rungen in hervorragender Art und Weise eigentlich ohne
größere Probleme bewältigen. Das kann ich als langjähriger Mitarbeiter des
Roten Kreuzes bestätigen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Wichtige
Punkte im Arbeits- und Sozialrecht für die freiwilligen Helferinnen und Helfer
müssen aber noch diskutiert werden. Deshalb liegt diesbezüglich nicht nur Ihr
Entschließungsantrag, sondern auch ein Entschließungsantrag der Regierungsparteien
hier im Hohen Haus, der sich mit dieser Thematik auseinander setzt. Es geht vor
allem um eine einheitliche Regelung auf Länderebene betreffend die Entgeltfortzahlungspflicht, und das,
sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy, ist Länderkompetenz.
Weiters liegt auch
eine Petition des ÖAAB und der Christgewerkschafter der Steiermark hier im
Hohen Haus vor, die sich auch sehr umfassend mit dieser Thematik beschäftigt
und im Ausschuss bereits behandelt wurde. Arbeitsgruppen des Sozial- und
Arbeitsministeriums beschäftigen sich mit dieser Angelegenheit, vor allem um
einheitliche Regeln auf Länderebene zustande zu bringen. Der Österreichische
Rat für Freiwilligenarbeit, in dem ich seit drei Jahren Mitglied bin,
beschäftigt sich hauptsächlich damit, wie man freiwillige Helferinnen und
Helfer unterstützen kann. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)
Frau Kollegin
Silhavy! Am 16. Mai tagt der Sozialausschuss, und dort ist Ihr Entschließungsantrag
auf der Tagesordnung: Deshalb lehnen wir diesen Fristsetzungsantrag auch ab,
denn erstens ist die Weiterbehandlung hier im Haus gegeben. (Abg. Silhavy: Das ist aber unlogisch, Herr Kollege!) Und zweitens wollen wir den Ländern
diesbezüglich keinen Maulkorb in dieser wichtigen Angelegenheit umhängen;
vielmehr muss mit den Ländern eine vernünftige Lösung gefunden werden, denn das
ist nicht ausschließlich Bundeskompetenz. (Neuerlicher Zwischenruf der
Abg. Silhavy.)
Wir führen diese notwendigen und wichtigen Diskussionen, aber vieles im Ihren Entschließungsantrag, sehr geehrte Frau Kollegin, hat zwei Seiten und zwei Gesichtspunkte. Das gilt zum Beispiel auch für die Entgeltfortzahlungspflicht. Wir wollen, dass diese auf Länderebene geregelt wird. Wir wollen einheitliche Regelungen für alle Bundesländer, die wir derzeit nicht haben. Eine Entgeltfortzahlungspflicht für die Dienstgeber, wie Sie sie ansprechen, wird aber beispielsweise zum Bumerang für die freiwilligen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn jemand, der sich um eine Stelle bewirbt, vom zukünftigen Dienstgeber gefragt wird: Sind Sie bei der Feuerwehr oder beim Roten Kreuz?, und darauf antwortet: Ja, mit Leib und Seele!, dann sagt der Dienstgeber unter Umständen: Dann kann ich Sie aber aus diesen und jenen Gründen nicht nehmen.
Wir gehen den Weg, dass wir Firmen besonders erwähnen und auszeichnen, wenn sie sich als freiwilligenfreundlich erweisen, und das geschieht auch auf Initiative des Freiwilligenrates und durch diese Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Im Bereich der Unfallversicherung hat es schon gute Maßnahmen gegeben. Es wurde nämlich mit der AUVA ausverhandelt, dass es eine Unfallversicherung für Freiwillige gibt. Auch den Kündigungsschutz fordern wir ein. In diesem Punkt appelliere ich auch an die Wirtschaft, insbesondere auch im Hinblick auf die vergangene Schneekatastrophe. Unzählige Hallen mussten von meterhohen Schneewänden befreit werden, und die freiwilligen Feuerwehrleute sind auf den Dächern gestanden und haben dort hervorragende Arbeit geleistet. Unter diesen Dächern konnte weiter gearbeitet werden, und deshalb muss das auch der Wirtschaft ein Anliegen sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)
Diese Diskussionen wollen wir aber nicht zeitlich eingrenzen, sondern wir wollen sie ausreichend führen können.