natürlich ausfinanziert. Außerdem ist auch die Tatsache, dass es gelungen ist, das Ziel von 7 Prozent auf 10 Prozent zu erhöhen, positiv zu werten.
Es gibt aber natürlich aus meiner Sicht auch Kritik. Herr Kollege Grillitsch hat mir das mit dem Bauernbund irgendwie aufgelegt, deswegen habe ich den Zwischenruf gemacht. Fernab der hier im Parlament stattfindenden Politik wurde nämlich in Berufsvertretungen sehr wohl scharfe Kritik an diesem Gesetz geübt. Gerade bei der letzten Kammervollversammlung gab es einen Antrag des Bauernbundes – ich glaube, es handelt sich um den gleichen Bauernbund, von dem auch du sprichst –, in dem er sich klar gegen dieses Gesetz ausspricht, höhere Tarife und eine längere Laufzeit fordert und natürlich auch anregt, dass man in anderen Bereichen nachjustieren müsste.
Auch die sehr breite Zustimmung von Seiten der SPÖ gilt nicht für die ganze SPÖ. Es gibt nämlich auch einen Antrag der SPÖ, der noch viel schärfer formuliert ist, in welchem klar steht, dass dieses Gesetz abzulehnen ist – das gilt wahrscheinlich jetzt speziell für die Kärntner SPÖ‑Abgeordneten –, weil hier natürlich auch kritische Punkte beleuchtet werden mussten. Es gab fachliche Kritik an mehreren Ecken und Enden, an der doch mehr oder weniger möglichen Förderung der mittleren Wasserkraftwerke, obwohl sie eigentlich effizient arbeiten könnte, an der indirekten Förderung der Wasserkraftwerke ... (Abg. Neudeck: Das ist eben der Unterschied zwischen Bauernbund und Bauernland!) Du wirst im Finale mein Abstimmungsverhalten zur Kenntnis nehmen!
Das Ganze bedeutet für die bäuerlichen Betriebe eine
Verschlechterung der Situation. Auch wenn es ein Grundbekenntnis zu dieser
Förderung gibt, so bedeutet das Ergebnis für die bäuerliche Berufsvertretung
doch eine deutliche Verschlechterung, und aus diesem Grund, meine geschätzten
Damen und Herren, werde ich als bäuerlicher Berufsvertreter diesem Gesetz die
Zustimmung nicht geben. (Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der
Grünen.)
17.13
Präsident Dr. Andreas Khol: Nächster Redner ist Herr Abgeordneter Preineder. 3 Minuten Wunschredezeit. – Bitte.
17.13
Abgeordneter Martin Preineder (ÖVP): Geschätzter Herr Präsident! Herr Bundesminister! Hohes Haus! Bevor ich auf das eigentliche Thema eingehe, möchte ich eine kleine Druckfehlerkorrektur mit einbringen:
Im Abänderungsantrag zum Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz soll es bei Ziffer 10 „lit. b“ statt „lit. c“ heißen. – Bitte, das mit aufzunehmen.
Geschätzte Damen und Herren! Hohes Haus! Das Ökostromgesetz 2002 war eine Erfolgsgeschichte. Mit diesem Gesetz konnten 164 Biomasseverstromungsanlagen, 323 Biogasanlagen, 636 Windräder und 3 310 Photovoltaikanlagen bewilligt werden und damit auch in Errichtung gehen.
Herr Kollege Van der Bellen ist nicht mehr da, ich möchte dennoch betonen: Wenn man Photovoltaik fordert, dann sollte man den Konsumenten auch sagen, dass hier ein sehr hohes Fördervolumen notwendig ist und dass Photovoltaik in der Abrechnung 60 Cent kostet, also das Zehnfache des Marktpreises, der unter 6 Cent liegt. Das sollte man den Konsumenten auch mitteilen, wenn man in diesem Bereich noch größere Ausbaumöglichkeiten forcieren will.
100 000 Haushalte konnten mit Strom aus erneuerbarer Energie versorgt werden, der Stromanteil aus erneuerbarer Energie wurde auf 7 Prozent gesteigert. Das ist eine Chance für die Land‑ und Forstwirtschaft! Allein in Niederösterreich wurden im Bereich der Forstwirtschaft 1 Million Festmeter Holz und 20 000 Hektar für die Stromerzeugung