minister für Finanzen auf. Die BAWAG unterlag als
Kreditinstitut der Bankenaufsicht, die zu dieser Zeit vom BMF ausgeübt wurde.
Sie unterlag außerdem der Prüfungskompetenz der OeNB, die nach dem BWG bei der
Bankenaufsicht mitzuwirken hatte.
Darüber hinaus ist bekannt geworden, dass wegen riskanter
Devisen- und Zinsgeschäfte (Swaps) die Hypo Alpe-Adria-Bank AG vor zwei Jahren
rund 330 Mio. Euro verloren hat. Auch hier stellt sich die Frage, warum
Bankprüfer, Staatskommissäre und Bankenaufsicht kein entsprechendes Interesse
an aufklärungsbedürftigen Bilanzzahlen zeigten.
Die Finanzierung von Firmenübernahmen von osteuropäischen
Paten – etwa im Falle der bulgarischen Mobiltel oder der serbischen
Mobtel – birgt nicht nur hohe finanzielle Risken, die mittelbar österreichische
Kunden und Steuerzahler schädigen könnten, sondern ist auch geeignet, die
Reputation und Vertrauenswürdigkeit des heimischen Bankplatzes zu gefährden.
Auch passen solche Geschäftspraktiken schlecht zu den Richtung
EU-Beitrittskandidaten gerichteten Forderungen, entschiedener gegen Wirtschaftskriminalität
vorzugehen.
Ebenso geeignet, die Interessen von österreichischen
Bankkunden und das Ansehen des Bankplatzes zu schädigen, sind von
österreichischen Banken organisierte Treuhandlösungen, wie die Centragas der
Raiffeisen International, die dazu dienen, Eigentumsverhältnisse zu
verschleiern und damit den Verdacht von Geldwäsche und ungerechtfertigten
Gewinnentnahmen wecken.
Schließlich tummeln sich in Österreich – scheinbar
unbehelligt von der Finanzmarktaufsicht – Finanzberater und
Veranlagungsfirmen, die offenbar nicht daran denken, die von ihnen geweckten
Gewinnversprechen zu erfüllen und tausende geschädigte Anleger zurücklassen.
Auch hier stellt sich die Frage, warum die staatlich vorgesehenen
Kontrollinstrumente versagen.
Da es ein dringendes öffentliches Interesse an einem
geregelten und funktionstüchtigen Bankwesen und Finanzmarkt gibt, muss genau
untersucht werden, welche Handlungen oder Unterlassungen die sachlich in
Betracht kommenden Behörden im Zeitraum von 1994 bis heute gesetzt haben und
welche Konsequenzen sich aus festgestellten Mängeln für zukünftige
Verbesserungen ableiten lassen.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher den
Antrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Zur Untersuchung der Verantwortung der in den Jahren 1994
bis heute im Amt befindlichen Bundesminister für Finanzen, der Bankenaufsicht
und der Finanzmarkaufsicht hinsichtlich der fehlenden Konsequenzen aus
offenkundigen Missständen bei Banken und Finanzdienstleistern wird ein
Untersuchungsausschuss eingesetzt. Der Ausschuss soll folgende Bereiche
untersuchen:
1. Reaktion der Kontrollinstitutionen im Zeitraum von
1994 bis heute auf die sogenannten „Karibik-Geschäfte“ der BAWAG.
2. Politische Verantwortlichkeit für die fehlenden
Konsequenzen eines Prüfberichtes der Nationalbank aus dem April 2001 an die
damalige Bankenaufsicht im BMF über die Situation der BAWAG/PSK.
3. Politische Verantwortlichkeit für eventuell
eintretende Haftungen der Republik Österreich gegenüber den KundInnen der
BAWAG/PSK.