Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 115

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Stadtrat Faymann und die Vergaben in Wien. – Die Mitglieder des, früher hat er „Freier Wirtschaftsverband“ geheißen, Sozialdemokratischen Wirtschaftsverbandes, so heißt er jetzt, glaube ich, Kollege Matznetter könnte mir da helfen, aber er ist nicht im Raum – aber ich komme vom Thema ab. Stadtrat Faymann also vergibt so, dass Wie­ner Firmen, Wiener Mittel- und Kleinbetriebe (Zwischenruf des Abg. Ing. Kaipel) – er kratzt sich sehr kompliziert, Kollege Kaipel – gar nicht in der Lage sind, anzubieten, weil so große Lose nachgefragt werden, weil alles so spezifiziert ist, dass halt jeder Steirer, jeder Kärntner, vielleicht auch jeder Slowake da eher zum Ziel kommt. Also bitte, kehrt einmal im eigenen Haus! Das Match Matznetter – Häupl und Kaipel – Fay­mann ist natürlich interessant, nicht so brutal wie Simmering – Kapfenberg, aber wir werden sehen, wie es ausgeht.

Wir arbeiten daran, dass noch die eine oder andere Gruppe aus diesem Paket aufge­schnürt wird und gelockert wird. Ich kann mir durchaus vorstellen, dass wir die Be­richtspflicht, die Sie in Ihrem Antrag haben, wenn man das gemeinsam durchdenkt und mit dem Finanzminister nicht zwischen Tür und Angel bespricht, auch umsetzen kön­nen.

Zum Immobilien-Investmentfondsgesetz – damit wir uns nicht nur an dem einen Tages­ordnungspunkt festbeißen – muss ich sagen, dass wir damit eine, ich würde fast sa­gen, mündelsichere Veranlagung auch in Immobilien vor Jahren geschaffen haben. Auf Wunsch einiger Fonds und einiger Banken wird das Gesetz jetzt etwas aufgeweicht. Es ist uns gelungen, eine zusätzliche Haftung der Geschäftsführer beziehungsweise der Verkäufer von solchen Projektgesellschaften durch diesen Abänderungsantrag noch hineinzubringen, aber es bleibt natürlich eine Verwässerung gegenüber dem früheren Gesetz. Das ist zur Kenntnis zu nehmen, wenn es die größere Fraktion so möchte.

Sicherungsanker wurden eingebaut. Ich hoffe, sie halten und es kommt nicht dazu, dass ein Fonds eine Gesellschaft kauft, die im Hintergrund – so wie der ÖGB – für Ver­pflichtungen haftet, die sie in dieser Höhe gar nicht erfüllen kann. (Beifall bei den Frei­heitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

15.08


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.

Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vor­nehme. – Ich bitte, Platz zu nehmen!

Zuerst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Immobilien-Investmentfondsgesetz, das Investmentfondsgesetz und wei­tere Gesetze geändert werden, in 1436 der Beilagen.

Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht, der sich auf die Arti­kel 1 und 3 bezieht.

Da nur dieser eine Antrag vorliegt, lasse ich sogleich über den Gesetzentwurf samt Titel und Eingang in der Fassung der Regierungsvorlage unter Berücksichtigung des eben erwähnten Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrages der Abgeordneten Dr. Stummvoll, Bucher, Kolleginnen und Kollegen abstimmen.

Wer diesem Gesetzentwurf seine Zustimmung gibt, den bitte ich um ein Zeichen. – Es ist dies die Mehrheit und damit angenommen.

Wir kommen sogleich zur dritten Lesung.

 


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