Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 148. Sitzung / Seite 52

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veräußern.“ Für den Erwerb dieser Anteile wird im Gesetz budgetäre Vorsorge im Ausmaß von bis zu 33 Millionen Euro getroffen, was Medienberichten zufolge in etwa dem Buchwert dieser Anteile entspricht. Ursprünglich war seitens der Regierung sogar eine Abtretung zum Nominale erwartet worden.

Aufgabe des Gesetzes sollte eine Stärkung der BAWAG und ihres Haftungsstockes sein. Die erzwungene Veräußerung der OeNB-Anteile bedeutet selbst bei einem Preis von 33 Millionen Euro das Gegenteil, da dies nach Meinung zahlreicher ExpertInnen weit unter dem wahren Wert der Anteile liegt. Das bedeutet eine eklatante Schwächung der BAWAG selbst, sowie des Haftungsfonds beim ÖGB und widerspricht der Intention des Gesetzes.

Diese Vorgangsweise drängt den Eindruck auf, dass die Notlage der BAWAG P.S.K. Bank von der Regierung dazu genutzt wurde, ihren politischen Einfluß auf die Oesterreichische Nationalbank (OeNB) durch Verstaatlichung von rund 20% der von BAWAG und ÖGB an der OeNB gehaltenen Anteile zu erweitern. Ferner drängt sich der Eindruck auf, dass die Notlage der BAWAG dazu benutzt wurde, diese und ihren Eigentümer dahin zu bewegen, ihre Anteile zum eigenen und zum Nachteil Dritter (Gläubiger, Kunden, MitarbeiterInnen) kostengünstig an die Regierung abzutreten – eine Vorgangsweise, die man sonst nur aus Putins Russland kennt.

Die den Medien zu entnehmende Rechtfertigung der Regierung, dass BAWAG und ÖGB angesichts der von der OeNB durchzuführenden Prüfungen nicht opportun erscheint, stellt sich bei näherer Betrachtung als ziemlich verfehlt bzw. als Ablenkungs­manöver heraus. Denn die OeNB prüft seit Jahren alle Finanzinstitute gleichermaßen und hat nie zwischen an ihr beteiligten und nicht beteiligten Instituten unterschieden. So wurden Raiffeisen oder Bank Austria genauso auf Herz und Nieren geprüft wie die BAWAG früher und heute – oder wie eben jetzt auch Haiders Hypo-Alpe Adria. Außerdem sind Durchführung oder Ergebnisse aufsichtsrechtlicher Prüfungen ebenso wenig Gegenstand von Sitzungen des Generalrates (Aufsichtsgremium der Bank) wie die Veranlagung der Devisenreserven des ESZB oder dessen Geldpolitik.

Die Sicht der SPÖ in 5 Punkten:

1. Die SPÖ vertritt daher die Auffassung, dass angesichts der derzeitigen Situation die OeNB-Anteile im Interesse von BAWAG und Eigentümer ÖGB sowie im Interesse von Gläubigern, Kunden und MitarbeiterInnen Teil des Haftungsstockes und damit im Eigentum von BAWAG und ÖGB bleiben sollen. Nachdem es sich bei den National­bank-Anteilen um absolut risikolose und sehr werthaltige Assets mit laufenden Divi­denden handelt, wäre es angezeigt, den Haftungsstock nicht gerade um eben diese Werte zu schmälern.

2. Ferner vertritt die SPÖ die Auffassung, dass optimale Veräußerungsprozesse normaler­weise anders verlaufen, jedenfalls Verkaufspreise in zivilisierten und ent­wickelten, demokratischen Marktwirtschaften nicht von Regierungen diktiert und in Gesetz gegossen werden, sondern im Normalfall durch Suchen des Bestbieters am Markt ermittelt werden. In der Regel liegt auch der Verkehrswert von Anteilen über jenem des Buchwerts. Daher wird durch die Art und Weise der Preisbildung kein optimaler Erlös aus dem Verkauf der Notenbankanteile erzielt werden können. Damit werden ebenfalls berechtigte Interessen der Bank, des Eigentümers ÖGB, der Gläubiger, Kunden und MitarbeiterInnen nach einer optimalen Verwertung der Noten­bankanteile von den Regierungsparteien verletzt.

3. Schließlich ist es für die Regierungsparteien entlarvend, dass die erste echte Ver­staatlichung seit sehr vielen Jahren und die Ausweitung der Kontrolle über ein bisher zur Hälfte privates  Unternehmen von 50% auf 70% ausgerechnet bei jener Institution stattfindet, die nach den EU-Verträgen unabhängig sein soll. Mehr Privat - weniger


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