Warum es keine
transparente Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für
AntragstellerInnen gibt;
Warum die
Kontrollmechanismen versagt haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und
verbessert wurden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden waren;
Warum es nach Vorliegen
der ersten Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektionsauftrag bezüglich der
Visa-Affäre in Belgrad gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;
Welche Erfolge die in
Belgrad und an anderen Orten stationierten Verbindungsbeamten des BMI bei der
Eindämmung des Visahandels erreichen konnten;
Warum trotz der
bekannten Vorwürfe die Unterlagen für die Visa-Erteilungen in den Botschaften
weiterhin vernichtet wurden;
Warum erst nach
Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Österreich begonnen
wurden.
Der
Untersuchungsausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen, die sich folgendermaßen
auf die parlamentarischen Klubs verteilen sollen: 5 ÖVP, 4 SPÖ,
1 Freiheitliche, 1 Grüne
Begründung:
Seit 2001 gibt es immer
wieder Informationen und Berichte, dass es in und rund um einige
österreichische Botschaften wie Belgrad und Budapest, Kiew und Lagos, illegalen
Visahandel gegeben hat und gibt, an dem BeamtInnen des Außenministeriums
beteiligt waren.
Das Wochenmagazin
profil vom 27.4.2006 berichtet nun, dass es mittlerweile sogar schon
gerichtliche Vorerhebungen gegen einen österreichischen Botschafter – und
nicht mehr „nur“ gegen KonsularbeamtInnen – gibt, der in Verdacht von
Amtsmissbrauch und Betrug steht. Der in Verdacht stehende Botschafter weist,
schreibt profil, „jede Schuld von sich.“ Es sei ihm „viel zu wenig Personal für
die Bewältigung“ der Flut von Anträgen zur Verfügung gestanden. Deshalb habe
man den Sicherheitsregeln „nicht immer voll entsprechen können. ... Das Vier-Augen-Prinzip
liess sich in der damaligen Situation nur flüchtig einhalten.“
Profil schreibt
weiters, dass der Botschafter berichtet, man hätte um diese Zustände im
Außenamt wohl gewusst, auch die damalige Außenministerin und nunmehrige
EU-Kommissarin Ferrero-Waldner hätte von der „dramatischen Situation“ wissen
müssen.
Es ist sinnvoll und
logisch, dass die strafrechtliche Frage von Seiten der Gerichte zu klären ist.
Die politische Verantwortung für das jahrelange Zuschauen und Vertuschen ist
jedoch auf politischer Ebene – also in Form eines parlamentarischen
Untersuchungsausschusses – zu klären.
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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.
Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Untersuchungsausschusses.
Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt. (Abg. Dr. Fekter: Wo ist denn der Gusenbauer? – Gegenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)