Da Kollegin Moser vorhin moniert hat, uns wären die Arbeitsplätze egal: Wir rechnen auf Grund dieses Gesetzes mit 5 000 neuen Arbeitsplätzen, und das liegt durchaus auch in einem vernünftigen Bereich. Wir haben uns das genau angesehen, auch über die verschiedenen Bereiche hinweg – nicht nur was Biomasse betrifft, sondern genauso auch was Wind, Photovoltaik und natürlich auch Wasserkraft betrifft –, haben das natürlich genau gerechnet, und das ergibt ein Plus von 5 000 Arbeitsplätzen!
Insgesamt, meine ich, ist das ein Gesetz, das durchaus einen Kompromiss darstellt – keine Frage –, aber wenn man die Regierungsvorlage und das, was heute beschlossen wird, vergleicht, dann muss man sagen, dass es ein wirklich herzeigbarer Kompromiss und auch ein herzeigbares Verhandlungsergebnis ist und etwas, dem man guten Mutes zustimmen kann.
Sollte sich das, was Sie behaupten, herausstellen –
was ich nicht glaube –, nämlich dass es zu einem Ausbaustopp kommt, dann
wird man natürlich dieses Gesetz überdenken müssen. Ich glaube aber, dass
diese Ausbaupläne und Förderungspläne, wie sie jetzt vorliegen, auch erfüllt
werden und dass diese Ziele auch erreicht werden. – Danke schön. (Beifall
bei der SPÖ.)
16.56
Präsident Dr. Andreas Khol: Bevor ich Frau Abgeordneter Rosenkranz das Wort erteile, folgende Mitteilung:
Ich habe vorhin zwei Abänderungsanträge, die verteilt wurden, zugelassen. Bei genauem Studium habe ich festgestellt, dass beide die gleichen Anträge waren; ich habe also zweimal den gleichen Antrag zugelassen und den einen, den ich auch hätte zulassen sollen, nicht zugelassen. Es ist aber nichts passiert, und ich enunziere jetzt, dass auch der zweite Abänderungsantrag hinreichend unterstützt ist und mit in Verhandlung steht. Ich verlese:
Der Abänderungsantrag der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian Hofmann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (655 der Beilagen), in der Fassung des Ausschussberichtes (1225 der Beilagen) wurde gemäß § 53 Abs. 4 des Geschäftsordnungsgesetzes verteilt. Der Antrag ist hinreichend unterstützt und steht mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Abänderungsantrag
der Abgeordneten Karlheinz Kopf, Dipl.-Ing. Maximilian
Hofmann, Georg Oberhaidinger, Kolleginnen und Kollegen
zur Regierungsvorlage betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Ökostromgesetz, das Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und
das Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (655 der Beilagen), in
der Fassung des Ausschussberichtes (1225 der Beilagen)
Der Nationalrat wolle in zweiter Lesung beschließen:
Der im Titel bezeichnete Gesetzesantrag wird wie folgt
geändert:
1. Der Titel lautet:
„Bundesgesetz, mit dem das Ökostromgesetz, das
Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz und das
Energie-Regulierungsbehördengesetz geändert werden (Ökostromgesetz-Novelle
2006)“