Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 16

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jener mit mehreren Kindern, hart an der Armutsgrenze oder darunter gelebt hat. Wir haben mit der Anhebung der Familienbeihilfe, mit der Erhöhung der Familienabsetz­beträge, aber vor allem mit der Einführung des Kinderbetreuungsgeldes eine massive soziale Besserstellung der Familien in Österreich geschaffen. (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Man muss sich das vorstellen: Im Jahre 2005 sind 1,5 Milliarden € – ich betone: 1,5 Milliarden €! – alleine für das Kinderbetreuungsgeld aufgewendet worden. Sie von der Opposition haben leider dagegengestimmt, Sie sind auch heute noch dagegen und kritisieren das alles. Wir wissen, dass wir damit im Bereich der Familienbetreuungs­maßnahmen noch nicht am Ende sind. Auch die Kinderbetreuungseinrichtungen sollten ausgeweitet werden – aber nicht so, wie Sie das wollen, nämlich die Kinder unbedingt in staatlich kontrollierte Kindergärten abschieben, sondern wir wollen flexible Arten der Kinderbetreuung ermöglichen, wo es auch darum geht, meine Damen und Herren (Zwischenrufe bei der SPÖ und den Grünen), den Frauen auch in ländlichen Gebieten Betreuungs‑ und Beschäftigungsmöglichkeiten zu geben. Das ist die Art, wie wir uns mit dieser Frage auseinander setzen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Es geht auch darum, dass wir die Zuverdienstgrenzen weiter anheben, beziehungs­weise ist unser Ziel, sie für das Kinderbetreuungsgeld überhaupt abzuschaffen.

Ein anderer Bereich – und damit beschäftigt sich die Justizministerin, wie gesagt, seit einigen Monaten – ist die Anpassung der rechtlichen Situation der Familien an die ak­tuellen Gegebenheiten. Sie wissen, meine Damen und Herren, auch wenn es Sie (in Richtung SPÖ) nicht so interessiert, aber es ist für unsere Familien trotzdem wichtig, dass unser Ehe- und Familienrecht in seinem Kern aus dem Jahre 1811 stammt und das Ehegesetz aus dem Jahre 1938, und zwar aus der Zeit nach dem „Anschluß“ Ös­terreichs an Nazideutschland.

Es sollte doch eine Selbstverständlichkeit sein, dass wir meinen, dass weder der Fami­lienbegriff aus dem Jahre 1811 noch der Familienbegriff aus dem Jahre 1938 dem ent­spricht, was wir uns im 21. Jahrhundert für unsere Familien und vor allem für unsere Kinder vorstellen.

Es ist ja ein Wunder, dass ein Gesetz wie das AGBG mit seinen eherechtlichen Maß­nahmen und Bestimmungen 200 Jahre gehalten hat. Aber damals war es die Aus­nahme, ja fast eine Schande, wenn jemand Kinder gehabt hat, ohne verheiratet zu sein. Heute hat sich die Situation geändert. Wir haben in Österreich 700 000 Ehepaare mit Kindern, aber schon 110 000 Lebensgemeinschaften mit Kindern und 150 000 Al­leinerziehende. Allein im Jahr 2001 – diese Zahl wird sich seit damals auch noch er­höht haben – gab es 75 000 so genannte Patchworkfamilien, das heißt Familien, wo Paare zusammenleben, ob mit oder ohne Trauschein, wo einer oder mehrere Ehepart­ner aus früheren Partnerschaften Kinder in diese neue Gemeinschaft miteinbezogen haben.

Aus dieser veralteten Rechtslage herrührend gibt es keine gleichen Rechte für diese Gemeinschaften, an den Stiefkindern etwa. Das ist nicht einzusehen, meine Damen und Herren! Es ist nicht einzusehen, dass Kinder in ihren Rechten unterschiedlich be­handelt werden, und zwar davon abgeleitet, ob die Eltern in einer Ehegemeinschaft sind, ob das ihre leiblichen Kinder sind oder ob sie in anderen Gemeinschaften sind und die Kinder aus früheren Partnerschaften stammen.

Ich sage daher ganz deutlich: Unser Prinzip ist: Wie erwachsene Menschen zusam­menleben, das ist ihre Privatsache, da hat sich der Staat nicht einzumischen, da soll es keine Diskriminierungen geben, aber auch keine Privilegien! (Beifall bei den Freiheit­lichen – BZÖ.)

 


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