Ich bitte jene Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung ihre Zustimmung erteilen, um ein entsprechendes Zeichen. – Das ist die Mehrheit. Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Schließlich gelangen wir zur Abstimmung über den Entwurf
betreffend ein Bundesgesetz, mit dem
das Zahnärztegesetz und das Zahnärztekammergesetz geändert werden, samt Titel
und Eingang in 1497 der Beilagen.
Ich ersuche jene
Damen und Herren, die für diesen Gesetzentwurf sind, um ein entsprechendes
Zeichen. – Das ist einstimmig angenommen.
Wir kommen
sogleich zur dritten Lesung.
Ich bitte jene
Damen und Herren, die dem vorliegenden Gesetzentwurf auch in dritter Lesung
ihre Zustimmung erteilen, um ein diesbezügliches Zeichen. – Das ist einstimmig
angenommen.
Der Gesetzentwurf ist somit auch in dritter Lesung angenommen.
Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (1351 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Gesundheits- und
Ernährungssicherheitsgesetz – GESG geändert und das Bundesgesetz über die
veterinärmedizinischen Bundesanstalten aufgehoben wird (1498 d.B.)
22. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (1366 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das Tierärztegesetz
geändert wird (1499 d.B.)
23. Punkt
Bericht des Gesundheitsausschusses über die
Regierungsvorlage (1422 d.B.): Bundesgesetz, mit dem das
Lebensmittelsicherheits- und Verbraucherschutzgesetz und das Tierseuchengesetz
geändert werden (1500 d.B.)
Präsidentin Mag. Barbara Prammer: Wir gelangen nun zu den Punkten 21 bis 23 der Tagesordnung, über welche die Debatte unter einem durchgeführt wird.
Auf eine mündliche Berichterstattung wurde verzichtet.
Wir gehen in die Debatte ein.
Als Erster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Mag. Maier. Wunschredezeit: 5 Minuten. – Bitte.
19.48
Abgeordneter Mag. Johann Maier (SPÖ): Frau Präsidentin! Frau Bundesministerin! Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben im Gesundheitsausschuss unsere Positionen zu den Änderungen im Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz dargelegt, und ich möchte sie hier nur kurz wiederholen.
Wir können nicht akzeptieren, dass bei den Arbeitsplänen in Zukunft auch der Landwirtschaftsminister, auch was den arzneimittelrechtlichen Bereich betrifft, mit entscheidet.
Wir sehen den § 12 einfach unklar formuliert.