veräußern.“ Für den
Erwerb dieser Anteile wird im Gesetz budgetäre Vorsorge im Ausmaß von bis zu
33 Millionen Euro getroffen, was Medienberichten zufolge in etwa dem
Buchwert dieser Anteile entspricht. Ursprünglich war seitens der Regierung
sogar eine Abtretung zum Nominale erwartet worden.
Aufgabe des Gesetzes
sollte eine Stärkung der BAWAG und ihres Haftungsstockes sein. Die erzwungene
Veräußerung der OeNB-Anteile bedeutet selbst bei einem Preis von 33 Millionen
Euro das Gegenteil, da dies nach Meinung zahlreicher ExpertInnen weit unter dem
wahren Wert der Anteile liegt. Das bedeutet eine eklatante Schwächung der BAWAG
selbst, sowie des Haftungsfonds beim ÖGB und widerspricht der Intention des
Gesetzes.
Diese Vorgangsweise
drängt den Eindruck auf, dass die Notlage der BAWAG P.S.K. Bank von der
Regierung dazu genutzt wurde, ihren politischen Einfluß auf die Oesterreichische
Nationalbank (OeNB) durch Verstaatlichung von rund 20% der von BAWAG und ÖGB an
der OeNB gehaltenen Anteile zu erweitern. Ferner drängt sich der Eindruck auf,
dass die Notlage der BAWAG dazu benutzt wurde, diese und ihren Eigentümer dahin
zu bewegen, ihre Anteile zum eigenen und zum Nachteil Dritter (Gläubiger,
Kunden, MitarbeiterInnen) kostengünstig an die Regierung abzutreten – eine
Vorgangsweise, die man sonst nur aus Putins Russland kennt.
Die den Medien zu
entnehmende Rechtfertigung der Regierung, dass BAWAG und ÖGB angesichts der von
der OeNB durchzuführenden Prüfungen nicht opportun erscheint, stellt sich bei
näherer Betrachtung als ziemlich verfehlt bzw. als Ablenkungsmanöver heraus.
Denn die OeNB prüft seit Jahren alle Finanzinstitute gleichermaßen und hat nie
zwischen an ihr beteiligten und nicht beteiligten Instituten unterschieden. So
wurden Raiffeisen oder Bank Austria genauso auf Herz und Nieren geprüft wie die
BAWAG früher und heute – oder wie eben jetzt auch Haiders Hypo-Alpe Adria.
Außerdem sind Durchführung oder Ergebnisse aufsichtsrechtlicher Prüfungen
ebenso wenig Gegenstand von Sitzungen des Generalrates (Aufsichtsgremium der
Bank) wie die Veranlagung der Devisenreserven des ESZB oder dessen Geldpolitik.
Die Sicht der SPÖ in 5 Punkten:
1. Die SPÖ vertritt
daher die Auffassung, dass angesichts der derzeitigen Situation die
OeNB-Anteile im Interesse von BAWAG und Eigentümer ÖGB sowie im Interesse von
Gläubigern, Kunden und MitarbeiterInnen Teil des Haftungsstockes und damit im Eigentum
von BAWAG und ÖGB bleiben sollen. Nachdem es sich bei den Nationalbank-Anteilen
um absolut risikolose und sehr werthaltige Assets mit laufenden Dividenden
handelt, wäre es angezeigt, den Haftungsstock nicht gerade um eben diese Werte
zu schmälern.
2. Ferner vertritt die
SPÖ die Auffassung, dass optimale Veräußerungsprozesse normalerweise anders
verlaufen, jedenfalls Verkaufspreise in zivilisierten und entwickelten,
demokratischen Marktwirtschaften nicht von Regierungen diktiert und in Gesetz
gegossen werden, sondern im Normalfall durch Suchen des Bestbieters am Markt
ermittelt werden. In der Regel liegt auch der Verkehrswert von Anteilen über
jenem des Buchwerts. Daher wird durch die Art und Weise der Preisbildung kein
optimaler Erlös aus dem Verkauf der Notenbankanteile erzielt werden können.
Damit werden ebenfalls berechtigte Interessen der Bank, des Eigentümers ÖGB,
der Gläubiger, Kunden und MitarbeiterInnen nach einer optimalen Verwertung der
Notenbankanteile von den Regierungsparteien verletzt.
3. Schließlich ist es für die Regierungsparteien entlarvend, dass die erste echte Verstaatlichung seit sehr vielen Jahren und die Ausweitung der Kontrolle über ein bisher zur Hälfte privates Unternehmen von 50% auf 70% ausgerechnet bei jener Institution stattfindet, die nach den EU-Verträgen unabhängig sein soll. Mehr Privat - weniger