Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 97

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Wir gehen in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass gemäß § 57a der Geschäftsordnung kein Redner länger als 5 Minuten sprechen darf, der Erstredner jedoch 10 Minuten. Stellungnahmen von Mitgliedern der Bundesregierung oder zu Wort gemeldeten Staatssekretären sollen nicht länger als 10 Minuten dauern.

Das Wort erhält zunächst die Antragstellerin, Frau Abgeordnete Silhavy. – Bitte.

 


15.40.50

Abgeordnete Heidrun Silhavy (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Her­ren! Hohes Haus! Angesichts von Hochwasser- und Murenkatastrophen der vergange­nen Jahre haben wir uns veranlasst gesehen, einen Entschließungsantrag betreffend Dienstfreistellung für freiwillige HelferInnen bei Katastrophen und einen Ausgleich für DienstgeberInnen von freiwilligen KatastrophenhelferInnen einzubringen.

Inzwischen ist ein sehr harter Winter vergangen, weite Teile unseres Landes hatten unter den Schneelasten zu leiden. Wir alle haben noch die Bilder von eingestürzten Werkshallen vor Augen und erinnern uns, welche Belastungen dieser Schnee für viele Menschen mit sich gebracht hat. Wir denken aber auch an die jüngsten Hochwasser­katastrophen, unter denen die Menschen zu leiden haben.

In Anbetracht dessen sehen wir nicht ein, dass freiwillige Helferinnen und Helfer derzeit arbeitsrechtlich so schlecht abgesichert sind, dass sie im Wesentlichen einen Urlaub vereinbaren müssen, um überhaupt Hilfeleistung vollbringen zu können!

Ich möchte an dieser Stelle auch hervorheben, dass ein Großteil dieser freiwilligen Hel­fer und Helferinnen nicht nur bei ihren Einsätzen für die Gesellschaft ganz wichtige und unverzichtbare Arbeit leisten, sondern dass sie auch Urlaub nehmen, um notwendige Schulungen und Aus- und Weiterbildungen für diese Einsatzarbeit zu absolvieren. Das heißt: Sie stellen auch dafür Freizeit zur Verfügung, um im Dienste der Menschen und der Gesellschaft letzten Endes helfen zu können.

Dazu kommen noch zahlreichere kleinere und oft auch größere ganzjährige Einsätze, zum Beispiel bei den Freiwilligen Feuerwehren, den Rettungsorganisationen, der Berg­wacht und der Bergrettung und so weiter, und diese Einsätze werden leider in letzter Zeit immer häufiger von Einsätzen in Fällen von Naturkatastrophen begleitet, die oft einige Tage dauern.

Ich glaube, dass bei uns allen unbestritten ist, wie wertvoll und wichtig diese Arbeit für die Menschen in unserem Land, für die Betroffenen, für die Opfer dieser Katastrophen ist. Ohne diese freiwilligen Helferinnen und Helfer könnte in den meisten Fällen kaum so rasch und effizient Hilfe geleistet werden, und die Auswirkungen der Schadens­ereignisse für die betroffenen Menschen wären noch schlimmer, als sie es ohnedies sind. Ich denke, dass diesbezüglich Konsens in diesem Saal herrscht und dass die Notwendigkeit der Mithilfe von freiwilligen und ehrenamtlichen Helfern und Helferinnen von uns allen nicht in Frage gestellt und auch von keiner Gruppe dieser Gesellschaft bestritten wird.

Derzeit finden aber genau diese ehrenamtlichen Katastrophenhelfer und -helferinnen im Arbeits- und Dienstrecht keinerlei entsprechende Absicherung. Weder im öffentli­chen Dienst noch im Bereich des privaten Dienstverhältnisses gibt es explizite Rechts­ansprüche und Regelungen betreffend Dienstfreistellungen in diesen Fällen. – Es liegt also immer im Ermessen des Dienstgebers oder der Dienstgeberin, ob die Mitarbeite­rInnen im Katastrophenfall diesen Einsatz jeweils leisten können oder nicht.

Ich bin überzeugt davon, dass uns allen, die wir die Arbeit dieser Katastrophenhelfe­rInnen entsprechend schätzen, klar ist, dass klare gesetzliche Regelungen für diese


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