Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 99

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rungen in hervorragender Art und Weise eigentlich ohne größere Probleme bewältigen. Das kann ich als langjähriger Mitarbeiter des Roten Kreuzes bestätigen. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.) Wichtige Punkte im Arbeits- und Sozialrecht für die freiwilligen Hel­ferinnen und Helfer müssen aber noch diskutiert werden. Deshalb liegt diesbezüglich nicht nur Ihr Entschließungsantrag, sondern auch ein Entschließungsantrag der Regie­rungsparteien hier im Hohen Haus, der sich mit dieser Thematik auseinander setzt. Es geht vor allem um eine einheitliche Regelung auf Länderebene betreffend die Entgelt­fortzahlungspflicht, und das, sehr geehrte Frau Kollegin Silhavy, ist Länderkompetenz.

Weiters liegt auch eine Petition des ÖAAB und der Christgewerkschafter der Steier­mark hier im Hohen Haus vor, die sich auch sehr umfassend mit dieser Thematik be­schäftigt und im Ausschuss bereits behandelt wurde. Arbeitsgruppen des Sozial- und Arbeitsministeriums beschäftigen sich mit dieser Angelegenheit, vor allem um einheit­liche Regeln auf Länderebene zustande zu bringen. Der Österreichische Rat für Frei­willigenarbeit, in dem ich seit drei Jahren Mitglied bin, beschäftigt sich hauptsächlich damit, wie man freiwillige Helferinnen und Helfer unterstützen kann. (Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Frau Kollegin Silhavy! Am 16. Mai tagt der Sozialausschuss, und dort ist Ihr Entschlie­ßungsantrag auf der Tagesordnung: Deshalb lehnen wir diesen Fristsetzungsantrag auch ab, denn erstens ist die Weiterbehandlung hier im Haus gegeben. (Abg. Silhavy: Das ist aber unlogisch, Herr Kollege!) Und zweitens wollen wir den Ländern diesbezüg­lich keinen Maulkorb in dieser wichtigen Angelegenheit umhängen; vielmehr muss mit den Ländern eine vernünftige Lösung gefunden werden, denn das ist nicht ausschließ­lich Bundeskompetenz. (Neuerlicher Zwischenruf der Abg. Silhavy.)

Wir führen diese notwendigen und wichtigen Diskussionen, aber vieles im Ihren Ent­schließungsantrag, sehr geehrte Frau Kollegin, hat zwei Seiten und zwei Gesichts­punkte. Das gilt zum Beispiel auch für die Entgeltfortzahlungspflicht. Wir wollen, dass diese auf Länderebene geregelt wird. Wir wollen einheitliche Regelungen für alle Bun­desländer, die wir derzeit nicht haben. Eine Entgeltfortzahlungspflicht für die Dienstge­ber, wie Sie sie ansprechen, wird aber beispielsweise zum Bumerang für die freiwilli­gen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Wenn jemand, der sich um eine Stelle bewirbt, vom zukünftigen Dienstgeber gefragt wird: Sind Sie bei der Feuerwehr oder beim Ro­ten Kreuz?, und darauf antwortet: Ja, mit Leib und Seele!, dann sagt der Dienstgeber unter Umständen: Dann kann ich Sie aber aus diesen und jenen Gründen nicht neh­men.

Wir gehen den Weg, dass wir Firmen besonders erwähnen und auszeichnen, wenn sie sich als freiwilligenfreundlich erweisen, und das geschieht auch auf Initiative des Frei­willigenrates und durch diese Bundesregierung. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeord­neten der Freiheitlichen.)

Im Bereich der Unfallversicherung hat es schon gute Maßnahmen gegeben. Es wurde nämlich mit der AUVA ausverhandelt, dass es eine Unfallversicherung für Freiwillige gibt. Auch den Kündigungsschutz fordern wir ein. In diesem Punkt appelliere ich auch an die Wirtschaft, insbesondere auch im Hinblick auf die vergangene Schneekatastro­phe. Unzählige Hallen mussten von meterhohen Schneewänden befreit werden, und die freiwilligen Feuerwehrleute sind auf den Dächern gestanden und haben dort her­vorragende Arbeit geleistet. Unter diesen Dächern konnte weiter gearbeitet werden, und deshalb muss das auch der Wirtschaft ein Anliegen sein! (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der Freiheitlichen.)

Diese Diskussionen wollen wir aber nicht zeitlich eingrenzen, sondern wir wollen sie ausreichend führen können.

 


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