tiven Stellungnahmen, egal, ob aus Vorarlberg, aus Tirol oder auch von der Wirtschaftskammer, sind weggewischt worden, und die Mitspracherechte der Länder und des Hauptverbandes werden mit diesem Gesetz mit Füßen getreten. Das Gleiche gilt heute auch für die Mitwirkungsrechte der Opposition, wenn da fünf Minuten vor Schluss der Debatte ein fünf Seiten langer Abänderungsantrag hingeknallt wird, so nach dem Motto: Friss, Vogel, oder stirb!
Diese Ihre Vorgangsweise ist traurig. Es ist traurig, wenn statt bisher unabhängigen Qualitätsinstituten jetzt nur mehr weisungsgebundene Stellen vorhanden sind. Das heißt, nicht wir, die Abgeordneten, haben zukünftig ein Mitspracherecht, sondern allein die Ministerin wird darüber entscheiden, welche Spitalsabteilungen es gibt, welche Qualitätskriterien anzuwenden sind, und – und jetzt gehe ich noch weiter – sie wird sogar darüber entscheiden, welches und wie viel Personal künftig in den Abteilungen arbeiten darf. Von einer unabhängigen GmbH sind wir da meilenweit entfernt, ebenso von einer zukunftsweisenden Gesundheitspolitik.
Frau Bundesminister Rauch-Kallat, Sie haben die Krankenkassen gezwungen, Leistungskürzungen bei den satzungsmäßigen Mehrleistungen zum Beispiel im Jahr 2001 von 24 Millionen € durchzuführen. Sie haben die Krankenkassen im Jahr 2002 gezwungen, Leistungskürzungen um 57 Millionen € vorzunehmen, und Sie haben Selbstbehalte bei den Sehbehelfen um 35 Millionen € eingeführt. – So, meine Damen und Herren von der ÖVP, schaut Ihre Gesundheitspolitik aus!
Frau Kollegin Scheucher hat gesagt, es sei alles so toll und es werde Politik für die Menschen gemacht. – Weit sind wir gekommen in den letzten sechs Jahren! Die Österreicherinnen und Österreicher müssen angesichts dieser Politik Angst haben, dass sie sich in Zukunft das Kranksein überhaupt nicht mehr leisten können. (Beifall bei der SPÖ.)
19.42
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Es ist niemand mehr dazu zu Wort gemeldet. Die Debatte ist geschlossen.
Der Berichterstatter/die Berichterstatterin wünscht kein Schlusswort.
Wir gelangen zur Abstimmung, die ich über jeden Ausschussantrag getrennt vornehme.
Zunächst kommen wir zur Abstimmung über den Entwurf betreffend Gesundheitsrechtsänderungsgesetz 2006 in 1495 der Beilagen.
Hiezu haben die Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen einen Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag eingebracht.
Weiters liegt ein von den Abgeordneten Dr. Grünewald, Kolleginnen und Kollegen eingebrachtes Verlangen auf getrennte Abstimmung vor.
Ferner haben die Abgeordneten Lackner, Kolleginnen und Kollegen ein Verlangen auf getrennte Abstimmung eingebracht.
Ich werde zunächst über die vom Zusatz- beziehungsweise Abänderungsantrag sowie von den Verlangen auf getrennte Abstimmung betroffenen Teile und schließlich über die restlichen, noch nicht abgestimmten Teile des Gesetzentwurfes abstimmen lassen.
Die Abgeordneten Dr. Rasinger, Lichtenegger, Kolleginnen und Kollegen haben einen Zusatzantrag eingebracht, der die Einfügung neuer Ziffern in Artikel 2 zum Inhalt hat.
Wer diesem Zusatzantrag beitritt, den ersuche ich um ein bejahendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit und damit angenommen.