Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 17

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Uns geht es aber um die Rechte der Kinder. Und Lebensgemeinschaften, Familien mit Kindern müssen gleich behandelt werden. Frau Justizministerin, ich weiß, Sie hätten sich mehr vorgestellt, auch wir hätten wir uns noch einiges mehr vorgestellt, aber es ist einmal ein Ansatz, dass man, vor allem was die Vertretungsrechte anlangt, etwa bei Schulen oder Spitalsbehandlungen, gleiche Rechte für die Partner gegenüber den Kin­dern statuiert, dass es Eintrittsrechte ins Mietrecht geben soll, dass es Zeugenent­schlagungsrechte geben soll und dass es auch für die Stiefelternteile die Möglichkeit einer Pflegefreistellung geben soll.

Das alles sind sinnvolle und wichtige Maßnahmen, und ich hoffe, wie gesagt, dass wir das noch entsprechend umsetzen können.

Ich weiß schon, dass manche hier ein anderes Bild vom Idealzustand von Partner­schaften haben, meine Damen und Herren, aber hier geht es nicht um ideologische Diskussionen, weder in die eine noch in die andere Richtung, sondern hier geht es dar­um, den Rechten der Kinder zum Durchbruch zu verhelfen, und da kann es keine Kom­promisse und Abstriche geben. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ.)

Ich glaube aber, dass es darüber hinaus gehend noch weiterführende Maßnahmen ge­ben muss, etwa bei der Reform des Eherechts und auch des Scheidungsrechts, denn wenn man aus den verschiedensten Gründen meint, die Ehe, also der Trauschein, ist etwas ganz Besonderes, dann sollte man auch überlegen, warum denn die Zahl der Eheschließungen seit dem Jahre 1974 um 20 Prozent zurückgegangen ist. Mit ein Grund dafür ist das veraltete Ehe- und Scheidungsrecht, auf Grund dessen viele den Gang zum Traualter oder zum Standesbeamten nicht wagen, weil sie bei einer Schei­dungsrate von bis zu 50 Prozent ganz einfach die Folgen fürchten und der Meinung sind, dass man für eine geordnete Partnerschaft keinen Trauschein braucht.

Deswegen sind nicht nur so veraltete Bestimmungen aus dem Jahre 1811 wie Morgen­gabe und Heiratsgut abzuschaffen, sondern es gilt, auch zu hinterfragen, ob der Ver­sorgungsgedanke der Ehe mit Trauschein heute, im 21. Jahrhundert, noch aufrechtzu­erhalten ist, vor allem dann, wenn fingiert wird, dass auch nach Beendigung einer Ehe dieser Versorgungsgedanke noch aufrechtzuerhalten ist, was zu massiven sozialen Beeinträchtigungen der Lebenspartner führt. Das werden in Zukunft nicht nur die Män­ner, sondern auch die Frauen sein, wenn, was wir alle wollen, die Einkommensunter­schiede entsprechend egalisiert werden. Darüber wollen wir uns auch unterhalten. In diesem Bereich muss so manche heilige Kuh geschlachtet werden.

Aber noch einmal, meine Damen und Herren: Uns ist es wichtig ... (Zwischenruf des Abg. Öllinger.) – Ja, Herr Kollege Öllinger, Sie können hier herüber zeigen (der Red­ner zeigt in Richtung ÖVP), da mag es schon Vorbehalte geben. Aber auf der anderen Seite, sage ich Ihnen auch ganz ehrlich, möchte ich nicht, dass die Diskussion rund um Lebensgemeinschaften und Patchworkfamilien sich allein darauf beschränkt, wie man mit homosexuellen Partnerschaften umgeht. Uns geht es um eine Gleichstellung und um eine rechtliche Besserstellung vor allem der Partnerschaften mit Kindern. Daran haben wir Interesse, daran hat auch die Gesellschaft in Österreich Interesse. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ sowie bei Abgeordneten der ÖVP.)

Frau Justizministerin, in diesem Sinne hoffen wir, dass Sie sich mit Ihren Ideen durch­setzen. Unsere Unterstützung haben Sie. Damit sollte aber nicht Schluss sein, sondern wir müssen das Eherecht, das Scheidungsrecht in Österreich auf einen modernen Standard bringen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

10.09


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu einer einleitenden Stellungnahme zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin für Justiz Gastinger. 10 Minuten Redezeit sollen einge­halten werden. – Bitte, Frau Bundesministerin.

 


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