darstellt. Wir sind da den anderen Staaten gegenüber sicherlich noch einen Schritt vorauseilend, diesbezüglich passt aus meiner Sicht der Begriff „Evaluierung“ wirklich. Schauen wir uns an, wie sich das auswirkt und was sich dort tut!
Was allerdings das Hereinholen von Verlusten aus allen möglichen Erdteilen betrifft, sind wir skeptisch, zumal auch von der praktischen Abwicklung her das Finanzamt quasi immer hinter den Erklärungen der Konzerne hinterherhoppeln muss, weil das Problem besteht, dass die Vorschriften etwa von Kasachstan oder Venezuela überhaupt einmal in österreichisches Recht transferiert werden müssen und gar nicht erkennbar ist, wie das in den Griff zu bekommen ist. Das sagen alle Großbetriebsprüfer, die sich das mit ihren Meinungsäußerungen entsprechend zu beurteilen trauen.
Was will ich damit sagen, um das abzurunden? – Es ist hier eine Maßnahme gesetzt worden, die von der Dimension her weit über 1 Milliarde € hinausgeht. Und jetzt loben Sie hier ein Paket, Herr Kollege Stummvoll, bezüglich dessen tatsächlich lange getüftelt und verhandelt wurde – das ist schon richtig –, das eine Dimension von 200 Millionen € hat – das ist schon auch nicht so wenig –, aber man muss natürlich schon sehen, wie die Gewichtungen verlaufen. An dieser Stelle wollte ich den Unterschied herausarbeiten, dass es eben unser Eindruck ist, dass das Ganze eine gewisse Schräglage hat.
Trotzdem gibt es unsere Zustimmung zu diesen Bereichen, weil die Maßnahmen in die richtige Richtung gehen. Kommen wir jetzt zum Vorschlag bezüglich Einnahmen-Ausgaben-Rechner! Das betrifft ja nicht nur die KMUs im Allgemeinen, sondern speziell diese Gruppe. Was die Besserstellung bei den Verlustvorträgen betrifft, wissen Sie, dass wir das im Ausschuss noch gemeinsam verbessert haben. Wir sind von den Anlaufverlusten zu einer allgemeinen Verlustvortragsregelung mit drei Jahren gekommen, unser Wunsch wären sieben Jahre gewesen. Wir würden da ausnahmsweise einmal sogar tiefer in die Schatulle greifen.
Wir haben mit der Mehrwertsteuerregelung überhaupt kein Problem, diese ist vernünftig. Wir gehen genau so weit, wie es die EU-Regelung mit den entsprechenden Ausnahmen nach oben zulässt.
Ein Wermutstropfen ist in jedem Fall, damit ich das doch
kommentiere, die Regelung für die Rücklagenbildung. Man muss sagen –
Kollege Mitterlehner sieht das, so glaube ich, gar nicht viel anders –,
dass es sich hier eher um eine Art Investitionsbegünstigung handelt, weil im
gleichen Jahr 10 Prozent des Gewinns, so er denn anfallen sollte, investiert
werden müssen. Wir sagen jetzt, das ist im Prinzip eine doppelt „verhatschte“
Lösung, weil zum einem stellt sich schon die Frage, ob das für die
Rücklagenbildung grundsätzlich das Geeignete ist, und zum Zweiten ist das, wenn
genau in dem Jahr wieder investiert werden muss, in dem das anfällt, aus
mehreren Gründen nicht einmal für die betriebswirtschaftliche Optimierung das
Beste. (Abg. Neudeck: Da haben Sie das Gesetz nicht gelesen!) –
Natürlich! (Abg. Neudeck: Nein!)
Damit ergibt sich wieder das Problem, dass am Schluss ein steuerbegünstigtes Sparen vorliegt, denn wenn die Regelung wieder so endet wie bei den nicht entnommenen Gewinnen – das ist mein nächster Punkt, auf den ich im Zusammenhang mit den Klein- und Mittelbetrieben eingehen wollte –, wenn am Schluss Gewinn erhöhend steuerfrei aufgelöst werden kann, obwohl die Gewinne eigentlich höher gewesen wären, dann ist das ein prämienbegünstigtes Unternehmersparen.
Dieses Problem haben Sie schon bei der ersten Etappe der Steuerreform mit der Regelung der nicht entnommenen Gewinne kreiert. Nichts gegen diese Regelung, aber dass am Schluss die Möglichkeit besteht, Gewinn erhöhend steuerfrei aufzulösen, das führt zu ganz anderen Intentionen, als es der Gesetzgeber eigentlich wollte oder als Sie es begründet haben.