ges aus der Kernenergie im allgemeinen und aus dem AKW
Temelin im besonderen erneut zu bekräftigen; und so bald als möglich in
Stilllegungsverhandlungen mit der tschechischen Regierung einzutreten; den
entsprechenden tschechischen Regierungsbehörden im Zuge der Erstellung des
neuen tschechischen Energiekonzeptes größtmögliche Unterstützung anzubieten,
mit dem Ziel, den Ausstieg aus der Atomenergie im allgemeinen und Temelin im
besonderen und den Umstieg auf die Nutzung erneuerbarer Energieträger – auch durch
eine Verstärkung der Energiepartnerschaften – zu fördern; aktiv gegen einen
allfälligen weiteren Ausbau der Atomenergie in Tschechien einzutreten;
hinsichtlich der Umsetzung des Melker Prozesses weiterhin für eine volle
Offenlegung aller relevanter Daten seitens der tschechischen Behörden
einzutreten.
Laut Abschlussbericht der österreichischen Experten über
die Umsetzung der Road-Map, der im Melker Übereinkommen zwischen Österreich und
Tschechien vereinbart wurde, bestehen beim AKW Temelin nach wie vor fünf
sicherheitstechnisch bedenkliche Mängel. Darunter die Hochdruckleitung auf der
28,5-Meter-Bühne, die Dampfdruck-Sicherheitsventile und Mängel beim
Reaktor-Druckbehälter. Im Zusammenhang mit letzterem heißt es z.B.: Bei den
Berechnungen für die Lebensdauer scheinen „reduzierte Sicherheitsreserven“ zu
Grunde gelegt worden zu sein. Deshalb könne die „Gesamt-Sicherheitsreserve bei
den Reaktoren von Temelin nicht ausreichend sein“. Aus den Medien ist zu
entnehmen, dass der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über diese Punkte mit den tschechischen Stellen noch „weiter
diskutieren“ wollen, „ein weiterer Austausch sei nötig“.
Nachdem beachtliche Sicherheitsmängel nicht bereinigt
wurden und der Melker Vertrag laut einer Studie von Prof. Rotter im Auftrag
der OÖ Landesregierung völkerrechtlich verbindlich ist und auch die
Fristen für die Umsetzung der Nachrüstungsmaßnahmen bereits abgelaufen sind,
gilt es zum Schutz der Bevölkerung Österreichs nicht nur „weiter zu
diskutieren“, sondern umgehende Verhandlungen über die rasche und vollständige
Behebung der nach wie vor gravierenden Sicherheitsmängel, bzw. sollte dies
nicht möglich sein, die Nulloption, also Stilllegung des AKW aufzunehmen. Diese
hätten bereits im Jahr 2004 beginnen müssen. Denn der Vertrag von Brüssel
(auf Basis des Melker Abkommens) sieht eindeutig vor, dass die Sicherheitsmängel vor der
kommerziellen Betriebnahme behoben
sein müssen. Das AKW Temelin ist mittlerweile längst im Vollbetrieb und verfügt
über eine zehnjährige Betriebsgenehmigung. In den kommenden Wochen soll durch
eine abschließende Kollaudierung der letzte Schritt zur endgültigen Aufnahme
des vollen kommerziellen Betriebs gesetzt werden. In den kommenden tagen und
Wochen besteht für die Bundesregierung die letzte Chance, auf eine Einhaltung
des tschechisch-österreichischen Vertrags über die Behebung der nach wie vor
bestehenden gravierenden Sicherheitsmängel zu drängen. Intensive Verhandlungen
unter Einbeziehung der EU-Kommission, die das Melker Übereinkommen mit
unterzeichnet hat, sind jetzt dringend erforderlich, sonst verliert Österreich
die völkerrechtlichen Ansprüche.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle beschließen:
Die Bundesregierung und insbesondere der Bundeskanzler
sowie der BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft werden
aufgefordert, umgehend die folgenden längst fälligen Schritte zu unternehmen,
um die österreichische Bevölkerung vor den Gefahren durch grenznahe
Atomkraftwerke zu schützen: