Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort ist dazu niemand mehr gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Wir gelangen nun zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend
ein Bundesgesetz über die Veräußerung von unbeweglichem
Bundesvermögen und über die Änderung des Bundesgesetzes zur Errichtung einer Marchfeldschlösser Revitalisierungs- und Betriebsgesellschaft
m.b.H. samt Titel und Eingang in 1472 der Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes
Zeichen. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf
ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend ein Bundesgesetz, mit dem eine Ermächtigung zur Verfügung der Bundesvermögen erteilt wird, samt Titel und Einigung in 1473 der Beilagen.
Ich ersuche jene Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein Zeichen der Zustimmung. – Es ist dies einstimmig angenommen.
Wir kommen zugleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung geben, um ein entsprechendes Zeichen. – Der Gesetzentwurf ist auch in dritter Lesung einstimmig angenommen.
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die
Regierungsvorlage (655 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz,
das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das
Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (1225 d.B.)
14. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die
Regierungsvorlage (1411 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz, das Gaswirtschaftsgesetz,
das Energielenkungsgesetz 1982, das Erdöl-Bevorratungs- und
Meldegesetz 1982, das Energie-Regulierungsbehördengesetz, das Bundesgesetz
gegen den unlauteren Wettbewerb 1984 und das Wettbewerbsgesetz geändert
werden (Energie-Versorgungssicherheitsgesetz 2006) (1452 d.B.)
15. Punkt
Bericht des Wirtschaftsausschusses über die
Regierungsvorlage (1419 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Versorgungssicherungsgesetz 1992 geändert wird (1453 d.B.)
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Wir kommen nun zu den Punkten 13 bis 15 der Tagesordnung.