Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 202

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

Ich vertage daher die Abstimmung im Einvernehmen mit den Fraktionen. Der Antrag kommt in den nächsten Minuten, ich vertage die Abstimmung aber trotzdem und würde zur nächsten Debatte – Tagesordnungspunkt 16: Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Anlagenrechtsnovelle 2006 – übergehen und danach die Abstimmung über diesen gesamten Bereich, den wir jetzt debattiert haben, vornehmen.

Werden dagegen Einwendungen erhoben? – Es werden keine Einwendungen erho­ben. Ich habe die Abstimmung vertagt.

17.37.1016. Punkt

Bericht des Wirtschaftsausschusses über die Regierungsvorlage (1367 d.B.): Bundesgesetz, mit dem die Gewerbeordnung 1994, das Mineralrohstoffgesetz und das Emissionsschutzgesetz für Kesselanlagen geändert werden (Anlagen­rechtsnovelle 2006) (1451 d.B.)

 


Präsident Dr. Andreas Khol: Wir kommen zum 16. Punkt der Tagesordnung.

Auf eine mündliche Berichterstattung wird verzichtet.

Zu Wort gemeldet hat sich Frau Abgeordnete Sburny. Ihre Redezeit wird wunschge­mäß auf 4 Minuten eingestellt. – Sie sind am Wort, Frau Kollegin.

 


17.37.58

Abgeordnete Michaela Sburny (Grüne): Herr Präsident! Herr Minister! Sehr geehrte Damen und Herren! Es geht bei dieser Anlagenrechtsnovelle um die Änderung der Gewerbeordnung, des Mineralrohstoffgesetzes und des Emissionsschutzgesetzes für Kesselanlagen. Damit wird die Regelung für die Zulassung von gewerblichen Betriebs­anlagen geändert, und zwar geht es darum, dass diese Betriebsanlagen so errichtet werden sollen, dass weder die Gesundheit der Bevölkerung noch der Umweltschutz leidet.

Mit dieser Novelle verschlechtern Sie aber die derzeitige Situation im Sinne der Bevöl­kerung: Man würde annehmen, dass Sie normalerweise ein Interesse daran haben, dass die Gesundheit und der Umweltschutz zu ihrem Recht kommen; in diesem Fall scheint das nicht so zu sein. Das, was Sie jetzt beschließen, ist, dass Betriebsanlagen auch in Gebieten errichtet werden können, die schon besonders schadstoffbelastet sind – vor allem luftschadstoffbelastet. Wir werden dieser Novelle daher sicherlich nicht zustimmen können.

Konkret muss man sich das so vorstellen: Sie haben ein Projekt, für das in einem Ge­biet, das schon extrem belastet ist, um Genehmigung angesucht wird. – Bis jetzt war es nicht möglich, eine Bewilligung zu bekommen, wenn bestimmte Grenzwerte über­schritten wurden; mit dieser Novelle ist das jetzt möglich.

Das betrifft zum Beispiel – und das wird ja wohl auch die „Lex Spielberg“ sein – das, was beim A1-Ring in Spielberg passiert ist. Die Bewilligung musste auf Grund der ge­setzlichen Lage verhindert werden, weil die Bevölkerung dort durch Feinstaub extrem belastet ist und sich eine zusätzliche Belastung durch den A1-Ring ergeben hätte. Das Projekt wurde damals abgelehnt.

Mit dieser Novelle würde das Projekt bewilligt werden – unabhängig davon, welche Be­lastungen dadurch auf die Bevölkerung zukommen. Wir halten das für einen Fehler, weil man nicht – so, wie es jetzt in der Novelle geregelt ist – sagen kann: Na gut, dort kann man die Feinstaubbelastung extrem erhöhen; irgendwann und irgendwo, an einem anderen Ort, muss dafür diese Belastung gesenkt werden. – Das ist de facto


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite