das, was in diesem Gesetz steht – und das kann doch wohl wirklich nicht in Ihrem Sinne, aber schon gar nicht im Sinne der Bevölkerung sein. (Beifall bei den Grünen.)
Im zweiten Punkt, den wir grundsätzlich positiv bewerten, geht es um die Meldepflichten der Unternehmen bezüglich Lärmemissionen. Wir halten es im Prinzip für gut, dass diese Meldepflicht verankert wird. Das bezieht sich auch auf eine EU-Richtlinie; insofern müssen Sie diese Meldepflicht auch gesetzlich verankern.
Was allerdings eigenartig ist, ist Folgendes: Die Lärmwerte, die ein Betrieb hat, müssen zwar gemeldet werden, allerdings erst nach der Bewilligung. Das heißt, zuerst einmal wird der Betrieb bewilligt – und erst dann wird gemeldet, wie viel an Lärmemissionen es gibt. Sie verunmöglichen es damit natürlich, dass zum Beispiel auch Anrainer mitreden und mitentscheiden können, weil sie vorher leider gar nichts wissen, sondern erst im Nachhinein davon Kenntnis haben.
Das Zweite, was einigermaßen eigenartig ist, ist, dass Sie keinerlei Sachverständige einschalten, sondern sich einzig und allein auf das verlassen, was der Betrieb sagt. Eine Regelung, wie da die Behörde vorzugehen hat und ob es eine ganz klare Prüfung mit Sachverständigen oder Institutionen gibt, gibt es im Gesetz nicht. Es gibt keinerlei klare Anweisungen im Gesetz.
Das heißt, in beiden Punkten sehen wir eine weitere Verschlechterung für die Bevölkerung. Deswegen können wir dieser Gesetzesvorlage nicht zustimmen. (Beifall bei den Grünen.)
17.42
Präsident Dr. Andreas Khol: Nunmehr gelangt Herr Abgeordneter Ledolter zu Wort. 2 Minuten Redezeit. – Bitte.
17.42
Abgeordneter Johann Ledolter (ÖVP): Herr Präsident! Herr Bundesminister! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Hohes Haus! Frau Kollegin Sburny, ich finde es bedenklich und betrüblich, dass Sie hier wider besseres Wissen vom Rednerpult aus Behauptungen in die Welt setzen, die so nicht stimmen, die im Gesetzestext nicht enthalten sind. (Abg. Sburny: Natürlich stimmen sie! – Abg. Öllinger: Sie schauen aber nicht betrübt drein!)
Ich darf nur der guten Ordnung halber festhalten, dass diese Bundesregierung eine Politik macht, die mit den Menschen im Einklang steht, eine Politik für die Menschen! (Abg. Sburny: ... ein anderes Gesetz!) Die Menschen brauchen nicht nur gute Luft und sauberes Wasser – was wohl unbestritten ist –, sondern sie brauchen auch Arbeitsplätze, und daher brauchen sie auch Betriebe und Einkommen, liebe Frau Kollegin Sburny! (Abg. Sburny: Aber nicht dort, wo ...!)
Daher ist eine Politik mit Augenmaß angesagt und notwendig, aber nicht die Linie, die Sie vertreten und die immer besagt: es ist alles zu wenig und alles zu spät!, und die immer wieder mit Verboten und Einschränkungen daherkommt, mit Verboten, die eben nicht fördern, sondern behindern, mit ideologisch verbrämter Wirtschaftsfeindlichkeit, die hier nichts verloren hat. (Abg. Sburny: Die Gesundheit ist ideologisch?)
Ich möchte nur zwei Dinge klarstellen. Sie wissen sehr genau, dass zum einen auf der Ebene der Lärmkatastererstellung die Betriebe eine Meldepflicht haben und dass die Behörde die Plausibilitätsprüfung durchführt. Sie wissen sehr genau, dass bei der Feinstaubbelastung kompensatorische Maßnahmen von der Behörde vorgeschrieben sind: eben in dem Augenblick, in dem Höchstgrenzen überschritten werden.
Ich kann das jetzt nicht im Detail ausführen, weil der Herr Präsident meine freiwillige Redezeit mit 2 Minuten begrenzt hat. Aber es wäre dies eine Spezialdebatte, die sich