Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / Seite 15

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sowohl für die Konsumenten als auch für die Beschäftigten. Also die vielen Tausenden Post-, Eisenbahn-, Telekombediensteten wissen, wovon ich spreche.

Das, worum es geht, ist, gute Dienstleistungen für die Menschen zu erbringen und sicherzustellen, dass nicht immer nur der Wettbewerb der Nationalstaaten, aber hier auch der Wettbewerb großer Unternehmen in den Vordergrund gestellt wird, sondern das Wohl der Menschen.

Dort reichen wir Ihnen die Hand, und zwar sowohl als Sozialdemokraten als auch ich persönlich als Sozialpartner auf europäischer Ebene, weil wir glauben, dass dies­bezüglich etwas geschehen muss.

Aber, Frau Bundesministerin, da würden wir uns auch konkrete Initiativen der Bundes­regierung in Richtung Schaffung eines europäischen Rahmenrechts für Dienstleistun­gen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, wie die europarechtlich genannt werden, wünschen, wo sichergestellt wird, dass begonnen von der Bildung, der Ge­sund­heit, den Pflegeleistungen, den Rettungsdiensten, aber auch anderen, etwa Wasser, Abwasserversorgung, öffentlicher Verkehr, Postdienstleistungen, Kindergär­ten, Schwimmbäder, Kultureinrichtungen, all diese Dinge, die zum Leben unverzichtbar dazugehören und die auch zum europäischen Wohlfahrtsmodell dazugehören – oder Sie sagen lieber „Lebensmodell“, aber nennen wir es konkret beim Namen –, abge­sichert werden gegen diesen ausschließlichen Vorrang des Wettbewerbsrechts auf europäischer Ebene, der in Wirklichkeit nichts anderes bedeutet, als zu sagen, die Staaten sollen es aufgeben, die Gemeinden sollen es aufgeben, Hauptsache, irgend­welche Unternehmer bekommen ein zusätzliches Geschäft.

Das kann nicht unser Ziel sein, und da erwarte ich mir konkrete Initiativen, auch noch in der Zeit, die Ihnen in der Präsidentschaft verbleibt. (Beifall bei der SPÖ.)

Ich erlaube mir daher, im Namen meiner Fraktion einen Entschließungsantrag einzu­bringen, der Sie in dieser Frage auch unterstützt:

Entschließungsantrag

der Abgeordneten Dr. Einem und KollegInnen betreffend Initiative der Bundesregierung für eine EU-Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse.

„Der Nationalrat wolle beschließen:

Die Bundesregierung wird ersucht,

sich in der EU mit Nachdruck für ein Übereinkommen der Mitgliedstaaten zur Ab­sicherung der Leistungen der Daseinsvorsorge einzusetzen.“ – Ich denke, da können Sie mit mir übereinstimmen.

„um die Rechtssicherheit bei der Anwendung des Gemeinschaftsrechts im Bereich der Bereitstellung von Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse zu verbessern, die Europäische Kommission zu ersuchen, eine Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse, die erforderlichenfalls auch Sonderbestimmungen für Gesundheitsdienstleistungen und soziale Dienstleistun­gen enthalten könnte, zu erarbeiten.“ – Das könnte eine Initiative sein, die Österreich noch jetzt ergreift.

„die Kommission zu ersuchen, diese Rahmenrichtlinie im Rahmen der Verwirklichung des Konzepts ,better regulation‘“ – wie es europasprachlich so schön heißt – „so zu fassen, dass die darin getroffenen Bestimmungen auch für kleine Gemeinden ohne große Rechtsabteilungen lesbar und EuGH-sicher anwendbar sind.

 


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