Die unterzeichneten Abgeordneten stellen den Antrag,
einen Untersuchungsausschuss im Verhältnis V: 5, S: 4, F: 1 und
G: 1 einzusetzen.
Gegenstand der Untersuchung:
Aufklärung über die tatsächliche Vertragsgestaltung
zwischen dem BMLV, dem BMF sowie dem BMWA und der Eurofighter Jagdflugzeug
GmbH;
Aufklärung über die tatsächlichen Ausstiegskosten aus den
Eurofighter-Beschaffungsverträgen;
Aufklärung über die vertraglich vereinbarten technischen
Spezifikationen sowie Kostenfolgen von notwendig gewordenen Umrüstungen von
bereits gelieferten Kampfflugzeugen;
Aufklärung über die tatsächliche Höhe der jährlichen
Betriebskosten für den Einsatz von 18 Kampfflugzeugen;
Aufklärung über die Existenz der von Bundeskanzler
Schüssel propagierten Wirtschaftsplattform zur Finanzierung von
Kampfflugzeugen sowie mögliche Ergebnisse dieser Plattform;
Aufklärung der Vorwürfe möglicher Geldflüsse, „nützlicher
Aufwendungen“ und Manipulationen des Vergabeverfahrens im Zuge der Beschaffung
von Kampfflugzeugen für das österreichische Bundesheer seit April 2001;
Aufklärung von Einflussnahmen
auf Entscheidungsträger und Spitzenrepräsentanten der Regierungsparteien in der
XXI. und XXII. Gesetzgebungsperiode im gegenständlichen Vergabeverfahren;
Aufklärung des Vorwurfs der
Verfolgung von „wirtschaftlichen (Eigen-)interessen“ von politischen Parteien
und persönlichen Interessen von Regierungsmitgliedern im Zuge der
gegenständlichen Vergabe;
Aufklärung über die Vorgänge
rund um die Ministerratsentscheidung am 2. Juli 2002 hinsichtlich der
Meinungsbildung von Bundes-minister Grasser, Bundesminister Scheibner und
Bundeskanzler Schüssel;
Aufklärung über den Abschluss
von Kompensationsgeschäften sowie deren Einfluss auf die Kaufentscheidung;
Aufklärung hinsichtlich der
Reduktion der Kampfflugzeugstückzahl von 24 Geräten auf 18 unter
Nichteinhaltung des selbst gewählten Vergabeverfahrens;
Aufklärung über die durch die
Bundesregierung vorgenommene Anmietung von Kampfflugzeugen zur Überbrückung des
Zeitraumes bis zur Eurofighter-Auslieferung;
Untersuchung der rechtlichen und politischen
Verantwortlichkeit im Zusammenhang mit den genannten Sachverhalten.
Untersuchungsauftrag:
Der Untersuchungsausschuss soll durch Erhebung von
mündlichen und schriftlichen Auskünften zum Untersuchungsgegenstand und durch
Einsicht in die Akten des Bundeskanzleramtes, des Bundesministeriums für
Finanzen, des Bundesministeriums für Landesverteidigung, des Bundesministeriums
für Wirtschaft und Arbeit und anderer Bundeseinrichtungen im Zusammenhang mit
dem Untersuchungsgegenstand sämtliche Sach-verhalte auf rechtliche und
politische Verantwortlichkeiten überprüfen.