Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / Seite 22

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Damen und Herren! (Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

Folgendes haben die Leute, hat die Bevölkerung, hat die Öffentlichkeit registriert: Es war die BAWAG, also jene Bank, in deren Gremien sozialdemokratische Vertreter gesessen sind, die nichts Sittenwidriges daran gefunden hat, den Eurofighter zu finanzieren. (Ah-Rufe bei der ÖVP.) Das muss man einmal in aller Deutlichkeit auf den Punkt bringen!

Zum Schluss meiner einleitenden Bemerkungen: Wer Verantwortung für die Sicherheit Österreichs tragen will, muss sich zur Verteidigung unseres Landes auf dem Boden und in der Luft bekennen und hat dafür die notwendigen Eurofighter, die notwendigen Luftraumüberwachungsflugzeuge zu beschaffen. Wir haben das getan, und der Rechnungshof hat geprüft: alles in Ordnung, die Typenentscheidung ist korrekt abge­laufen! Wer wie Sie, meine Damen und Herren von der Opposition, diese Erkenntnisse ignoriert, stellt die Sicherheit unseres Landes in Frage. Sie müssen sich dabei auch den Vorwurf gefallen lassen, dass es purer Populismus ist.

Jetzt möchte ich die Fragen beantworten. (Abg. Mag. Gaßner: Na endlich!)

Zur Frage 1:

Es wurde durch die Zeitschrift „NEWS“ ein im Internet abrufbares Dokument veröf­fentlicht, welches behaupteterweise den kaufmännischen Teil des Vertrages über die Beschaffung von Luftraumüberwachungsflugzeugen Eurofighter darstellen soll. Es handelt sich bei der veröffentlichten Unterlage um ein Dokument, zu dessen Echtheit ich nichts sagen kann, weil ich der Amtsverschwiegenheit unterliege. Solange es nur ... (Ironische Heiterkeit bei der SPÖ und den Grünen.) – Hören Sie zu!

Solange es nur die bloße Behauptung gibt, dass ein bestimmter Text den tatsächlichen Vertrag darstellt, kann nicht gesagt werden, dass der echte Vertrag bereits allgemein bekannt geworden ist. (Abg. Öllinger: Ein Witz!) In dieser Situation würde im Grunde erst durch eine Bestätigung der Echtheit durch eine offizielle Stelle der Inhalt des tatsächlichen Vertrages offen gelegt. (Zwischenrufe bei der ÖVP und den Grünen.)

Um diese Gefahr zu vermeiden, kann zur Echtheit der publizierten Texte keine Stellung­nahme abgegeben werden. Es ist zu befürchten, dass durch eine Veröffent­lichung des kaufmännischen Teiles des Beschaffungsvertrages von Luftraumüber­wachungsflugzeugen Eurofighter dem Vertragspartner und der Republik Österreich ein nicht unbedeutender Schaden erwachsen kann. (Abg. Öllinger: Das ist ja ein Witz!)

Ich stehe daher ganz klar auf dem Standpunkt, dass zum Schutz der wirtschaftlichen Interessen des Vertragspartners und zur Vermeidung von Schadenersatzforderungen gegen die Republik Österreich eine vollständige Offenlegung sensibler Vertragsdetails nicht möglich ist. (Abg. Öllinger: Sensibel? Was ist daran sensibel?)

Zur Frage 2:

Dem parlamentarischen Interpellationsrecht im Sinne des Artikels 52 Bundes-Verfas­sungsgesetz sind durch die Amtsverschwiegenheit und den Datenschutz Grenzen gesetzt. (Ruf bei der SPÖ: Warum klagt dann niemand ...?) Es unterliegt daher meiner pflichtgemäßen Beurteilung, ob und welche Teile dieses Kaufvertrages unter Bedachtnahme auf die schutzwürdigen Interessen des Vertragspartners einerseits und der Republik Österreich andererseits geheim zu halten sind.

Das Recht des Nationalrates und des Bundesrates zur Kontrolle der Geschäfts­gebarung der Bundesregierung wird durch den Rechnungshof wahrgenommen. In drei ausführlichen Rechnungshofprüfungen wurde der Beschaffungsvorgang Eurofighter im Detail geprüft, und die Ergebnisse wurden ausführlich dargestellt. Der Rechnungshof


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