den hohen Stellenwert der Familie, alle anderen kümmern sich nicht. (Abg. Ellmauer: Das ist die Wahrheit!) Die Wahrheit, sehr geehrte Damen und Herren, ist vielmehr, dass Sie bestimmen wollen, was Familie ist und was nicht Familie ist. (Abg. Ellmauer: Familie, das sind noch immer Eltern und Kind!) Das ist der Grund dafür, warum nur mehr ein kleines Reförmchen übrig geblieben ist, wo um einiges mehr hätte passieren können und eigentlich passieren sollte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Sie sprechen, sehr geehrte Damen und Herren, wenn Sie von Lebensgemeinschaften reden, von der besseren Absicherung dieser Lebensform, immer noch von einer Ehe zweiter Klasse. Für Sie gilt eben nicht die Definition von Familie, die vorhin die Frau Kollegin Fekter beschrieben hat, wo es um ein Zusammenleben in Verantwortung und Geborgenheit geht, sondern für Sie ist die Familie noch immer über den Trauschein definiert. (Abg. Dr. Fekter: Nein! – Abg. Großruck: Das hat sie nicht gesagt!) Das ist eine sehr enge Definition von familiärem Zusammenleben. Da ist es Ihnen völlig gleich, dass immer mehr Leute anders leben wollen, dass in Österreich bereits 300 000 Lebensgemeinschaften bestehen, dass das die Lebensform ist, die immer mehr Leute leben wollen. Es ist bedauerlich, dass Sie eine Reform, die eine Besserstellung dieser Lebensform bringen würde, blockieren.
Es geht eben nicht um ein Zwangskorsett, sehr geehrte Damen und Herren, sondern es geht darum, die Bedingungen auch für diese Form des Zusammenlebens, wie die Menschen es heute haben wollen, zu verbessern und eben niemanden zu bevormunden! (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen.)
Beim Thema „Bevormundung“ kommen wir gleich zum nächsten
Thema, wo dringend Handlungsbedarf besteht: Kollege Scheibner hat vorhin
gemeint, in das Zusammenleben soll sich der Staat nicht einmischen. Da kann
ich Ihnen wirklich zustimmen. Und die Kollegin Fekter hat sich gegen
Zwangsbeglückung ausgesprochen. Das Problem ist nur, dass Sie genau das
Gegenteil tun. Stichwort: gemeinsame Obsorge. (Abg. Ellmauer: Sie wollen das Gegenteil!)
Sie haben vor einiger Zeit ein Gesetz beschlossen, das eine
Zwangsbeglückung ist: dass man es sich eben nicht aussuchen kann,
wie man sich die Obsorge aufteilt (Abg. Scheibner:
Das stimmt überhaupt nicht!), sondern dass man sich nach einer Scheidung
gemeinsam um das Kind kümmern muss. (Abg. Scheibner:
Das stimmt ja nicht! Wer hat Ihnen das aufgeschrieben? Das ist völliger
Unsinn!)
Ich denke, da sind wir uns alle einig: Der beste Zustand für
das Kind ist, wenn sich auch nach einer Trennung beide Elternteile
verantwortlich fühlen und beide Elternteile sich um das Kind kümmern. Das ist
ja selbstverständlich! Aber viele Trennungen gehen eben nicht im Einvernehmen
über die Bühne, sondern im Streit, und Ihre Regelung hat dazu geführt, dass der
Streit in die Familien hineingetragen wird (Abg.
Scheibner: Das haben Sie verwechselt! Lesen Sie das noch einmal nach!
Das stimmt nicht!), dass bei Alltagsentscheidungen etwa Fragen betreffend
Schule oder Feriengestaltung auf einmal zum Druckmittel im Scheidungsverfahren
werden und auf die Frauen Druck ausgeübt wird, auf Ansprüche zu verzichten, mit
der Drohung: Sonst werde ich dir immer einen Strich durch die Rechnung machen!
Es wird nicht die Schule ausgesucht, die du dir für das Kind wünschst! Es wird
nicht das Ferienlager geben, auf das sich das Kind freut! Verzichte auf die
Ansprüche! (Abg. Scheibner: Das
stimmt alles nicht!)
Doch Sie sagen, Sie kümmern sich um das Wohlbefinden der
Kinder, aber in Wahrheit haben Sie eine Regelung beschlossen, wo Streit auf dem
Rücken und zum Leidwesen der Kinder erst erzeugt und in die Familien
hineingetragen wurde. (Abg. Scheibner:
Das stimmt ja nicht! Gehen Sie hinein und lesen Sie das Gesetz noch einmal
nach!)