einen besseren Anreiz, unternehmerisch tätig zu sein, fortsetzen! – Wir sprechen hier 300 000 Einnahmen-Ausgaben-Rechner an. Es ist der Freibetrag für Gewinne, die im Unternehmen investiert werden, angesprochen. Ich glaube, dass es hier eine doppelte Zielsetzung gibt: Einerseits bleibt ein Gewinnanteil steuerfrei, wodurch das Unternehmen über mehr Kapital verfügen kann und damit auch krisenresistenter wird, mehr Substanz hat, auch um dieses Kapital im Unternehmen zu investieren.
Frau Abgeordnete Sburny, ich bin nicht Ihrer Meinung, dass es nur einen Teil der Betriebe betrifft, denn wenn Sie sich die Definition anschauen, die im Gesetz drinnen steht, was Anlagevermögen ist, dann sehen Sie, dass jeder Einnahmen-Ausgaben-Rechner zum Beispiel auch in Wertpapiere investieren kann. (Abg. Sburny: Trotzdem muss er zuerst 10 000 € Gewinn machen!) Das heißt, auch wenn er in Wertpapiere geht, bleibt dieser Teil am Gewinn entsprechend steuerfrei, sodass ich der Überzeugung bin, alle Betriebe, die einen Gewinn machen, können das ohne irgendein Problem in Anspruch nehmen und damit von diesem steuerlichen Vorteil profitieren.
Der zweite Punkt, der hier eine Rolle spielt, ist natürlich auch der Anreiz, zu sagen: Wir wollen, dass in den Betrieb investiert wird. Wir wollen, dass in das Anlagevermögen investiert wird und damit wiederum Wachstums- und Beschäftigungspotentiale ausgelöst werden.
Also ich glaube, eine gescheite Maßnahme! Sie entlastet im Ausmaß von 140 Millionen € unsere Klein- und Mittelbetriebe, die Einnahmen-Ausgaben-Rechner.
Ein weiterer Punkt ist, dass wir sagen: Im Verlustvortrag schaffen wir die Gleichstellung mit den bilanzierenden Unternehmen beziehungsweise schaffen wir es, einen Verlustvortrag für drei Jahre – heute nur für Anlaufverluste, morgen für alle Verluste –, eine entsprechende Verrechenbarkeit mit den Gewinnen zu erreichen. Das bringt eine Entlastung für die Wirtschaft im Ausmaß von ungefähr 40 bis 45 Millionen €.
Das Anheben der Kleinunternehmergrenze – ein ganz wichtiger Punkt wiederum für die kleinsten Betriebe – im Umsatzsteuerbereich: Heute liegt die Grenze bei 22 000 €, jetzt mit dem Gesetzesbeschluss wird sie 30 000 € betragen. Das bedeutet wiederum weniger Kosten, vereinfachte Führung des Unternehmens – ein wichtiger Punkt!
Darüber hinaus gibt es eine ganze Reihe von Initiativen, die wir im Bereich der Austria Wirtschaftsservice, also der zentralen Wirtschaftsförderungseinrichtung der Republik vornehmen: von einer Mikrokreditinitiative über Haftungsquoten für Betriebsmittelkredite bis hin zu mehr an Eigenkapital, das wir zum Beispiel über das Double-Equity-Instrument zur Verfügung stellen wollen.
Das heißt in Summe: eine Initiative, die mehr als 200 Millionen € an zusätzlicher Entlastung für die kleinsten Unternehmen in Österreich bringt. 300 000 Unternehmen sind hier ganz konkret angesprochen. Und damit bin ich einfach der Überzeugung, dass wir mit der Entlastung dieser Unternehmen natürlich auch den Steuerzahler, die Steuerzahlerin entlasten, dass wir ermöglichen, dass bessere Produkte zu einem besseren Preis von diesen Betrieben angeboten werden können, und dass damit ein Beitrag geleistet wird, diese Unternehmer erfolgreicher zu machen, die Rahmenbedingungen für sie attraktiver zu machen und damit wieder Arbeitsplätze zu schaffen! (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
Einige ganz kurze Bemerkungen zu ein paar Aussagen, die gefallen sind:
Gruppenbesteuerung. – Herr Abgeordneter Matznetter, wenn Sie sagen, 600 bis 700 Millionen €, dann werden wir Ihnen im nächsten Jahr beweisen, dass diese Zahl einfach falsch ist (Zwischenruf des Abg. Dr. Matznetter) und damit auch die Finanzierungsvorschläge, die Sie darlegen – was streichen Sie, nämlich eine Gruppenbesteue-