Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 152. Sitzung / Seite 75

Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite

eingebracht im Zuge der Debatte über „Europäische Sicherheitspartnerschaft"

Der Kampf gegen illegale Migration, um in der Diktion der Bundesregierung zu sprechen, ist ein wesentlicher Aspekt ihrer Sicherheitspolitik. Aus Grüner Sicht bleibt dabei die Frage der Sicherheit für unmittelbar betroffene Menschen ausgeklammert. Mehr als 10.000 Menschen sind in den letzten 5 Jahren vor den Küsten der EU beim Versuch diese zu betreten ertrunken. Unzählige Berichte objektivieren die unhaltbaren Zustände in den Sammellagern auf europäischem Boden (Lampe­dusa/Teu­ta/Melli­la/Malta/Kanarische Inseln). Zusätzlich gibt es riskante und menschenrechts­widrige Rückführungspraktiken aus diesen Sammellagern in Richtung Transit- und Herkunfts­staaten.

Ein im Dezember 2005 veröffentlichter Bericht des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates Alvaro Gil-Robles enthält schwerwiegende Kritikpunkte über die Behör­denpraxis in Lampedusa.

Die Flüchtlingstragödien vor den Küsten der EU haben längst eine über den einzelnen Mitgliedstaat hinausgehende europäische Dimension erreicht. Zuletzt hat die EU in einer Sitzung des Rates der Innen- und JustizministerInnen am 12.10.2005 finanzielle Mittel in Höhe von € 40.000.000,-- bewilligt. Diese Mittel wurden Marokko zur Verfü­gung gestellt. Es wurde dabei verabsäumt, Maßnahmen zum Aufbau von Schutz­mechanismen in den betroffenen Drittstaaten oder in die Aufnahmelager der betrof­fenen Mitgliedstaaten zu investieren. Dazu wären weitere Investitionen notwendig. Es fehlt aber auch eine Initiative auf politischer und allenfalls gesetzgebender Ebene, wie mit solchen Sachverhalten im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung umgegangen werden soll. 

Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher folgenden

Entschließungsantrag

Der Nationalrat wolle beschließen:

1. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Betroffene in den Sammellagern auf Lampedusa/Teuta/Mellila/Kanarische Inseln/Malta menschenwürdige Bedingungen vorfinden, wie sie der Aufnahmerichtlinie der Euro­päischen Union entsprechen.

2. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich besonders und nachweislich dafür einzusetzen, dass Betroffene einen Zugang zu einem fairen Verfahren in der Euro­päischen Union haben und Rückführungen nur unter Einhaltung des Non–Refoulement Prinzips (Prinzip der Nichtzurückschiebung in Staaten, in denen den Betroffenen unmenschliche Behandlung, erniedrigende Behandlung oder Folter drohen, stattfinden.

3. Die Bundesregierung wird darüber hinaus aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die auf europäischer Ebene geführten Debatten über Migration und irregulärer Migration jedenfalls auch die „Schutzdimension“ umfassen und nicht allein vom Sicher­heitsaspekt geführt werden.

4. Die Bundesregierung wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Mitgliedstaaten der Europäischen Union nicht alleine gelassen werden. Insbesondere sollten Personen, bei denen ein Schutzbedürfnis festgestellt wird, nach einem Resettle­mentsystem (Neuansiedlung) auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach bestimmten Quoten verteilt werden. Das könnte ein Beitrag zu einer wirklichen Teilung der Verantwortlichkeit sein. Menschen, bei denen ein Schutzbedürfnis besteht, können auf diesem Weg legal in die Europäischen Union einreisen und werden nicht Opfer von Schlepperbanden. 

 


Home Seite 1 Vorherige Seite Nächste Seite