Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 143

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ges aus der Kernenergie im allgemeinen und aus dem AKW Temelin im besonderen erneut zu bekräftigen; und so bald als möglich in Stilllegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung einzutreten; den entsprechenden tschechischen Regierungs­behörden im Zuge der Erstellung des neuen tschechischen Energiekonzeptes größt­mögliche Unterstützung anzubieten, mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Atomenergie im allgemeinen und Temelin im besonderen und den Umstieg auf die Nutzung erneuer­barer Energieträger – auch durch eine Verstärkung der Energiepartnerschaften – zu fördern; aktiv gegen einen allfälligen weiteren Ausbau der Atomenergie in Tschechien einzutreten; hinsichtlich der Umsetzung des Melker Prozesses weiterhin für eine volle Offenlegung aller relevanter Daten seitens der tschechischen Behörden einzutreten.

Laut Abschlussbericht der österreichischen Experten über die Umsetzung der Road-Map, der im Melker Übereinkommen zwischen Österreich und Tschechien vereinbart wurde, bestehen beim AKW Temelin nach wie vor fünf sicherheitstechnisch bedenk­liche Mängel. Darunter die Hochdruckleitung auf der 28,5-Meter-Bühne, die Dampf­druck-Sicherheitsventile und Mängel beim Reaktor-Druckbehälter. Im Zusammenhang mit letzterem heißt es z.B.: Bei den Berechnungen für die Lebensdauer scheinen „re­duzierte Sicherheitsreserven“ zu Grunde gelegt worden zu sein. Deshalb könne die „Gesamt-Sicherheitsreserve bei den Reaktoren von Temelin nicht ausreichend sein“. Aus den Medien ist zu entnehmen, dass der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft über diese Punkte mit den tschechischen Stellen noch „weiter diskutieren“ wollen, „ein weiterer Austausch sei nötig“.

Nachdem beachtliche Sicherheitsmängel nicht bereinigt wurden und der Melker Ver­trag laut einer Studie von Prof. Rotter im Auftrag der OÖ Landesregierung völkerrecht­lich verbindlich ist und auch die Fristen für die Umsetzung der Nachrüstungsmaßnah­men bereits abgelaufen sind, gilt es zum Schutz der Bevölkerung Österreichs nicht nur „weiter zu diskutieren“, sondern umgehende Verhandlungen über die rasche und voll­ständige Behebung der nach wie vor gravierenden Sicherheitsmängel, bzw. sollte dies nicht möglich sein, die Nulloption, also Stilllegung des AKW aufzunehmen. Diese hätten bereits im Jahr 2004 beginnen müssen. Denn der Vertrag von Brüssel (auf Basis des Melker Abkommens) sieht eindeutig vor, dass  die Sicherheitsmängel vor der kommerziellen Betriebnahme  behoben sein müssen. Das AKW Temelin ist mittlerweile längst im Vollbetrieb und verfügt über eine zehnjährige Betriebsgenehmigung. In den kommenden Wochen soll durch eine abschließende Kollaudierung der letzte Schritt zur endgültigen Aufnahme des vollen kommerziellen Betriebs gesetzt werden. In den kom­menden tagen und Wochen besteht für die Bundesregierung die letzte Chance, auf eine Einhaltung des tschechisch-österreichischen Vertrags über die Behebung der nach wie vor bestehenden gravierenden Sicherheitsmängel zu drängen. Intensive Ver­handlungen unter Einbeziehung der EU-Kommission, die das Melker Übereinkommen mit unterzeichnet hat, sind jetzt dringend erforderlich, sonst verliert Österreich die völ­kerrechtlichen Ansprüche.

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler sowie der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden aufgefordert, umgehend die folgenden längst fälligen Schritte zu unternehmen, um die österreichische Bevölkerung vor den Gefahren durch grenznahe Atomkraftwerke zu schützen:

 


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