Aber warum sind Sie überhaupt auf die Idee gekommen, das so
in das Gesetz hineinzuschreiben? Ist Ihnen das nicht selbst aufgefallen? Oder
war es am Ende Absicht, wie ein inzwischen ja etwas zynisch gewordener
Politik-Beobachter annehmen muss, dass Sie hineinschrieben, dass aber, bevor im
Ernstfall die 900 Millionen des Bundes greifen, der ÖGB in den Konkurs
geschickt werden muss? (Abg. Dr. Fekter:
So stand es ja nicht drin!)
So steht es nicht im Gesetz, da haben Sie Recht, Frau Kollegin – aber ein Finanzminister als Treuhänder des Steuergeldes der Österreicherinnen und Österreicher hätte sich jederzeit auf diesen Paragraphen im Gesetzentwurf berufen können, um zu sagen: Na, ein Brief des ÖGB: Kann leider nicht zahlen! genügt mir nicht, vorher muss er schon vor Gericht, und dort muss bewiesen werden, dass er zahlungsunfähig ist! – Also das, meine Damen und Herren, ist ein Wermutstropfen in dieser Angelegenheit.
Heute liegt diesbezüglich ein Abänderungsantrag vor, und notfalls – wir alle hoffen, dass dieser Ernstfall nicht eintritt – wird der Bund mit 900 Millionen € an Steuergeld (Abg. Großruck: 12 Milliarden Schilling!) für die BAWAG haften – nicht etwa mit den Sparbüchern der Regierungsmitglieder, die sich letzte Woche bemüßigt gefühlt haben, am Bankschalter bei Generaldirektor Nowotny einzuzahlen, was eine hübsche politische Geste war, aber keine Haftung ist. Es ist immer noch das Geld der Steuerzahler und Steuerzahlerinnen, das da auf dem Spiel steht. (Beifall bei den Grünen und bei Abgeordneten der SPÖ. – Abg. Scheibner: Aber die Regierung hat es nicht verwirtschaftet!)
All jenen Kritikern, die sagen: Wie komme ich als Steuerzahler dazu, im Ernstfall da zum Handkuss zu kommen?, sage ich: Ja, diese Sorge und dieses Bedenken verstehen wir, die verstehe ich – aber der ÖGB kann diese Last im Ernstfall nicht allein tragen, das ist eine Illusion!
Zweitens: Der ÖGB hat schon im Vorfeld dieser Geschichte Hunderte Millionen Euro verloren. Es ist schlimm genug, dass der Streikfonds, wenn er denn überhaupt noch existiert, auf ein Minimum zusammengeschrumpft ist.
Drittens wird der ÖGB auch im Rahmen dieses Gesetzes seine Finanzen offen zu legen haben.
Ich finde das richtig. Das ist schmerzhaft – aber richtig! Ich glaube, dass nicht nur die Nationalbank, so, wie es im Gesetz vorgesehen ist, ein Recht darauf hat, die Finanzen des ÖGB in ihrer ganzen Klarheit zu erfahren, sondern auch die ÖGB-Mitglieder, die jeden Monat ihre Beiträge zahlen, und letzten Endes auch die Öffentlichkeit, und zwar spätestens dann, wenn die Haftung des Bundes eintreten sollte – was wir ja alle nicht hoffen! (Beifall bei den Grünen.)
Das soll aber nicht heißen, meine Damen und Herren, dass wir mit allen Punkten dieses Gesetzes einverstanden wären. Das betrifft insbesondere den Verkauf der Anteile des ÖGB und der BAWAG an der Oesterreichischen Nationalbank.
Genau da treten schon zwei Fragen
auf. Erstens: der Preis für diese Anteile. Zweitens: Wieso BAWAG und ÖGB –
aber alle anderen nicht?
Zum Preis ist zu sagen: Im Gesetz steht ... (Ironische Heiterkeit des Abg. Mag. Molterer sowie Ruf: Und das ist ein Wirtschaftsprofessor!?) Na, horchen Sie einmal zu, Herr Kollege Molterer! Die zwei Minuten werden Sie ja noch haben!
Gibt es zum Preis von bis zu 33 Millionen irgendein Gutachten? Gibt es irgendeine seriöse Basis, auf Grund derer dieser Preis ermittelt worden ist? (Abg. Öllinger: Daumen!) Die beiden, BAWAG und ÖGB, haben zusammen 20 Prozent der OeNB.