Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 154

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Sie haben vor allem über die Photovoltaik gesprochen und sagen, da wird nichts ge­macht und das ist ein wichtiger Bereich. – Richtig: Im Moment wird nichts gemacht. Durch dieses neue Gesetz aber fällt dieser 15-Megawatt-Deckel für neue Anlagen. Und das wären in den nächsten acht Jahren – wenn ich das jetzt zum Beispiel mit der mitt­leren Wasserkraft vergleichen will – über 80 Millionen €, die für die Photovoltaik zur Verfügung gestellt werden; gleichzeitig sind es für die mittlere Wasserkraft 50 Millio­nen €. Und das nur in den nächsten acht Jahren – dieses Gesetz wirkt aber weit darüber hinaus!

Das heißt, durch unseren Verhandlungserfolg gibt es überhaupt erst wieder Geld für die Photovoltaik! Man kann sagen, es ist zu wenig und da könnte man noch ehrgeiziger sein, aber es bewegt sich durchaus in einem finanziellen Gesamtrahmen, der sich, glaube ich, sehen lassen kann.

Das Ziel war in der Regierungsvorlage ein Ausbau auf 7 Prozent – wir haben das in den Verhandlungen auf 10 Prozent erhöht, haben dieses Ziel um fast 50 Prozent er­höht und auch die entsprechenden Maßnahmen dazu erreicht.

Wir haben im Bereich der Windenergie das Ziel im Vergleich zur Regierungsvorlage um 50 Prozent erhöht: Es können damit jetzt um 50 Prozent mehr Windräder pro Jahr gefördert werden, als es ursprünglich in der Regierungsvorlage vorgesehen war.

Und wenn wir die gesamte Stromproduktion anschauen, die nach diesem Gesetz mög­lich ist, dann waren das in der Regierungsvorlage bescheidene 1 250 Gigawattstun­den. Durch diese Änderungen hat sich dieser Wert auf 2 500 Gigawattstunden verdop­pelt! Das ist durchaus, glaube ich, auch ein Erfolg. Dieses Gesetz kann sich in weiten Bereichen sehen lassen und hat sich verbessert.

Zu Ihrer Kritik an den Kosten der Haushalte: Die Kosten der Haushalte steigen – ja, na­türlich, weil das Fördervolumen steigt. Aber wenn Sie sich die Regierungsvorlage und das, was heute hier beschlossen wird, genau anschauen, dann sehen Sie, dass es in Wahrheit die Haushalte jetzt weniger Geld kostet. Uns wäre natürlich ein verbrauchs­abhängiger Zuschlag, so wie bisher, lieber gewesen, aber dieser ist beihilfenrechtlich nicht möglich, daher müssen wir jetzt leider eine Pauschale einführen. Ja, das führt zu Verzerrungen dahin gehend, dass jemand, der wenig Strom verbraucht, tendenziell mehr zahlt als jemand innerhalb der Gruppe, der viel Strom verbraucht. Aber wenn Sie sich die Netzebene 7 anschauen, in der alle Haushalte drinnen sind, dann sehen Sie, dass diese Haushalte nicht nur deutlich weniger zahlen, als sie laut Regierungsvorlage gezahlt hätten, sondern in Wahrheit auch weniger, als sie noch bei der Einigung im De­zember 2004 bezahlt hätten – denn Sie reden ja immer nur über einen Teil der Kosten, nämlich nur über 38 Prozent der Förderung, die über die Zählpunktpauschale aufge­bracht werden; aber der Großteil wird ja über den Verrechnungspreis aufgebracht, und wenn dieser wirklich eins zu eins an die verschiedenen Netzebenen weitergegeben wird, dann entspricht das in Wahrheit auch einer Verringerung der Kosten für die Haus­halte.

Auch der Punkt Abnahmepflicht ist erledigt. Es war berechtigt, dass die Investoren gesagt haben, wir wollen auch nach der Förderperiode eine Abnahmeverpflichtung ha­ben. Diese haben sie jetzt auf weitere 12 Jahre; das heißt, dass sie in der Regel über eine 24-, 25-jährige Sicherheit verfügen, dass der Strom, den sie produzieren, auch abgenommen wird.

Warum Sie hier die Wasserkraft so sehr schlechtreden, weiß ich nicht. Es ist eine ganz kleine Förderung, die hier erfolgt, zirka ein halber Cent pro Kilowattstunde, der über dieses Gesetz gefördert wird und damit aber durchaus auch Großinvestitionen, auch Arbeitsplätze sichert.

 


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