Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 126

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minister für Finanzen auf. Die BAWAG unterlag als Kreditinstitut der Bankenaufsicht, die zu dieser Zeit vom BMF ausgeübt wurde. Sie unterlag außerdem der Prüfungskom­petenz der OeNB, die nach dem BWG bei der Bankenaufsicht mitzuwirken hatte.

Darüber hinaus ist bekannt geworden, dass wegen riskanter Devisen- und Zinsge­schäfte (Swaps) die Hypo Alpe-Adria-Bank AG vor zwei Jahren rund 330 Mio. Euro verloren hat. Auch hier stellt sich die Frage, warum Bankprüfer, Staatskommissäre und Bankenaufsicht kein entsprechendes Interesse an aufklärungsbedürftigen Bilanzzahlen zeigten.

Die Finanzierung von Firmenübernahmen von osteuropäischen Paten – etwa im Falle der bulgarischen Mobiltel oder der serbischen Mobtel – birgt nicht nur hohe finanzielle Risken, die mittelbar österreichische Kunden und Steuerzahler schädigen könnten, sondern ist auch geeignet, die Reputation und Vertrauenswürdigkeit des heimischen Bankplatzes zu gefährden. Auch passen solche Geschäftspraktiken schlecht zu den Richtung EU-Beitrittskandidaten gerichteten Forderungen, entschiedener gegen Wirt­schaftskriminalität vorzugehen.

Ebenso geeignet, die Interessen von österreichischen Bankkunden und das Ansehen des Bankplatzes zu schädigen, sind von österreichischen Banken organisierte Treu­handlösungen, wie die Centragas der Raiffeisen International, die dazu dienen, Eigen­tumsverhältnisse zu verschleiern und damit den Verdacht von Geldwäsche und unge­rechtfertigten Gewinnentnahmen wecken.

Schließlich tummeln sich in Österreich – scheinbar unbehelligt von der Finanzmarktauf­sicht – Finanzberater und Veranlagungsfirmen, die offenbar nicht daran denken, die von ihnen geweckten Gewinnversprechen zu erfüllen und tausende geschädigte An­leger zurücklassen. Auch hier stellt sich die Frage, warum die staatlich vorgesehenen Kontrollinstrumente versagen.

Da es ein dringendes öffentliches Interesse an einem geregelten und funktionstüchti­gen Bankwesen und Finanzmarkt gibt, muss genau untersucht werden, welche Hand­lungen oder Unterlassungen die sachlich in Betracht kommenden Behörden im Zeit­raum von 1994 bis heute gesetzt haben und welche Konsequenzen sich aus festge­stellten Mängeln für zukünftige Verbesserungen ableiten lassen.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den

Antrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994 bis heute im Amt befind­lichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht und der Finanzmarkaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistern wird ein Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Ausschuss soll folgende Bereiche untersuchen:

1. Reaktion der Kontrollinstitutionen im Zeitraum von 1994 bis heute auf die sogenann­ten „Karibik-Geschäfte“ der BAWAG.

2. Politische Verantwortlichkeit für die fehlenden Konsequenzen eines Prüfberichtes der Nationalbank aus dem April 2001 an die damalige Bankenaufsicht im BMF über die Situation der BAWAG/PSK.

3. Politische Verantwortlichkeit für eventuell eintretende Haftungen der Republik Öster­reich gegenüber den KundInnen der BAWAG/PSK.

 


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