Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 90

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ler als 130 km/h zu fahren, weil es gefährlich war. Ich verweise in diesem Zusammen­hang, Frau Kollegin Moser, aber sehr wohl auch darauf, dass die Mehrheit der Ver­kehrsunfälle, die überwiegende Mehrheit immer noch im Bundes- und Landesstraßen­netz passiert, leider Gottes, wegen überhöhter Geschwindigkeit. Sie haben völlig Recht. Das Autobahnnetz – 2 200 Kilometer in Österreich – ist aber seitdem gut ausge­baut worden. Wir haben überall Pannenstreifen, wir haben entsprechende Sicherheits­maßnahmen.

Der dritte Punkt, also nach dem Fahrzeug, den Fahrbahnen, also der Straße, ist der Mensch. Die Ausbildung der Fahrzeuglenker hat sich seit dem Jahr 1974 tatsächlich wesentlich verbessert. Ich verweise nur auf die Fahrpraxis, auf die Führerscheinausbil­dung, auf unsere letzten Gesetze, das Vormerksystem, Licht am Tag, Warnwesten und dergleichen mehr. Es hat sich wirklich etwas getan, um die Verkehrssicherheit zu er­höhen. – Meine Damen und Herren! Das sind die Rahmenbedingungen.

Seit einigen Jahren gibt es noch einmal einen Technologieschub. Der Technologie­schub bedeutet Section Control. Der bedeutet, dass ganze Straßenabschnitte, ganze Autobahnabschnitte abschnittsweise auf die Geschwindigkeit überprüft werden kön­nen, nicht nur die Durchschnittsgeschwindigkeit, sondern auch die innerhalb dieses Abschnittes gefahrene Höchstgeschwindigkeit. Diese Möglichkeit besteht. Es gibt Überkopfwegweiser, wo aktuell gezeigt wird, wenn wegen der Witterungsverhältnisse Gefahr besteht. Wenn durch Verkehr, durch Unfälle und dergleichen mehr Gefahr auf den Straßen ist, wird das für den Fahrzeuglenker in Echtzeit sofort angezeigt.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dieser Technologieschub hat uns dazu ge­bracht, dass wir gesagt haben: Jawohl! Wir machen hier ein Pilotprojekt, um auf einer ausgewählten Strecke von rund 13 Kilometern in Kärnten zu testen, ob man nicht unter bestimmten Bedingungen – und ich verwahre mich einfach dagegen, dass von den Grünen immer wieder suggeriert wird, man müsse jetzt 160 fahren – 160 km/h fahren kann. Und diese bestimmten Bedingungen sind selbstverständlich, wenn es die Witte­rungsverhältnisse, wenn es die Verkehrsverhältnisse zulassen.

Deshalb, Frau Kollegin Moser, zum Beispiel auch, wenn im Juli – im Juli ist übrigens dieses Pilotprojekt längst abgeschlossen – verstärktes Verkehrsaufkommen herrscht, wird nie und nimmer Tempo 160 erlaubt sein.

Zu dieser Teststrecke: Warum ist diese Teststrecke sinnvoll? Und warum hat Kollegin Edlinger-Ploder auch für die Steiermark darum ersucht, ob es nicht so eine Teststrecke geben könnte? – Das ist der bestkontrollierte Streckenabschnitt Österreichs auf den Autobahnen! Sie haben dort Videoüberwachung, Sie haben dort Section Control. Sie haben eine Anzeige über die tatsächlichen Witterungs- und Verkehrsverhältnisse. Es kann die Verkehrsgeschwindigkeit sofort beeinflusst werden.

Dann höre ich Gräuelmeldungen, man hätte vergessen, dass 160 km/h möglicherweise in der Nacht gelten. Wir wissen alle ganz genau, und als verantwortungsvolle Fahr­zeuglenker wissen wir, dass auf der Tauern Autobahn, auf der A 10 110 km/h während der Nachtstunden, nämlich zwischen 22 Uhr und 5 Uhr früh, gelten. Und darauf habe ich auch schon im Bundesrat hingewiesen.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, das sind die Rahmenbedingungen, unter denen wir völlig unaufgeregt gesagt haben, es sollte möglich sein, einen Testversuch zu machen, weil wir der Meinung sind, dass die Eigenverantwortlichkeit der Fahrzeug­lenker, die Eigenverantwortlichkeit der Personen, die sonst im täglichen Leben auch Eigenverantwortlichkeit beweisen und beweisen, dass sie mündig sind und richtig reagieren, auch im Straßenverkehr gelten soll.

 


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