Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 24

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Das würde heißen, dass die gesamte Oesterreichische Nationalbank – 20 Prozent mal fünf – ungefähr 150 Millionen € wert ist.

150 Millionen € für die Oesterreichische Nationalbank – da lachen ja wohl die Hühner! Das ist doch eine Demütigung des ÖGB, die Sie hier machen. – Das zur Preisfrage.

Die zweite Frage ist: Ja, es gibt gute Argumente dafür, dass Banken nicht Anteile an der Nationalbank halten sollten, denn die Nationalbank ist Teil der Bankenaufsicht in diesem Land, direkt und indirekt! Immer wieder wird die Nationalbank von der Finanz­marktaufsicht mit der Aufgabe beauftragt, Banken zu prüfen – dieselben Banken, die am Grundkapital der Nationalbank beteiligt sind und die ihre Vertreter im Generalrat der Nationalbank sitzen haben.

In der Tat: Das sind schwerwiegende Interessenkonflikte – aber bei allen Banken! Doch wer bleibt jetzt im Generalrat der OeNB über? – Raiffeisen zum Beispiel. (Abg. Großruck: Da gibt es keinen Skandal!)

Das ist Ihre Bankenpolitik? Da liegt kein Interessenkonflikt vor? – Ja, die BAWAG soll aus der OeNB raus, einverstanden! Aber nicht nur die BAWAG, sondern alle Banken gehören aus der Nationalbank entfernt. Schon längst hätte das geschehen sollen – aber heutzutage ganz besonders. (Beifall bei den Grünen.)

Nächster Punkt: Ich teile nicht die Ansicht des Kollegen Gusenbauer, dass der ÖGB unbedingt Anteile an der Nationalbank halten soll, dass Interessenvertretungen via Eigenkapital im Generalrat der Nationalbank vertreten sein sollen. Diese Ansicht teile ich nicht! Aber wer bleibt denn jetzt über? – Die Wirtschaftskammern und die Industriellenvereinigung sind nach wie vor am Grundkapital der Nationalbank beteiligt. Die dürfen nach wie vor im Generalrat der Nationalbank sitzen? (Abg. Dr. Stummvoll: Die haben keine Karibik-Geschäfte gemacht!) Ich halte das nicht für richtig! Auch diese Institutionen sollten aus der Nationalbank ausscheiden! Wir werden dafür heute einen Antrag einbringen. (Beifall bei den Grünen.)

Weiterhin offen bleiben noch einige Punkte.

Wenn man sich die Frage stellt: Ist mit diesem heutigen Gesetz gewährleistet, dass derartige Fälle nicht wieder vorkommen?, dann muss man ehrlicherweise antworten: Vermutlich nicht!

Offen ist insbesondere die Frage, warum das Finanzministerium und der Finanz­minister persönlich – der damalige Finanzminister, der auch heute noch Finanzminister ist, nämlich Karl-Heinz Grasser – auf den Bericht der Finanzmarktaufsicht aus dem Jahre 2001, sofern ich mich nicht täusche, nicht reagiert haben. Es sind immerhin fünf Jahre her.

Finanzminister Grasser hat vor wenigen Wochen hier im Parlament uns, den Parla­mentariern, die Unwahrheit gesagt, als er nämlich behauptet hat, dass in diesem Bericht über die Karibikgeschäfte der BAWAG kein Wort stünde. Das war nicht wahr! – Geschäfte mit dem Volumen von 350 Millionen wurden ausführlich erörtert, kritisiert, auf die Problematik dieser Geschäfte wurde aufmerksam gemacht.

Jetzt gibt es zwei Möglichkeiten: Entweder hat uns Finanzminister Grasser absichtlich die Unwahrheit gesagt, obwohl er den Bericht gelesen hat, oder er hat uns schlam­perterweise die Unwahrheit gesagt, weil er den Bericht nicht gründlich gelesen hat. Lassen wir das dahingestellt. Tatsache ist, dass auch fünf Jahre später nicht klar ist, warum dieser Bericht der Finanzmarktaufsicht vom Finanzministerium de facto schub­ladisiert wurde und die BAWAG nicht entsprechend überwacht wurde, so, dass sie die entsprechenden Konsequenzen aus diesem Bericht gezogen hätte.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite