Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 149. Sitzung / Seite 62

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Begründung:

Der durch NEWS veröffentlichte Eurofighter-Kaufvertrag belegt eine grobe Über­vorteilung der Republik Österreich gegenüber dem Lieferanten.

Nach Veröffentlichung dieser Vertragsinhalte ist offensichtlich, warum die verant­wortlichen schwarz-orangen Amtsträger alles getan haben, um diese Vereinbarung zum Nachteil der Steuerzahler geheim zu halten – dies entgegen der Rechtsmeinung nahezu aller österreichischen Verfassungsexperten.

Die nachfolgend dargelegten Vertragsbestimmungen zeigen klar, dass das von Minister Platter zu verantwortende Vertragswerk eine Vereinbarung zu Lasten Dritter, nämlich der Österreicherinnen und Österreicher, darstellt und der Minister im eigenen Ressort bereits derartig schlecht verankert ist, dass ihm die verfassungswidrige Geheimhaltung dieses Vertrages nicht gelang.

Der Vertrag mit der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sieht Zahlungen in Form von 18 Halbjahresraten, beginnend mit März 2006 – lange vor Lieferung des ersten Eurofighter – vor, wobei vereinbart wurde, dass die erstmalige Zahlung von zwei Raten im Jänner 2007 stattfinden soll. Mit dieser Vorgangsweise erfolgt eine Budgetbelastung erst ab 2007. Die von Finanzminister Grasser gemeldeten Budgetzahlen für 2007 und 2008 werden dadurch zu Makulatur, denn bedingt durch die Zahlungen von 435 Millionen Euro im Jahr 2007 und 217 Millionen Euro im Jahr 2008 kann nicht mehr an einem Rückgang des Defizits festgehalten werden. Für das Jahr 2007 steigt damit der Abgang um 0,2 %. Diese zusätzliche Budgetbelastung für die nachfolgende Regierung ließ sich die Regierung Schüssel rund 230.000 Euro an zusätzlichen Zinsen (für die spätere Zahlung der ersten und zweiten Rate) kosten.

Der Rechnungshof stellte bereits fest, dass das BMLV grundsätzlich jederzeit schriftlich vom Vertrag zurücktreten könne, sofern es an die Eurofighter Jagdflugzeug GmbH sämtliche bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen bezahle und die durch den Rücktritt entstehenden Kosten ersetze. Keine Angaben wurden durch den Rech­nungshof über die tatsächlichen Kosten des Ausstiegs getätigt.

Nunmehr ergibt sich aus den veröffentlichten Vertragsbestimmungen, dass seitens der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH bereits konkrete Zahlen hinsichtlich des Mittelbedarfes des Verkäufers vertraglich festgelegt wurden. Diese Zahlen bewerten die Leistungen und die entstandenen Kosten der Eurofighter Jagdflugzeug GmbH, sodass ein Ausstieg ab 1. November 2006 exakt 45 % des Gesamtbetrages ohne Zinsen an Schadenersatzleistungen mit sich brächte.

Diese Kosten würden zumindest 600 Millionen Euro betragen, wahrscheinlich aber mehr als 1 Milliarde Euro.

Der Rechnungshof erhob im Zuge seiner Prüfung der Vertragsabschlüsse einen Cash-Neutral-Preis (dabei handelt es sich um jenen Preis, der unmittelbar nach Abschluss des Kaufvertrages im voraus zu bezahlen wäre) von 1,139 Milliarden Euro. Geht man nun davon aus, dass im Kaufvertrag ein pauschalierter Schadenersatz – unabhängig von den tatsächlich enstandenen Kosten des Lieferanten – vereinbart wurde, stellt dies ein derartiges Ungleichgewicht zwischen den Vertragsparteien her, dass ein Verstoss gegen die guten Sitten samt daraus resultierender Nichtigkeit des Vertrages anzu­nehmen ist.

Auch der Umstand, dass für die Mängelfreiheit des gelieferten Kampfflugzeuges sowie der Nebenleistungen bloß ein Jahr garantiert wird, stellt eine weitere Verschlechterung des Käuferstandpunktes dar. Im Übrigen handelt es sich dabei um einen Aspekt, der


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