als Exportartikel anbieten können, auch zu stärken. – Herzlichen Dank. (Beifall bei der ÖVP und den Freiheitlichen – BZÖ.)
9.41
Präsident Dr. Andreas Khol: Als Nächster zu Wort gemeldet ist Herr Abgeordneter Dr. Einem. Seine Wunschredezeit beträgt 9 Minuten. – Bitte, Sie sind am Wort.
9.42
Abgeordneter Dr. Caspar Einem (SPÖ): Meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Präsident! Frau Bundesministerin! (Abg. Riepl: Der Vizekanzler ist schon weg!) Ich möchte es vielleicht so versuchen, Frau Bundesministerin: Es ist durchaus so, dass wir den Eindruck haben, dass das, was Sie sagen, von Ihrem Willen auch erfasst ist und dass Sie wirklich auch guten Willen haben. Daher denke ich, es ist angemessen, Ihnen auch ein Angebot zu machen, nämlich das Angebot, in konkreten Fragen auf europäischer Ebene, wo es wirklich darum geht, dass das Wohl der Menschen auch in Österreich verfolgt und gesichert wird, zu kooperieren.
Ich will auf andere Fragen jetzt nicht eingehen, weil die Zeit dafür nicht ausreichen würde.
Frau Bundesministerin, Sie haben zu Recht gesagt, in der Dienstleistungsrichtlinie ist es darum gegangen, dafür zu sorgen, dass erstens kein Dumpingwettbewerb in Europa stattfindet. Das ist in einem gewissen Umfang durch den Kompromiss des Europäischen Parlaments gelungen. Und es ist bis jetzt auch noch so einigermaßen gelungen, diesen Parlamentskompromiss im Rat am Leben zu erhalten. Ich denke, dass auch da noch einiges Engagement auch Österreichs als Ratspräsidentschaft notwendig ist, um zu verhindern, dass das wieder abrutscht.
Sie haben mit Recht gesagt, es wäre wünschenswert, wäre der Bereich der Dienstleistungen von allgemeinem Interesse aus dem Dienstleistungsrichtlinienbereich ausgeklammert worden, und auch, dass insbesondere sichergestellt wird, dass die Leistungen, die die Menschen im Alltag brauchen, angefangen von Kindergartenangeboten über ordentliche Schulen, über öffentliche Verkehrsmittel, über eine entsprechende Betreuung älterer Menschen bis zu Schwimmbädern oder Kultureinrichtungen in den Gemeinden, in einer Weise auch europarechtlich abgesichert werden, dass das, was demokratisch an der Basis entschieden wird, auch rechtlich möglich ist und dass der kleine Gemeindesekretär bei Entscheidungen dieser Art nicht immer Angst haben muss, irgendwann einmal vor dem Europäischen Gerichtshof zu stehen, weil die Maßnahmen der Gemeinden als wettbewerbswidrig eingeschätzt worden sind.
Frau Bundesministerin, wir sind mit Ihnen einig darin, dass es notwendig ist, die sozialen und die Gesundheitsdienstleistungen aus diesem Wettbewerbsbereich auszunehmen und dafür zu sorgen, dass sie am Wohl der Menschen und nicht primär am Wohl jener Unternehmen orientiert werden, die gerne noch ein zusätzliches Geschäft machen würden.
Dafür sind wir auch bereit, mit Ihnen gemeinsam in eine Richtung zu gehen, weil es notwendig ist, einen Rechtsrahmen zu schaffen, der sicherstellt, dass diese Leistungen, die ganz überwiegend in Gemeinden, aber auch darüber hinaus erbracht werden, so abgesichert werden, dass wenigstens dieser Teil hält.
Die Menschen in Österreich und auch in anderen Ländern Europas haben genügend Erfahrungen gemacht, dass diese ausschließliche Wettbewerbsorientierung der Europäischen Union und ihrer Politik, die primär auch gegen staatliche Leistungen gerichtet ist, für viele Hundert, ja für viele Tausend dazu geführt hat, dass sie ihre Arbeit verloren haben oder dass die Verhältnisse wesentlich ungemütlicher geworden sind, und zwar