schließlich bis zum Europäischen Rat im Juni d. J. entsprechende Initiativen zu setzen und dem Nationalrat darüber Bericht zu erstatten.“
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Frau Bundesministerin, wir laden Sie, wir laden die
Bundesregierung herzlich ein, sich dieser Initiative anzuschließen, wir laden
auch Sie alle ein, sich dieser Initiative anzuschließen. Es geht um konkrete
Absicherung eines Modells, das wir in Österreich auf Gemeinde-, auf Länder-,
auf Bundesebene verwirklicht haben, und da wollen wir auch, dass das
abgesichert wird. Dazu ersuchen wir Sie, zuzustimmen. (Beifall bei der SPÖ.)
9.49
Präsident Dr. Andreas Khol: Der von Herrn Abgeordnetem Dr. Einem verlesene Entschließungsantrag der Abgeordneten Dr. Einem und KollegInnen betreffend Initiative der Bundesregierung für eine EU-Rahmenrichtlinie zu Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse ist hinreichend unterstützt und steht daher mit in Verhandlung.
Der Antrag hat folgenden Gesamtwortlaut:
Entschließungsantrag
der Abgeordneten Dr. Einem und KollegInnen
betreffend Initiative der Bundesregierung für eine EU-Rahmenrichtlinie zu
Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse
eingebracht am 24. 5. 2006 im Zuge der Debatte
zum Themenbereich „Initiativen für ein soziales Europa!“
Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem)
Interesse sind eine der Grundsäulen des europäischen Wohlfahrtsmodells. Die
Perspektive eines sozialen Europas ist untrennbar mit dem Fortbestand bzw. der
Absicherung allgemein und diskriminierungsfrei zugänglicher und leistbarer
Dienstleistungen von allgemeinem (wirtschaftlichem) Interesse verbunden. Im
Weißbuch der Europäischen Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse heißt es dazu: „In der Union sind Dienstleistungen von allgemeinem
Interesse nach wie vor unerlässlich für die Erhaltung sozialer und
territorialer Kohäsion und für die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen
Wirtschaft. Zu Recht erwarten die Bürger und die Unternehmen, dass sie EU-weit
Zugang zu hochwertigen Diensten von allgemeinem Interesse zu einem
erschwinglichen Preis haben. Für den EU-Bürger stellt dieser Zugang eine
essenzielle Komponente der Unionsbürgerschaft dar, die unverzichtbar ist,
damit er die ihm zustehenden Grundrechte in vollem Umfang wahrnehmen kann. Für
die Unternehmen ist die Verfügbarkeit hochwertiger Dienstleistungen von
allgemeinem Interesse eine unabdingbare Voraussetzung für
Wettbewerbsfähigkeit. Mit der Bereitstellung allgemein zugänglicher hochwertiger
Dienstleistungen von allgemeinem Interesse zu erschwinglichen Preisen, soweit
diese Dienstleistungen den Bedürfnissen der Verbraucher und Unternehmen gerecht
werden, wird mithin ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des strategischen
Ziels der Union geleistet, sie
‚zum wettbewerbsfähigsten, dynamischsten wissensbasierten
Wirtschaftsraum der Welt zu machen – einem Wirtschaftsraum, der fähig ist,
ein dauerhaftes Wirtschaftswachstum mit mehr und besseren Arbeitsplätzen und einem
größeren sozialen Zusammenhalt zu erzielen’“.
Um die Bedeutung hochwertiger, allgemein zugänglicher und leistbarer Dienstleistungen für die EU und ihre BürgerInnen anzuerkennen, sollten die Mitgliedstaaten der EU eine politische Übereinkunft zur Absicherung der Leistungen der Daseins-