Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / Seite 23

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hat jene Vertragsdetails nicht dargestellt, die das schutzwürdige Interesse der Euro­fighter GmbH an der Geheimhaltung aus wirtschaftlichen Gründen hätten verletzen können oder zu denen nichts anzumerken war.

Derzeit ist nicht bekannt, aus welcher Quelle die Informationen an „NEWS“ stammen. Es werden dementsprechende Untersuchungen zur Aufklärung eingeleitet und eine Anzeige an die Staatsanwaltschaft Wien wegen Verdachtes der Verletzung des Amts­geheimnisses gemäß § 310 Strafgesetzbuch gegen unbekannte Täter eingebracht. (Abg. Öllinger: Sie wissen ja gar nicht, ob der echt ist oder nicht! Wie soll dann das Gericht das prüfen? – Weitere Zwischenrufe.)

Zur Frage 3:

Die tatsächlichen Kosten eines Vertragsausstiegs sind im Detail erst bezogen auf den tatsächlichen Tag eines etwaigen Ausstiegs berechenbar. Hiezu ist nachträglich darauf hinzuweisen, dass an einen Ausstieg aus dem Vertrag nicht gedacht ist. Es handelt sich um eine moderne, zeitgemäße, zukunftsorientierte und europäische Lösung. (Abg. Öllinger: Das war nicht die Frage!) Ein Ausstieg würde den Stopp der aktiven Luftraumüberwachung für Österreich bedeuten. Der Eurofighter wurde, wie das auch der Rechnungshof bestätigt hat, zutreffend als Bestbieter ermittelt. (Abg. Öllinger: Die Frage beantworten!)

Zur Frage 4:

Zur Information: Die ersten Flugzeuge werden im Jahre 2007 geliefert. Deshalb ist völlig klar, dass im Jahre 2007 die Ratenzahlung beginnt.

Zur Frage 5:

Der Einredeverzicht ist ein Instrument für niedrigere Zinsen. Damit ist es gelungen, von 7,48 auf 4,48 Prozent, also um 3 Prozent, zu reduzieren. Damit haben wir eine Kosteneinsparung von 127 Millionen €. (Abg. Öllinger: Wahnsinn!) Außerdem hat der Bundesminister für Finanzen heute diese Situation bei einer Pressekonferenz klargelegt. (Abg. Öllinger: Ist ja wie am Basar!) Und im Übrigen: Deutschland hat unter einer rot-grünen Regierung auch diese Finanzierungsform gewählt.

Zur Frage 6:

Schuldbefreiend können immer nur vertragskonforme Leistungen sein. Dies wurde durch geeignete vertragliche Bestimmungen sichergestellt.

Zur Frage 7:

Nein. – Zu dem zwischen der Eurofighter GmbH und der Republik Österreich abge­schlossenen Kaufvertrag bestehen keine ergänzenden Vereinbarungen beziehungs­weise Nebenabreden beziehungsweise einseitigen Erklärungen.

Zur Frage 8:

Nein. – Ich darf darauf hinweisen, dass eine diesbezüglich eingebrachte Strafanzeige von der Staatsanwaltschaft zurückgelegt wurde. (Abg. Dr. Fekter: Alles heiße Luft!) Ich darf darauf hinweisen, dass der Rechnungshof eindeutig und klar festgestellt hat, dass es keine Manipulation und keine Geschenkannahme gegeben hat.

Ich möchte Sie ersuchen: Unterlassen Sie diese Unterstellungen, die Sie immer wieder vorbringen, wenn das Urteil des Gerichtes ein völlig anderes war! – Herzlichen Dank. (Anhaltender Beifall bei der ÖVP sowie bei Abgeordneten von Freiheitlichen – BZÖ.)

15.37


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

 


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