Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 22

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Donnerstag zur Rettung der BAWAG im Finanzausschuss dieses Parlaments ebenso, denn wenn das nicht passiert wäre, dann wäre mit höchster Wahrscheinlichkeit letzte Woche ein Run auf die Bankenschalter der BAWAG der Fall gewesen. Die BAWAG hätte ihre Schalter schließen müssen, das Vermögen des ÖGB als Alleineigentümer hätte mit Sicherheit nicht gereicht, um diesen Schaden abzudecken. In der Folge wäre die Einlagensicherung der Banken sozusagen durchgebrannt, denn es muss, wie man wissen muss, für die Einlagensicherung der Banken – nicht der Sparkassen, sondern der Banken! – im Wesentlichen die BAWAG geradestehen, und somit wäre die Einlagensicherung aller Einlagen bis zu 20 000 €, also auch jener der kleineren Sparer, nicht gewährleistet gewesen, und es hätten die anderen Banken und der Bund einspringen müssen.

Die Folgen für den Bankenplatz Wien wären dann unabsehbar gewesen, und zwar in dem Sinne: Wie verändern sich die Ratings? Verändern sich die Refinanzie­rungskosten durch steigende Zinsen? Nicht zuletzt wäre dann der Bund drange­kommen, und zwar durch seine nach wie vor bestehende Haftung für die Postspar­kasse in Höhe von rund 5 Milliarden € – ganz abgesehen von den Folgen für den – unter Anführungszeichen – „Verein ÖGB“ und seine Bilanzfähigkeit.

Mit anderen Worten: Es liegt nicht nur im Interesse der BAWAG und des ÖGB und der Banken, sondern auch im Interesse, würde ich fast sagen, der Allgemeinheit – und damit auch des Steuerzahlers –, diesen Crash zu verhindern. Und insofern ist die BAWAG-Rettung richtig!

Aber, meine Damen und Herren von den Regierungsparteien, eine professionelle Rettung, die Wirtschaftskompetenz beweist, stelle ich mir anders vor. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Letzte Woche, am 27. April und am 28. April, als der Run auf die BAWAG-Schalter bereits im Gange war, hat der Bundeskanzler zweimal Öl ins Feuer gegossen, und wenn die Schalter am Samstag oder am Sonntag oder am Montag offen gewesen wären (Rufe bei der ÖVP: Wären!) – wären! (Abg. Dr. Brinek: Sind sie aber nicht!) –, dann hätte der Bundeskanzler eine Mitverantwortung (Abg. Dr. Stummvoll: Was soll denn das?) – ich betone: eine Mitverantwortung! – für den Run auf die BAWAG-Schalter getragen. (Beifall bei den Grünen sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Das ändert nichts an der Hauptverantwortung der früheren BAWAG-Manager bezie­hungsweise der ÖGB-Funktionäre. Aber eine professionelle Vorgehensweise war das nicht. (Ruf bei der ÖVP: Das ist Theorie, Herr Professor!)

Letzte Woche hat Bundeskanzler Schüssel noch in Interviews beschworen, dass es natürlich Ziel sei – ich zitiere zum Beispiel die „Salzburger Nachrichten“ vom Freitag, den 5. Mai, wo es heißt, dass dies „im Interesse des Finanzplatzes Österreich sowie im Interesse einer starken, unabhängigen Gewerkschaft“ sei –, die BAWAG zu retten. – Ich kann da nur sagen: Ja!

Doch was mussten wir am Donnerstag nach längerem Studium des Gesetzentwurfes, der im Finanzausschuss vorgelegen ist, feststellen? – Dass dieser Gesetzentwurf es geradezu herausfordert, wenn nicht notwendig macht, den ÖGB in den Konkurs zu schicken, bevor die Haftung des Bundes für die BAWAG greift.

Das, meine Damen und Herren, hat uns Donnerstag und Freitag letzter Woche zu einem Aufschrei veranlasst, und ich bin sehr froh darüber, dass heute ein Abän­derungsantrag vorliegt, der, so hoffe ich, diese Gefahr der Insolvenz des ÖGB aus diesem Titel heraus – nämlich für die BAWAG-Haftung in diesem Zusammenhang – verhindert. (Abg. Dr. Brinek: Das war aber schon im Finanzausschuss klar!)

 


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