Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 43

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Der Herr Bundesminister für Finanzen respektive ... (Abg. Neudeck: Wieso? ... steuer­frei! Lesen Sie doch wenigstens das Gesetz!)

Was ist denn? Entschuldigung, wir haben das doch im Ausschuss debattiert. Mögli­cherweise ist das alles wieder sehr schwierig, aber der Herr Staatssekretär und der Herr Bundesminister sind auch nicht in der Lage, die Frage zu beantworten, wie hoch die diesbezüglichen Steuerausfälle aus dem Titel der nicht entnommenen Gewinne dann, wenn sie eben herausgenommen werden, sind.

Wir haben damals 400 Millionen € verbucht. Wie viel davon darauf entfallen wird, was einfach steuerfrei nach Ablauf der Frist herausgenommen wird, kann nicht beantwortet werden. Dafür fehlt uns schlicht und ergreifend das Verständnis. (Abg. Neudeck: Kol­lege Kogler, das ist normal zu besteuern!)

Entschuldigen Sie, Sie werfen mir vor, ich hätte das nicht gelesen. Sie wissen offen­sichtlich nicht, was Sie jahrelang, Tag für Tag, schon als Gesetz zur Geltung gebracht haben. Das diskutieren wir doch regelmäßig. Ich bin wirklich erstaunt. (Abg. Neudeck: Ich auch! Im Rechnungshofausschuss machen Sie es besser!) Jedenfalls ist es aus unserer Sicht so, dass wir das auf wesentlich geraderem Wege hätten hinbekommen können.

Ich zähle die Maßnahmen abschließend auf. Das wäre die Einführung einer wirklichen Unternehmensrücklage, die man ein paar Jahre im Unternehmen entsprechend hin- und herjonglieren kann, eben dem Gedanken folgend, dass gerade bei den Betrieben, die als Einnahmen-Ausgaben-Rechner konfigurieren, im Jahresrhythmus unterschied­lich hohe Gewinnausschläge oder Ertragausschläge vorliegen, mehr als bei anderen. Das verursacht dort auch die größten Probleme, deshalb auch unsere Idee mit der siebenjährigen Periode für Verlustvorträge. Und letztlich (Abg. Kopf: Einverstanden!) – mit allem einverstanden, wunderbar – geht es unserer Meinung nach für die Zukunft um investitionsfördernde Maßnahmen in diesem Bereich. Ich weiß schon, dass da Divergenzen bestehen. Aber solange uns nichts anderes einfällt, sind die degressiven Abschreibungsmöglichkeiten durchaus eine Option.

Warum man sich hier so dagegen sperrt, weiß ich nicht. Langfristig ist gar nicht einmal zu erwarten, dass es zwingend zu besonderen Steuerausfällen kommen muss. Es ist nur so, dass in unsicheren Kalkulationsphasen – in diesem Fall die Einnahmen-Ausga­ben-Rechner, sonst die Unternehmer an sich – diese einen Anreiz haben, doch zu investieren, weil das Zeitnähere natürlich mit einem größeren Abschlagswert bei der Gewinnermittlung zu Buche schlägt. Das ist der große Vorteil einer degressiven Heran­gehensweise.

Herr Finanzminister, warum das als „anachronistisch“ bezeichnet wird, dazu haben Sie die Gelegenheit, hier darauf einzugehen. Wir hätten das jedenfalls bei den kleineren Betrieben als Einstiegsmöglichkeit gesehen.

Abschließend etwas, das noch einmal in diese Richtung geht, nämlich die Fragen der geringwertigen Wirtschaftsgüter. Das Ganze ist, wenn man die Grenze entsprechend hinaufzieht, ein Instrument, das mehrere Fliegen mit einer Klappe schlägt. Es ist eine Bürokratievereinfachung im Unternehmen und in der Finanz. Man kann es auch optio­nal machen, also dass die Betriebe das auch wieder verteilen könnten, wenn sie wol­len. Aber es ist schlussendlich eine Investitionsförderung im Sinne des vorher Gesag­ten.

Wir trauen uns nämlich zu, dass dieses Paket summa summarum 300 bis 350 Millio­nen € ausmachen würde. Wir trauen uns zu, dass erstens quantitativ zu schätzen und zweitens zu finanzieren, dann nämlich, wenn man bei der einen oder anderen überbor­denden Maßnahme – deshalb habe ich mich vorher so lange damit aufgehalten – wie-


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