Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 192

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

39. In Artikel 3 Z 4 ist im § 26b Abs. 3 Z 3 die Wortfolge „Vereinigung österreichischer Industrieller“ durch das Wort „Industriellenvereinigung“ zu ersetzen.

*****

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Zu Wort gelangt nun Frau Abgeordnete Rosenkranz. Redezeit: wunschgemäß 4 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.

 


16.57.20

Abgeordnete Barbara Rosenkranz (Freiheitliche - BZÖ): Herr Präsident! Herr Bun­desminister! Hohes Haus! Die Verfügungsgewalt über Energie ist ein politisches Machtmittel erster Ordnung, oder umgekehrt formuliert: Das Maß an Unabhängigkeit von fremder Energie bestimmt den Handlungsspielraum der eigenen Politik ganz maß­geblich. Das konnte man zuletzt – und sehr deutlich – heuer im Winter in dem Konflikt zwischen Russland und der Ukraine erkennen.

Damit ist eines ganz klar: Eine weitgehende Energieautarkie ist die Voraussetzung für ein unabhängiges und unbeeinflussbares politisches Handeln. Und vernünftige Regie­rungen wie jene von Schweden haben sich zum Beispiel auch zum Ziel gesetzt, bis zum Jahr 2020 weitgehende Energieautarkie zu erzielen.

Zudem ist jedermann bekannt, dass fossile Energiereserven zur Neige gehen, dass auch mit Gas dieses Defizit nur kurz ausgeglichen werden kann. Um die Verfügungs­möglichkeiten über fossile Energie werden mittlerweile Kriege geführt.

Eines ist ganz klar: Wenn wir nicht den Interessen derer, die über Energiereserven ver­fügen, ausgeliefert sein sollen, wenn wir uns nicht auf Atomkraft zurückziehen wollen, dann müssen wir in anderen Bereichen investieren.

Auf dem Stromsektor sind wir bereits jetzt mit 70 Prozent im Sommer, 60 Prozent im Winter nahezu oder weitgehend energieautark. Es wäre also ein relativ Einfaches, in diesem Bereich die 30 Prozent zuzulegen. Das ist möglich mit erneuerbarer Energie – entgegen den Behauptungen, die es auch immer wieder gibt –, um eben das zu tun, was eine verantwortungsbewusste Regierung machen muss, nämlich Unabhängigkeit in diesem Bereich zu erzielen – auch unter dem Aspekt, dass wir wissen, dass natür­lich die Energiepreise gewaltig steigen werden, je mehr die Reserven sich dem Ende zuneigen.

Vor diesem Hintergrund geht das Ökostromgesetz genau in die falsche Richtung, denn erstens kommt der Ausbau nicht voran. Der Herr Bundesminister hat davon gespro­chen, dass es zu einer Bremsung komme. Ganz etwas anderes müsste der Fall sein: Man müsste sich ein Zeitlimit setzen, so wie die Schweden dies tun, und sich die Frage stellen: Wann haben wir auf dem Stromsektor 100 Prozent Autarkie erreicht?

Zudem wird die Rechtssicherheit nicht nur für neue, sondern auch für bestehende An­lagen heruntergefahren, was jedenfalls den weiteren Ausbau der erneuerbaren Energie nicht begünstigen wird.

Abgesehen davon, dass es der Autarkie entgegenwirkt, ist dieses Gesetz auch unso­zial. Dem Bemühen, die Haushalte zu schonen, was immer wieder als Vorwand vorge­bracht wird, steht nämlich die Tatsache gegenüber, dass die Pauschale jedenfalls eine Verlagerung der Kosten von den ganz Großen, von der Industrie, zu den Haushalten verursachen wird. Davon, dass man natürlich Arbeitsplätze haben könnte, die man so nicht hat, und dass das angesichts der Arbeitsmarktlage auch ein Verhalten ist, das nicht opportun und nicht wirtschaftlich ist, möchte ich gar nicht sprechen.

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite