müller, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen zum Antrag des Ausschusses für Sportangelegenheiten betreffend den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz) in 1416 der Beilagen ein und ersuche den Präsidenten wegen seines Umfanges gemäß § 53 Abs. 4 GOG um die Verteilung an die Abgeordneten.
Ich erläutere die Kernpunkte des Antrages:
Es geht um die Klarstellung, dass ein Sportler kein Doping-Vergehen begeht, wenn er Arzneimittel mit Wirkstoffen besitzt, für die er eine Ausnahmegenehmigung von der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung erhalten hat. Weiters wird klargestellt, dass die Heranziehung der Unabhängigen Dopingkontrolleinrichtung nicht durch einen hoheitlichen, sondern durch einen zivilrechtlichen Rechtsakt erfolgt.
Es erfolgt weiters die Anpassung, dass nunmehr streng zwischen ärztlicher und zahnärztlicher Tätigkeit zu unterscheiden ist, die Neufassung der Informationspflicht der Ärzte. Und es wurde dem Umstand Rechnung getragen, dass es international üblich ist, dass bei der Einnahme von Arzneimitteln mit verbotenen Wirkstoffen die Ausnahmegenehmigung ohne Zuziehung der Ärztekommission durch die Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung erfolgt. Die vorgesehene Regelung lehnt sich an den von der WADA festgelegten Standards für die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zur therapeutischen Anwendungen an.
Weitere Änderungen erfolgen vor allem aus technischen und sprachlichen Gründen.
Damit es auch in Zukunft so bleibt, dass wir stolz auf unsere Sportlerinnen und Sportler sein können, werden wir alles unternehmen, was in unserer Macht steht, um den Sport zu unterstützen. Allen Sportlerinnen, Sportlern, Trainern und Funktionären herzlichen Dank für ihr Engagement und weiterhin viel Erfolg für das Sportland Österreich! – Danke. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
14.07
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Ich gebe bekannt, dass der soeben in seinen Kernpunkten erläuterte Antrag der Abgeordneten Haubner, Lichtenegger, Dr. Wittmann, Brosz, Kolleginnen und Kollegen schriftlich überreicht wurde und genügend unterstützt ist; er steht daher mit in Verhandlung.
Im Hinblick auf den Umfang des Antrages lasse ich ihn gemäß § 53 Abs. 4 der Geschäftsordnung vervielfältigen, verteilen und dem Stenographischen Protokoll beifügen.
Der Antrag hat
folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Peter
Haubner, Elmar Lichtenegger, Dr. Peter Wittmann, Dieter Brosz, Herta Mikesch,
Markus Fauland, Beate Schasching, Mag. Ulrike Lunacek, Astrid Stadler,
Marialuise Mittermüller, Mag. Johann Maier, Kolleginnen und Kollegen
zum Antrag des
Ausschusses für Sportangelegenheiten betreffend den Entwurf eines
Bundesgesetzes, mit dem das Bundes-Sportförderungsgesetz 2005 geändert wird (Anti-Doping-Bundesgesetz)
– 1416 d. B.
Der Nationalrat wolle
in zweiter Lesung beschließen:
Der eingangs erwähnte
Gesetzesentwurf wird wie folgt geändert:
1. Bei den
Bezeichnungen „Unabhängige Dopingkontrolleinrichtung“ und „Unabhängige
Schiedskommission“, in der jeweiligen grammatikalischen Form, entfallen
generell die Anführungszeichen.