Nächster Punkt: Kinderbetreuungsgeld. – Natürlich wehrt sich niemand dagegen, zusätzlich Geld zu bekommen. Das ist ja keine Frage! (Abg. Großruck: Ihr habt euch gewehrt! Ihr wart dagegen!) Aber Ihre eigene Studie, die Sie vorgelegt haben, beweist, dass Sie in keinem Punkt die Ziele erreicht haben, die Sie sich angeblich selber gesetzt haben. Etwa was die bessere Beteiligung von Vätern betrifft, sagt Ihre eigene Studie: Dieses Modell des Kinderbetreuungsgeldes verstärkt die traditionelle Rollenaufteilung. Es erschwert den Frauen den Wiedereinstieg in das Berufsleben. (Abg. Großruck: Warum? Weil sie mehr verdienen dürfen?) Es erhöht nicht die Geburtenrate. Es ist kein zusätzlicher Anreiz, Kinder zu bekommen.
Jawohl, es ist eine Sackgasse, die Sie hier gebaut haben (Abg. Scheibner: 1,5 Milliarden € für Familien! Und Sie sind dagegen! Da gehört schon etwas dazu!), vor allem für die Frauen, und alles, was Sie hier an Erfolgsbilanzen präsentieren, ist tatsächlich ein schwerer Fall von politischer Selbsthypnose, sehr geehrte Damen und Herren. (Beifall bei der SPÖ.)
Der nächste Punkt, wo dringend Abhilfe notwendig wäre und Handlungsbedarf besteht, ist die Frage des Unterhaltes. Es ist unwürdig, dass viele dem Geld nachlaufen müssen, das den Kindern zusteht. Da wäre auch eine Regelung dringend notwendig, die sehr vielen Familien, sehr vielen Kindern materielle Not ersparen könnte. (Beifall bei der SPÖ sowie bei Abgeordneten der Grünen. – Abg. Scheibner: Traurig ist das, was Sie da bringen!)
10.52
Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Gastinger. Sie haben jetzt eine Redezeit von 5 Minuten. – Bitte.
10.53
Bundesministerin für Justiz Mag. Karin Gastinger: Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren des Hohen Hauses! Ich will einiges klarstellen, was offensichtlich missverstanden wurde, vor allem von den Abgeordneten der Opposition. Zu dem Modell der gemeinsamen Obsorge haben wir eine Studie veröffentlicht, und ich habe schon in meiner Eingangsrede erwähnt, dass ich diese Studie bereits an das Hohe Haus übermittelt habe. Das Ergebnis dieser Studie ist, dass die gemeinsame Obsorge ein Erfolgsmodell ist, und zwar auch deswegen – und gerade darauf bin ich so stolz –, weil dieses österreichische Modell auf Freiwilligkeit und Einvernehmen basiert. Das ist das Entscheidende! (Abg. Scheibner: Das hat die Frau Kollegin Kuntzl leider nicht verstanden!)
Es gibt zwei
Modelle: Es gibt das deutsche Modell. In Deutschland ist es so, dass bei jeder
Ehescheidung die gemeinsame Obsorge praktisch vom Gericht vorgeschlagen
wird – außer das Kindeswohl spricht dagegen. In Österreich haben wir durch
das Kindschaftsrechtsänderungsgesetz 2001 den Weg gewählt, dass die
gemeinsame Obsorge nur dann eintritt, wenn die Regelung einvernehmlich erfolgt. Das bedeutet, dass beide
Elternteile – Vater und Mutter – dem zustimmen müssen.
Die erwähnte Studie
hat gezeigt, dass zirka 54 Prozent der geschiedenen Elternteile dieses
Modell in Anspruch nehmen und dass die Erfahrungen damit sehr gute waren, vor
allem, dass sich die Befürchtungen nicht bewahrheiteten, dass dadurch Druck auf
die Eltern oder, besser gesagt, auf den Elternteil, der hauptsächlich die
Kinder betreut, ausgeübt wird. Zumindest ist der Druck dadurch nicht größer als
in dem Fall, wo keine gemeinsame Obsorge vorgeschrieben wird.
Ich kann Ihnen diese
Studie gerne zuschicken. Ich habe eine Zusammenfassung davon hier und würde
sie Ihnen gerne dann im Anschluss an diese Debatte geben. (Abg. Scheibner: Das interessiert sie nicht!)