Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 20

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Aus Sicht des Justizministeriums wäre es wünschenswert, das Ehe-, aber auch das Scheidungsrecht wieder in das ABGB zurückzuführen, so wie es in manchen unserer Nachbarstaaten bereits der Fall ist. Dann hätten wir auch dieses Gesetz aus dem Jahr 1938 wieder dort, wo es eigentlich hingehört, nämlich im Allgemeinen Bürger­lichen Gesetzbuch.

Ich habe bis jetzt – ich sehe schon das rote Licht – noch nicht sehr viel über die Kinder gesprochen. Sie wissen, dass es mir ein besonderes Anliegen ist, dass wir gerade auch die Kinderrechte stärken. Es geht mir da insbesondere auch darum, dass wir Regelungen schaffen, wodurch wir bei „Patchworkfamilien“, wenn es sich um Lebens­gemeinschaften handelt, den betreuenden Elternteil durch den im gemeinsamen Haus­halt lebenden Stiefelternteil unterstützen können. Es werden noch weitere Überlegun­gen anzustellen sein, sei es in Richtung Pflegeurlaub oder Ähnliches. Aber darüber wird man sicherlich auch noch mit Vertretern der Wirtschaft diskutieren müssen.

Schließlich glaube ich auch, dass die Kinder das Recht auf beide Elternteile haben, das ist ganz, ganz besonders wichtig, und dass wir hier auch mit unserem österreichi­schen Modell der gemeinsamen Obsorge, wo ich ja dem hohen Nationalrat jüngst eine Studie übermittelt habe, auf einem richtigen Weg sind und dass wir uns auch hier noch weiter Gedanken darüber machen sollten, wie wir diese Familienbeziehungen auch in Zukunft stärken können, ohne als Staat zuviel einzugreifen.

Ich sehe, dass das rote Licht hier leuchtet – im Sinne dessen möchte ich meine Aus­führungen vorerst schließen und bedanke mich recht herzlich für Ihre Aufmerksamkeit. (Allgemeiner Beifall.)

10.20


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir gehen nunmehr in die Debatte ein.

Ich mache darauf aufmerksam, dass jeder Redner 5 Minuten Redezeit hat.

Als Erste zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Steibl. – Bitte, Frau Kollegin. (Abg. Öllin­ger: Jetzt sind wir neugierig! Was sagt die ÖVP?)

 


10.20.20

Abgeordnete Ridi Steibl (ÖVP): Herr Präsident! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Werte Kolleginnen und Kollegen! Veränderungen sind ein Teil des Lebens – und auch die Struktur der Familie veränderte sich. Gab es früher fast ausschließlich Mehrkinder­familien, so gibt es zu einem Großteil heute nur mehr Familien mit einem Kind. Auch geht die Entwicklung mehr in Richtung Alleinerzieherfamilien und so genannte Patch­workfamilien. Dieser Entwicklung darf sich auch die Rechtspolitik nicht länger ver­schließen. Ich sage aber auch, dass es wichtig ist, dass wir Mut zur Partnerschaft, Mut zur Ehe und zur Familie machen, weil das ein Bestandteil unserer Kultur ist. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)

Die Statistik zeigt, dass es derzeit über 700 000 Ehen mit Kindern unter 18 Jahren gibt, dass die Zahl der Lebensgemeinschaften bei 109 000 liegt, die Zahl der Alleinerzieher bei 151 000 und die Zahl der „Patchworkfamilien“ bei 75 000. Ich denke, mit dem Vor­schlag eines Familienrechts-Änderungsgesetzes von Bundesministerin Gastinger wird eine neue Struktur geschaffen, die die Situation der „Patchworkfamilien“ verbessert beziehungsweise Nachteile gänzlich auszuräumen versucht.

Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte aber jetzt nicht zu sehr auf Details ein­gehen, denn das wird meine Kollegin, Maria Theresia Fekter, übernehmen. Sie war es, die diese Verbesserungsvorschläge für unsere ÖVP mitverhandelt hat, und ich sage ihr ein Danke dafür. (Beifall bei der ÖVP. – Abg. Öllinger: Gebremst hat sie! – Abg. Dr. Fekter: Kreativ mitgestaltet!)

 


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