Vergehen begeht, wenn er Arzneimittel mit Wirkstoffen besitzt, für die er eine Ausnahmegenehmigung von der Un­abhängigen Dopingkontrolleinrichtung erhalten hat. Weiters wird klargestellt, dass die Heranziehung der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung nicht durch einen hoheit­lichen, sondern durch einen zivilrechtlichen Rechtsakt erfolgt.

Es erfolgt weiters die Anpassung, dass nunmehr streng zwischen ärztlicher und zahn­ärztlicher Tätigkeit zu unterscheiden ist, die Neufassung der Informationspflicht der Ärzte. Und es wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es international üblich ist, dass bei der Einnahme von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen die Ausnah­megenehmigung ohne Zuziehung der Ärztekommission durch die Unabhängige Do­pingkontrolleinrichtung erfolgt. Die vorgesehene Regelung lehnt sich an den von der WADA festgelegten Standards für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur the­rapeutischen Anwendungen an.

Weitere Änderungen erfolgen vor allem aus technischen und sprachlichen Gründen.

Damit es auch in Zukunft so bleibt, dass wir stolz auf unsere Sportlerinnen und Sportler sein können, werden wir alles unternehmen, was in unserer Macht steht, um den Sport zu unterstützen. Allen Sportlerinnen, Sportlern, Trainern und Funktionären herzlichen Dank für ihr Engagement und weiterhin viel Erfolg für das Sportland Österreich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

14.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in sei­nen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Witt­mann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde und genügend un­terstützt ist; er steht daher mit in Verhandlung.

Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Ge­schäftsordnung vervielfältigen, verteilen und dem Stenographischen Protokoll beifügen.

Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:

Abänderungsantrag

der Abgeordneten Peter Haubner, Elmar Lichtenegger, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Herta Mikesch, Markus Fauland, Beate Schasching, Mag. Ulrike Lunacek, Astrid Stadler, Marialuise Mittermüller, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen

zum Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz) – 1416  d. B.

Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:

Der eingangs erwähnte Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:

1. Bei den Bezeichnungen „Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung“ und „Unabhängige Schiedskommission“, in der jeweiligen grammatikalischen Form, entfallen generell die Anführungszeichen.

 


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