Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 27

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Meine Damen und Herren, es macht dieser Skandal- und Kriminalfall rund um die BAWAG und den Österreichischen Gewerkschaftsbund betroffen, weil hier mit dem Geld von Sparerinnen und Sparern in höchst unverantwortlicher Weise spekuliert wurde, am Ende des Tages auch mit dem Geld des Österreichischen Gewerk­schaftsbundes und seiner Mitglieder indirekt spekuliert wurde und damit der Bankenplatz Österreich und der Finanzplatz Österreich geschädigt worden sind.

Wie ernst die Situation war, sieht man daran, dass heute der Gesetzgeber eine Haftung von bis zu 900 Millionen € genehmigen muss, damit der Steuerzahler die BAWAG rettet. Ich darf Ihnen versichern, dass wir uns die Entscheidung, den Steuerzahler in die Pflicht zu nehmen, nicht leicht gemacht haben, aber in dieser außergewöhnlich schwierigen Situation musste die Bundesregierung sich für diese außergewöhnliche Rettungsaktion entscheiden – im Interesse des Steuerzahlers, damit er nicht noch mehr in die Pflicht genommen wird, im Interesse der Sparerinnen und Sparer, im Interesse der etwa 6 000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die unverschuldet da zum Handkuss gekommen sind, und auch im Interesse der anderen Banken und Versicherungsinstitute in Österreich, der Wiener Börse, des Finanzplatzes Österreich.

Ich bin der Überzeugung, dass das ein richtiger und notwendiger Schritt ist, ein Schritt, der hilft, das Vertrauen in den Finanzplatz und den guten Ruf des Finanzplatzes Österreich wiederherzustellen.

Bis zu 900 Millionen € Haftung, 450 Millionen € befristet zur Verfügung gestelltes Kapital – unter dem Vorbehalt, dass es die entsprechenden Gremien der Banken und Ver­­sicherungsinstitute auch beschließen werden – sind zwei wesentliche Hilfestellun­gen, die dazu beitragen, zwei Probleme in der BAWAG zu lösen: einerseits ein Liquiditätsproblem und andererseits ein Eigenkapitalproblem. Es sind dies zwei Hilfeleistungen, die sehr klar das Bekenntnis der Bundesregierung, des Hohen Hauses zur BAWAG erkennen lassen und auch ein Bekenntnis der Bundesregierung und des Hohen Hauses zum Österreichischen Gewerkschaftsbund.

Ich möchte hier schon auch betonen, dass von Beginn an, als die ÖGB-Spitze den Bundeskanzler und mich informiert hat, erstmals informiert hat, dass man die Lage selbst nicht mehr in den Griff bekommt, dass die BAWAG in großen Problemen ist, dass der ÖGB nicht mehr in der Lage ist, für sein Eigentum zu sorgen und ent­sprechende Sicherheiten zu geben, der Bundeskanzler sehr rasch ein paar Ziele unmissverständlich festgelegt hat:

Ziel war es, die BAWAG zu retten. – Punkt eins.

Punkt zwei: Ziel war es, den Österreichischen Gewerkschaftsbund zu retten – das nur zu Ihrer Feststellung, dass man vielleicht überlegt hätte, den Gewerkschaftsbund in Konkurs gehen zu lassen. Sehr schnell – als klar war, dass der ÖGB diese Situation nicht mehr aus eigener Kraft bereinigen kann – hat der Bundeskanzler die Zielsetzung vorgenommen, dass der Österreichische Gewerkschaftsbund gerettet werden soll, weil wir größtes Interesse an einer funktionierenden Sozialpartnerschaft und einer starken Arbeitnehmervertretung in Österreich haben. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Es ist das Ziel festgelegt worden, dass wir auch kein unkalkulierbares Risiko für den Steuerzahler übernehmen dürfen und dass der Steuerzahler, wenn irgendwie möglich, nicht die Rechnung für diesen Kriminalfall BAWAG-ÖGB, für diesen Skandal bezahlen soll. Deswegen ist es auch eine Haftung und keine unmittelbare, direkte Geldhilfe, weil wir die Hoffnung haben, dass der Steuerzahler hier nicht in Anspruch genommen wird und ein operativ gesundes Kreditinstitut tatsächlich in der Lage sein wird, in Zukunft


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