Parlament gesehen habe, die Grünen entwickeln sich wieder weg von einer Geschäftsordnungspartei zu einer Uralt-Aktionspartei! Das steht Ihnen nicht gut zu Gesicht!
Im Hinblick auf das Zukunftsthema „erneuerbare Energieträger“ haben wir mit dem Ökostromgesetz, das Rechtssicherheit bietet, auch ein Fördergesetz mit dem Ziel geschaffen, Zuwachs zu bewirken: Das Ökostromziel in der Regierungsvorlage von 7 Prozent wurde auf 10 Prozent für 2010 erhöht. Meine Damen und Herren! Die bisherigen Einspeise-Tarife für bestehende genehmigte Ökostromanlagen bleiben unangetastet. Wir werden zusätzlich 1 300 Arbeitsplätze im Bereich Biomasse/Biogas schaffen. Und es besteht auch, wenn wir das heute beschließen, eine Abnahmepflicht nach Auslaufen der Förderungen für weitere zwölf Jahre zum Marktpreis minus Kosten für Ausgleichsenergie.
Meine Damen und Herren! Das gibt den Anlagenbetreibern klare Perspektiven nach dem Auslaufen des Fördervertrages. Daher ist es nun, wie ich glaube, auch aus Sicht der Landwirtschaft wesentlich, dass seitens der zuständigen Bundesministerien die Tarifverordnung so rasch wie möglich vorgelegt wird und mit 1. Oktober 2006 in Kraft treten kann, damit Ökostromanlagenbetreiber wissen, womit sie auch in Zukunft rechnen können.
Ich bin überzeugt davon, dass wir mit diesem Gesetz eine Grundlage dafür liefern, dass in Zukunft Biomasse umfassend das Trumpf-Ass einer künftigen Energieversorgung sein wird. (Beifall bei der ÖVP.)
17.06
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Steier. Auch er wünscht, 3 Minuten zu sprechen. – Bitte, Sie sind am Wort.
17.06
Abgeordneter Gerhard Steier (SPÖ): Sehr geehrter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Geschätzte Damen und Herren! Das neue Ökostromgesetz hat einen sehr schwierigen Spagat zu bewältigen, wie wir schon mehrmals gehört haben: Es soll die Interessen der Umwelt, der Konsumenten, aber auch der Wirtschaft gleichermaßen befriedigen und den weiteren Ausbau von Ökostromanlagen mit mehr Förderung möglich machen.
Diese Aufgabe ist angesichts ihrer Komplexität überaus anspruchsvoll. Nach langwierigen Verhandlungen ist es – wie meine Vorredner ausgeführt haben – zum neuen Ökostromgesetz laut Vorlage gekommen. Uns ist klar, dass es sich dabei um einen Kompromiss handelt, und jeder Kompromiss weist – wie wir wissen – auch Probleme auf, diese sind aber in der Folge mit Sicherheit zu korrigieren.
Meine geschätzten Damen und Herren! Der Energiesektor hat in den vergangenen Jahren durch die Liberalisierung der Energiemärkte große Veränderungen erfahren. Dauerbrenner in der Diskussion sind geeignete Regeln, damit Wettbewerb, Markttransparenz und Marktkontrolle gegeben sind und dass die Kunden angesichts des Shareholder-Value-Prinzips nicht untergehen.
Öffentliche Mehrheitsanteile im Bereich der Infrastruktur sollen dafür Sorge tragen, dass Versorgungssicherheit und die Qualität der Energieversorgung gegeben sind. Aktuelles Beispiel ist die Wahrung der öffentlichen Mehrheit an der Wasserkraft und den Stromnetzen beim Zusammengehen von OMV und Verbund.
Meine geschätzten Damen und Herren! Ganz wesentlich sind unserer Meinung nach Innovationen im Energiesektor und die Förderung erneuerbarer Energien. Dazu wird das neue Ökostromgesetz mit Sicherheit beitragen. Schon das Ökostromgesetz 2002 hat zu einem Genehmigungsboom von Alternativanlagen in Österreich geführt. Die Zielquote von 4 Prozent Alternativanlagen bis 2008 wurde dadurch bereits 2005 er-