Begründung:
Der durch NEWS veröffentlichte Eurofighter-Kaufvertrag
belegt eine grobe Übervorteilung der Republik Österreich gegenüber dem
Lieferanten.
Nach Veröffentlichung dieser Vertragsinhalte ist
offensichtlich, warum die verantwortlichen schwarz-orangen Amtsträger alles
getan haben, um diese Vereinbarung zum Nachteil der Steuerzahler geheim zu
halten – dies entgegen der Rechtsmeinung nahezu aller österreichischen
Verfassungsexperten.
Die nachfolgend dargelegten Vertragsbestimmungen zeigen
klar, dass das von Minister Platter zu verantwortende Vertragswerk eine
Vereinbarung zu Lasten Dritter, nämlich der Österreicherinnen und Österreicher,
darstellt und der Minister im eigenen Ressort bereits derartig schlecht
verankert ist, dass ihm die verfassungswidrige Geheimhaltung dieses Vertrages
nicht gelang.
Der Vertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sieht
Zahlungen in Form von 18 Halbjahresraten, beginnend mit März 2006 –
lange vor Lieferung des ersten Eurofighter – vor, wobei vereinbart wurde,
dass die erstmalige Zahlung von zwei Raten im Jänner 2007 stattfinden soll. Mit
dieser Vorgangsweise erfolgt eine Budgetbelastung erst ab 2007. Die von
Finanzminister Grasser gemeldeten Budgetzahlen für 2007 und 2008 werden dadurch
zu Makulatur, denn bedingt durch die Zahlungen von 435 Millionen Euro im
Jahr 2007 und 217 Millionen Euro im Jahr 2008 kann nicht mehr an
einem Rückgang des Defizits festgehalten werden. Für das Jahr 2007 steigt
damit der Abgang um 0,2 %. Diese zusätzliche Budgetbelastung für die
nachfolgende Regierung ließ sich die Regierung Schüssel rund 230.000 Euro
an zusätzlichen Zinsen (für die spätere Zahlung der ersten und zweiten Rate)
kosten.
Der Rechnungshof stellte bereits fest, dass das BMLV
grundsätzlich jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten könne, sofern es
an die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt
erbrachten Leistungen bezahle und die durch den Rücktritt entstehenden Kosten
ersetze. Keine Angaben wurden durch den Rechnungshof über die tatsächlichen
Kosten des Ausstiegs getätigt.
Nunmehr ergibt sich aus den veröffentlichten
Vertragsbestimmungen, dass seitens der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH bereits
konkrete Zahlen hinsichtlich des Mittelbedarfes des Verkäufers vertraglich
festgelegt wurden. Diese Zahlen bewerten die Leistungen und die entstandenen
Kosten der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, sodass ein Ausstieg ab
1. November 2006 exakt 45 % des Gesamtbetrages ohne Zinsen an Schadenersatzleistungen
mit sich brächte.
Diese Kosten würden zumindest 600 Millionen Euro
betragen, wahrscheinlich aber mehr als 1 Milliarde Euro.
Der Rechnungshof erhob im Zuge seiner Prüfung der
Vertragsabschlüsse einen Cash-Neutral-Preis (dabei handelt es sich um jenen
Preis, der unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages im voraus zu bezahlen
wäre) von 1,139 Milliarden Euro. Geht man nun davon aus, dass im
Kaufvertrag ein pauschalierter Schadenersatz – unabhängig von den
tatsächlich enstandenen Kosten des Lieferanten – vereinbart wurde, stellt
dies ein derartiges Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien her, dass ein
Verstoss gegen die guten Sitten samt daraus resultierender Nichtigkeit des
Vertrages anzunehmen ist.
Auch der Umstand, dass für die Mängelfreiheit des gelieferten Kampfflugzeuges sowie der Nebenleistungen bloß ein Jahr garantiert wird, stellt eine weitere Verschlechterung des Käuferstandpunktes dar. Im Übrigen handelt es sich dabei um einen Aspekt, der