Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 229

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sind, wie das Verhältnis Bund zu Ländern ist, was die Gesundheit betrifft. Alle Gesund­heitsökonomen bekritteln, dass föderale Strukturen die Materie nicht nur komplizierter, sondern auch teurer machen!

Man sollte auch über die Frage diskutieren: Wie weit sind Daten und Fakten notwen­dig, um überhaupt rationale Politik machen zu können?

Und wenn Sie all diese Kernaufgaben einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung übertragen, stellt sich für mich die Frage: Wie lange wird es dauern, bis schließlich auch die Ministerin in eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung „luxiert“ wird? Und wen soll ich dann anklagen, wen soll ich befragen, wen soll ich zur Verantwortung zie­hen?

Natürlich haben Sie Ministerverantwortung, ich weiß schon, aber in dieser Gesellschaft mit beschränkter Haftung gibt es eine Institutsversammlung, bei der der Bund neun Stimmen hat gegenüber neun Stimmen von Land und Hauptverband! – Also 9 : 18 ist das Verhältnis! Und diese Institutsversammlung gibt über Inhalt und Art des Auftrages vor, was zu untersuchen und was zu eruieren ist!

Ich frage mich schon: Was nützt es da, wenn Sie vom Bund Alleingesellschafter sind, wenn letztlich über wesentliche Dinge eine Gesellschaft befindet, die Sie nicht steuern können, denn das Weisungsrecht – das gebe ich zu – gilt nicht für wissenschaftliche Untersuchungen, was ja in Ordnung ist.

Welche Aufgaben hat denn diese Gesellschaft? – Weiterentwicklung der Gesundheits­berufe! – Bartenstein wird sich freuen! Der wird auch gleich eine GesmbH gründen und Ihnen alle Gesundheitsberufe wegnehmen, die Sie kontrollieren und planen sollten.

Die Gesellschaft soll die Struktur und Organisationsform des Gesundheitswesens pla­nen, sie soll neue Vergütungssysteme planen, Qualitätssicherung und -überprüfung! Ja was bleibt denn dann noch im Ressort? – Sozusagen Ihr Kabinett und vielleicht einige, die die Räume sozusagen belüften oder die Heizung regulieren. Das kann es ja nicht sein!

Wenn von Ihnen ein Geschäftsführer bestellt wird, der innerhalb von drei Monaten für solch eine große GesmbH mit interessanten, spannenden und wichtigen Inhalten ein Unternehmenskonzept vorlegen soll, frage ich mich: Ist das überhaupt möglich?, und beantworte die Frage gleich mit Nein. – Innerhalb von drei Monaten kann man so etwas nicht machen! Das bedeutet, das Unternehmenskonzept liegt bereits in Ihrer Schublade, und der von Ihnen gewählte Geschäftsführer oder die Geschäftsführerin zieht das dann aus der Schublade – oder Sie geben es ihr oder ihm – und legt es vor. Das nenne ich politische Einflussnahme – möglicherweise – auf einem Weg, der mir nicht gefällt.

Das Ganze ist aber janusköpfig! Mir ist es wichtig, dass der Bund mehr Kompetenzen bekommt, und da befinde ich mich in Übereinstimmung mit vielen ExpertInnen. Sogar Burgstaller – ich war überrascht und erfreut – sagt, dass die zentrale Kompetenz des Bundes gestärkt gehört. – Super! Und was ist jetzt? – Jetzt sagen die Leute, dass das nicht geht, dass die Länder übertölpelt werden, dass die Sozialversicherung übertölpelt wird. Was ist es jetzt?

Also kurzum: Dem kann ich nicht meine Zustimmung geben. (Abg. Scheibner: Scha­de!) Und ich kann auch nicht in 5 Minuten über solch einen Block reden – das ist der nächste Scherz. (Abg. Scheibner: Das ist aber ein Problem von Ihrem Klub!)

Ich komme zum Gesundheitsrechtsänderungsgesetz. Da sind einige positive Dinge da, etwa grenzüberschreitende Kooperationen. (Abg. Scheibner: Sie hätten 20 Minuten


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