Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 29

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Nächster Punkt: Kinderbetreuungsgeld. – Natürlich wehrt sich niemand dagegen, zu­sätzlich Geld zu bekommen. Das ist ja keine Frage! (Abg. Großruck: Ihr habt euch gewehrt! Ihr wart dagegen!) Aber Ihre eigene Studie, die Sie vorgelegt haben, beweist, dass Sie in keinem Punkt die Ziele erreicht haben, die Sie sich angeblich selber ge­setzt haben. Etwa was die bessere Beteiligung von Vätern betrifft, sagt Ihre eigene Studie: Dieses Modell des Kinderbetreuungsgeldes verstärkt die traditionelle Rollenauf­teilung. Es erschwert den Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben. (Abg. Groß­ruck: Warum? Weil sie mehr verdienen dürfen?) Es erhöht nicht die Geburtenrate. Es ist kein zusätzlicher Anreiz, Kinder zu bekommen.

Jawohl, es ist eine Sackgasse, die Sie hier gebaut haben (Abg. Scheibner: 1,5 Milliar­den € für Familien! Und Sie sind dagegen! Da gehört schon etwas dazu!), vor allem für die Frauen, und alles, was Sie hier an Erfolgsbilanzen präsentieren, ist tatsächlich ein schwerer Fall von politischer Selbsthypnose, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)

Der nächste Punkt, wo dringend Abhilfe notwendig wäre und Handlungsbedarf besteht, ist die Frage des Unterhaltes. Es ist unwürdig, dass viele dem Geld nachlaufen müs­sen, das den Kindern zusteht. Da wäre auch eine Regelung dringend notwendig, die sehr vielen Familien, sehr vielen Kindern materielle Not ersparen könnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Scheibner: Traurig ist das, was Sie da bringen!)

10.52


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gas­tinger. Sie haben jetzt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.

 


10.53.02

Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich will einiges klarstellen, was offensichtlich missverstanden wurde, vor allem von den Abgeordneten der Opposition. Zu dem Modell der gemeinsamen Obsorge haben wir eine Studie veröffentlicht, und ich habe schon in meiner Eingangsrede erwähnt, dass ich diese Studie bereits an das Hohe Haus übermittelt habe. Das Ergebnis dieser Studie ist, dass die gemeinsame Ob­sorge ein Erfolgsmodell ist, und zwar auch deswegen – und gerade darauf bin ich so stolz –, weil dieses österreichische Modell auf Freiwilligkeit und Einvernehmen basiert. Das ist das Entscheidende! (Abg. Scheibner: Das hat die Frau Kollegin Kuntzl leider nicht verstanden!)

Es gibt zwei Modelle: Es gibt das deutsche Modell. In Deutschland ist es so, dass bei jeder Ehescheidung die gemeinsame Obsorge praktisch vom Gericht vorgeschlagen wird – außer das Kindeswohl spricht dagegen. In Österreich haben wir durch das Kind­schaftsrechtsänderungsgesetz 2001 den Weg gewählt, dass die gemeinsame Obsorge nur dann eintritt, wenn die Regelung einvernehmlich erfolgt. Das bedeutet, dass beide Elternteile – Vater und Mutter – dem zustimmen müssen.

Die erwähnte Studie hat gezeigt, dass zirka 54 Prozent der geschiedenen Elternteile dieses Modell in Anspruch nehmen und dass die Erfahrungen damit sehr gute waren, vor allem, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheiteten, dass dadurch Druck auf die Eltern oder, besser gesagt, auf den Elternteil, der hauptsächlich die Kinder betreut, ausgeübt wird. Zumindest ist der Druck dadurch nicht größer als in dem Fall, wo keine gemeinsame Obsorge vorgeschrieben wird.

Ich kann Ihnen diese Studie gerne zuschicken. Ich habe eine Zusammenfassung da­von hier und würde sie Ihnen gerne dann im Anschluss an diese Debatte geben. (Abg. Scheibner: Das interessiert sie nicht!)

 


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