Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 253

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Mit der Einführung einer Zusatzqualifikation für die Führung einer Hausapotheke möch­te die Tierärztekammer die Praxisnähe der Ausbildung am Arzneimittelsektor fördern. Es ist natürlich wünschenswert, dass junge Tierärztinnen und Tierärzte schon vor der Eröffnung einer eigenen tierärztlichen Praxis auch hinsichtlich der Führung einer Haus­apotheke Erfahrung sammeln können. (Abg. Mag. Johann Maier: Haben die die Hu­manmediziner auch?)

Auch für Tierärzte, die kein Doktorat besitzen, wollen wir den Zugang zur Erlangung eines Fachtierarzttitels erleichtern, denn Fachtierärzte haben eine besondere Verpflich­tung, sich auf ihrem Gebiet fortzubilden.

Ich denke, es gibt keinerlei vernünftige Gegenargumente, diesem Gesetz nicht zuzu­stimmen. Wir haben im Ausschuss lange debattiert, wir haben viele Argumente gehört, aber es war keines so überzeugend, dass wir sagen können: Gut, da können wir uns etwas überlegen! – Es sind auch keine Beiträge zum Tierärztegesetz von der Opposi­tion gekommen, die es wert wären, dass man hier eine Mehrheit findet.

Ich glaube, das ist bloß Vorwahlgeplänkel. Es gibt also wahrlich keinen Grund, diese Vorschläge nicht mitzutragen. (Beifall bei den Freiheitlichen – BZÖ und der ÖVP.)

20.07


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Walther. – Bitte.

 


20.08.06

Abgeordnete Heidrun Walther (SPÖ): Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bundesmi­nisterin! Meine geschätzten Kolleginnen und Kollegen! Auch ich sehe in der Änderung des Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes einige Probleme, zumindest zwei gravierende: Erstens sind in der starken Verschränkung mit der Landwirtschaft Interessenkonflikte gegeben, sie werden auch aufbrechen. Zweitens gibt es gewaltige zusätzliche finanzielle Probleme für die AGES, die ohnehin schon durch die Einschrän­kung der finanziellen Mittel stark bedrängt ist.

Der Interessenkonflikt in der Verschränkung zwischen Landwirtschaft und Ernährungs­sicherheit ist gegeben; das wurde schon von meinen Vorrednern aufgezeigt. Auch ich finde die Regelung, wie sie in Deutschland gemacht wurde, dass die GVOs zum Bei­spiel ausgewiesen und so auch erkannt werden, gut.

Im Tierärzte-Praxisjahr, das zum Beispiel, wie auch schon festgestellt, die Humanmedi­ziner nicht machen müssen, sehe ich wirklich nur ein Mittel, um ausgebildete Tierärzte ein Jahr von ihrer Tätigkeit fernzuhalten und sie noch einmal in eine Schulung zu ste­cken.

Zur Führung einer Hausapotheke: Sicher wird das im Studium auch gelehrt. Jeder Tier­arzt muss eine Hausapotheke führen können, und jeder muss jetzt noch einen Einjah­reskurs einschieben, weil er sonst mit der Standesrichtlinie und mit seiner Approbation Schwierigkeiten haben wird.

Bezüglich Risikoforschung meine ich auch, dass das eine gute Sache ist. Aber
leider fehlt der AGES das Geld dafür. Deswegen meine ich, dass das so nicht gehen kann, und daher ist es abzulehnen. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ sowie des Abg. Dr. Pirklhuber.)

20.10


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächste zu Wort gemeldet ist Frau Abgeordnete Riener. – Bitte.

 


20.10.35

Abgeordnete Barbara Riener (ÖVP): Werter Herr Präsident! Sehr geehrte Frau Bun­desministerin! Hohes Haus! Seit Jänner 2006 ist nun das neue Lebensmittelsicher-


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