Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 56

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich darf berichten, dass es uns gelungen ist, beim Frühjahrsgipfel der Europäischen Union, beim Europäischen Rat am 23./24. März dieses Jahres eine Reihe von Punkten für Klein- und Mittelbetriebe im Sinne eines klein- und mittelbetrieblichen Paketes auf europäischer Ebene umzusetzen.

Erster Punkt: Wir haben mit der Europäischen Investitionsbank verhandelt. Die Euro­päische Investitionsbank wird ihren Beitrag für mehr Wachstum und Beschäftigung leis­ten und wird Darlehen und Garantien für die Bereiche Forschung, Entwicklung und Technologie einerseits, aber eben auch Klein- und Mittelbetriebe andererseits aufle­gen. Wir erreichen hier ein zusätzliches Darlehensvolumen in der Größenordnung von 30 Milliarden €: für Klein- und Mittelbetriebe, Forschung und Entwicklung, auch Trans­europäische Netze.

Wir haben in die Schlussfolgerungen des Europäischen Rates aufgenommen, dass wir Neugründungen vereinfachen wollen, dass wir die Barrieren wegnehmen wollen, dass wir Betrieben einen Anreiz geben wollen, unternehmerisch tätig zu sein. Und da muss man natürlich auch sagen, die Voraussetzung für das Wirtschaften von Klein- und Mit­telbetrieben ist es, dass Kundschaften Produkte kaufen, und nicht so sehr, dass man durch bürokratische Verfahren durchgehen muss. Daher die gemeinsame Zielsetzung, in einem One-stop-shop-Verfahren in all unseren 25 Mitgliedsländern zu sagen: Es darf nicht länger als eine Woche dauern, bis ein Betrieb tatsächlich gegründet sein kann und seine unternehmerische Tätigkeit aufnehmen kann.

Dritter Punkt, der angesprochen wurde: Better regulation. Wie erreichen wir es, dass wir die Kosten, die aus der Interaktion des jeweiligen Unternehmens mit der öffentli­chen Verwaltung entstehen, deutlich reduzieren können?

Ich glaube, wir brauchen nicht alles selbst und neu zu erfinden, sondern die Nieder­lande haben hier einen sehr, sehr guten Ansatz in Umsetzung, wobei man für die Nie­derlande berechnet hat, es gebe Kosten von 16 Milliarden € aus der Interaktion der Be­triebe mit der öffentlichen Verwaltung. Wir haben das einmal auf Österreich umgelegt und werden auch noch eine genaue Berechnung nach dem dort entwickelten Modell vornehmen. Über den Daumen gepeilt schätzen wir die Kosten in Österreich auf 8 Milli­arden €, und wir haben gesagt, wir wollen uns so wie in den Niederlanden vornehmen, ein Viertel dieser Kosten zu reduzieren. Das heißt immerhin: 2 Milliarden € – als Ziel­setzung für die nächste Legislaturperiode – schaffen wir an ganz konkreten, prakti­schen Kostenreduktionen für die Wirtschaft.

Wenn wir bei der Steuerreform gesagt haben: 3 Milliarden € an Entlastung, die Hälfte für die Wirtschaft, die Hälfte für die Arbeitnehmer, dann heißt das, dass wir uns in etwa das Volumen der Steuerreform, sogar etwas mehr, an Kostenentlastungen für die Be­triebe vorgenommen haben: im Sinne von Entstauben, im Sinne von Entbürokratisie­ren, im Sinne von Entlasten – eine Kostenreduktion zur Stärkung der Unternehmen im internationalen Wettbewerb und zur Sicherung der Arbeitsplätze. Es ist dies ein Pro­zess, den wir im Finanzministerium bereits aufgesetzt haben, der in allen Ressorts eigenständig, selbstverantwortlich umgesetzt werden soll. Und ich glaube, das ist et­was, das es sich lohnt, in aller Konsequenz und auch mit allen Mühen, die damit ver­bunden sind, anzugehen, damit wir die Kosten für die Betriebe reduzieren können (Bei­fall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ) und damit auch einen Beitrag für mehr Wachstum, für die Erhöhung der Produktivität und natürlich auch für Beschäftigung leisten können.

Zu diesem Paket auf europäischer Ebene, das ich jetzt nur stichwortartig umrissen habe, ist dieses Paket gekommen, das wir heute schon diskutiert haben, wo wir gesagt haben: Vor allem die Kleinen, die Kleinsten der Kleinen wollen wir zusätzlich entlasten! Wir wollen die konsequente Politik dieser Bundesregierung für eine Entlastung, für


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite