Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 146. Sitzung / Seite 137

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Warum es keine transparente Vorgangsweise inkl. Begründungen zur Visa-Vergabe für AntragstellerInnen gibt;

Warum die Kontrollmechanismen versagt haben, bzw. warum sie nicht verstärkt und verbessert wurden, nachdem die ersten Vorwürfe bekannt geworden waren;

Warum es nach Vorliegen der ersten Vorwürfe 2002 keinen konkreten Inspektionsauf­trag bezüglich der Visa-Affäre in Belgrad gegeben hat, sondern nur den allgemeinen;

Welche Erfolge die in Belgrad und an anderen Orten stationierten Verbindungsbeam­ten des BMI bei der Eindämmung des Visahandels erreichen konnten;

Warum trotz der bekannten Vorwürfe die Unterlagen für die Visa-Erteilungen in den Botschaften weiterhin vernichtet wurden;

Warum erst nach Hinweisen der deutschen Behörden konkrete Ermittlungen in Öster­reich begonnen wurden.

Der Untersuchungsausschuss soll aus 11 Mitgliedern bestehen, die sich folgenderma­ßen auf die parlamentarischen Klubs verteilen sollen: 5 ÖVP, 4 SPÖ, 1 Freiheitliche, 1 Grüne

Begründung:

Seit 2001 gibt es immer wieder Informationen und Berichte, dass es in und rund um einige österreichische Botschaften wie Belgrad und Budapest, Kiew und Lagos, ille­galen Visahandel gegeben hat und gibt, an dem BeamtInnen des Außenministeriums beteiligt waren.

Das Wochenmagazin profil vom 27.4.2006 berichtet nun, dass es mittlerweile sogar schon gerichtliche Vorerhebungen gegen einen österreichischen Botschafter – und nicht mehr „nur“ gegen KonsularbeamtInnen – gibt, der in Verdacht von Amtsmiss­brauch und Betrug steht. Der in Verdacht stehende Botschafter weist, schreibt profil, „jede Schuld von sich.“ Es sei ihm „viel zu wenig Personal für die Bewältigung“ der Flut von Anträgen zur Verfügung gestanden. Deshalb habe man den Sicherheitsregeln „nicht immer voll entsprechen können. ... Das Vier-Augen-Prinzip liess sich in der da­maligen Situation nur flüchtig einhalten.“

Profil schreibt weiters, dass der Botschafter berichtet, man hätte um diese Zustände im Außenamt wohl gewusst, auch die damalige Außenministerin und nunmehrige EU-Kommissarin Ferrero-Waldner hätte von der „dramatischen Situation“ wissen müssen.

Es ist sinnvoll und logisch, dass die strafrechtliche Frage von Seiten der Gerichte zu klären ist. Die politische Verantwortung für das jahrelange Zuschauen und Vertuschen ist jedoch auf politischer Ebene – also in Form eines parlamentarischen Untersu­chungsausschusses – zu klären.

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Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Die Durchführung einer Debatte wurde weder verlangt noch beschlossen.

Wir kommen daher zur Abstimmung über diesen Antrag auf Einsetzung eines Unter­suchungsausschusses.

Ich bitte jene Damen und Herren, die hiezu ihre Zustimmung geben, um ein entspre­chendes Zeichen. – Das ist die Minderheit. Dieser Antrag ist somit abgelehnt. (Abg. Dr. Fekter: Wo ist denn der Gusenbauer? – Gegenrufe des Abg. Dr. Matznetter.)

 


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