Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 150. Sitzung / Seite 267

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verkehrspolitischen Fragen beteiligen würde. Ich glaube, das wäre sehr gut. (Abg. Wittauer: Es gibt keinen Verkehrsminister, der mehr tut!)

Umgekehrt muss ich sagen, jetzt sind wir Herrn Staatssekretär Kukacka ohnehin schon sehr gewöhnt (Abg. Mag. Regler: Guter Mann!), der eigentlich in sehr professioneller Art und Weise – zwar nicht immer meiner Meinung ist – zumindest versucht, die Fah­nen des Ministeriums hochzuhalten. (Demonstrativer Beifall bei der ÖVP. – Abg. Neu­deck: Was glauben Sie, wie gut erst der Minister sein muss?!)

Ich darf aber, meine Damen und Herren, jetzt doch zur Tagesordnung, zum eigent­lichen Thema kommen. (Abg. Scheibner: Eine gefährliche Äußerung! ...!) – Kollege Scheibner, das kann man durchaus sagen, denn bei Ihnen tut das zurzeit niemand, glaube ich. (Abg. Scheibner: Na Gott sei Dank!) – Na gut, dann ist das in Ordnung.

Lassen Sie mich hier einmal ein paar Dinge zum Inhaltlichen sagen! Es gibt eine Reihe von Änderungen im Eisenbahngesetz. Ich darf gleich vorweg sagen, dass wir diesen Änderungen heute nicht zustimmen werden, weil nämlich – und das möchte ich ein­leitend feststellen – der rasch gestiegene Umfang und die Unübersichtlichkeit dieses gesamten Gesetzes eine vernünftige Anwendung fast verunmöglichen. (Abg. Wittauer: Das ist eine Umsetzung einer EU-Richtlinie!) – So weit bin ich noch gar nicht, Herr Kol­lege Wittauer.

Mit diesem Gesetz, das ja auch viele andere Dinge enthält, werden künftig Schuldige geschaffen, deren Schuld aus dem nicht lückenlosen Exekutieren dieses Gesetzes re­sultiert. So haben wir zum Beispiel eine Sicherheitsrichtlinie der EU nicht korrekt umge­setzt. Es ist so, dass es da überhaupt keine Prüfbehörde, keine Eisenbahnsicherheits­behörde gibt, die die ganze Umsetzung der Richtlinie kontrollieren würde. Das ist so ähnlich, als ob man bei der Straßenverkehrsordnung zwar viele Gesetze machte, aber keine polizeilichen Kontrollen hätte. So können in Zukunft über unser Eisenbahnnetz alle Bahnen Europas fahren. Sie müssen zwar Vorschriften einhalten, aber kontrolliert wird das von niemandem.

Ein weiterer Punkt betrifft § 28, der die Einstellung von Eisenbahntrassen regelt. Da geht man von verkehrspolitischen Aspekten eher weg, hin zu betriebswirtschaftlichen Aspekten. Dagegen ist zunächst einmal nichts einzuwenden, aber es wird ja so weit aufgelockert, dass verkehrspolitische Aspekte meines Erachtens eine viel zu geringe Rolle spielen.

Ein weiterer Punkt ist der Taktfahrplan für den Personenverkehr, der eher erschwert wird, weil man natürlich jetzt bei Trassenknappheit dem Güterverkehr – ich weiß, das ist eine problematische Geschichte – entsprechend Vorzüge geben soll, wobei das in der Hauptverkehrszeit sein soll. Was immer die Hauptverkehrszeit auch ist, das wird hier nicht definiert. (Abg. Wittauer: Aber nur, wenn drei, vier Leute drinnen sitzen!)

Einem Abänderungsantrag, der sich mit der Verkehrs-Arbeitsinspektion beschäftigt, werden wir unsere Zustimmung geben, weil wir der Auffassung sind, dass zum Schutz der Arbeitnehmer doch noch im letzten Moment eine vernünftige Maßnahme seitens der Regierungsfraktionen gesetzt wurde. – Danke schön. (Beifall bei der SPÖ.)

20.54


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dipl.-Ing. Missethon. –  Bitte.

 


20.54.50

Abgeordneter Dipl.-Ing. Hannes Missethon (ÖVP): Herr Präsident! Herr Staatssek­retär! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Mit diesen Gesetzen regeln wir im Grunde genommen drei Punkte.

 


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