heits- und Verbraucherschutzgesetz in Kraft, wodurch eine Kontrolle der gesamten Lebensmittelkette, vom Feld bis auf den Teller, geregelt wird. Die Systemumstellung auf Bundes- und auf Landesebene ist im Laufen. Dadurch ergeben sich aber einige notwendige Klarstellungen, die die Durchführung noch effektiver machen. Auch sind Anpassungen auf Grund der geänderten Gemeinschaftsrechtslage erforderlich.
Der ÖVP war es immer ein Anliegen, sichere und unbedenkliche Lebensmittel zu gewährleisten. Besonders hervorheben möchte ich die Neuerung für heimische Direktvermarkter, denn auf europäischer Ebene wurden die Verordnungen betreffend die Qualitätsnormen für geografische Ursprungsbezeichnungen und traditionelle Bearbeitungsmethoden neu gefasst. Die diesbezügliche Kontrolle wurde in der vorliegenden Novelle eingearbeitet. Gerade österreichische Direktvermarkter können so ihre Produkte als Spezialität europaweit vermarkten. Ich bin sehr froh darüber, denn das gehört zu den vertrauensbildenden Maßnahmen in Österreich – und Österreich bürgt für Qualität.
Weiters wurden die Befugnisse der Aufsichtsorgane bei der Möglichkeit der Beschlagnahme von Waren präzisiert, wenn sozusagen Gefahr in Verzug ist, weil angeordnete Maßnahmen nicht durchgeführt werden beziehungsweise Unternehmer ihrer Eigenkontrolle nicht nachkommen.
Für die ÖVP und die Bundesregierung unter Bundeskanzler Wolfgang Schüssel hat die hohe Lebensmittelsicherheit immer Vorrang. Deshalb wurde auch auf neue Erkenntnisse beziehungsweise Erfahrungen sofort reagiert und wurden diese ins Recht umgesetzt.
Abschließend möchte ich noch unserer Bundesministern Maria
Rauch-Kallat gratulieren. Liebe Frau Bundesministerin, Ihnen ist es gelungen,
ein prognostiziertes Defizit der Krankenkassen für 2005 von 567 Millionen
€ durch geeignete Maßnahmen und ohne Beitragserhöhungen für die Bevölkerung in
ein Plus von 20 Millionen € umzuwandeln. Danke dafür! (Beifall
bei der ÖVP.)
20.12
Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Von der Regierungsbank aus zu Wort gemeldet hat sich Frau Bundesministerin Rauch-Kallat. Ich erteile es ihr.
20.12
Bundesministerin für Gesundheit und Frauen Maria Rauch-Kallat: Herr Präsident! Hohes Haus! Lassen Sie mich zu den vorliegenden Gesetzentwürfen kurz Stellung nehmen.
Das Tierärztegesetz wird den Beruf Tierarzt weiter qualifizieren und wird sicherstellen, dass auch im Gesundheitsberuf Tierarzt die Qualitätssicherung an oberster Stelle steht, dass in Hinkunft sichergestellt ist, dass nicht nur unsere Nutztiere, sondern auch unsere Haustiere optimal betreut werden und dass die Tierärzte ebenso wie alle anderen Ärzte eine Verpflichtung zur Weiterbildung haben.
Was die Entwicklung der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit anbelangt, so hat sie sich in den letzten zwei Jahren sehr gut dargestellt. Ich möchte hier ganz bewusst auf die Leistungen hinweisen, die von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Referenzlabors Mödling während der Monate Februar, März und April zum Höhepunkt der Geflügelpest-Ausbreitung im heimischen Wildvogelbestand erbracht wurden. Ein erst vor kurzem durchgeführter Ringtest zur Laborleistung, in den die AGES eingebunden war, hat bewiesen, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den besten in Europa gehören. Als verantwortliche Ministerin freut mich das nicht nur, sondern ich möchte diesen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die auch am Wochenende und in der Nacht gearbeitet haben, ganz besonders herzlich danken. (Beifall bei der ÖVP und bei Abgeordneten der SPÖ.)