eingebracht im Zuge
der Debatte über „Europäische Sicherheitspartnerschaft"
Der Kampf gegen
illegale Migration, um in der Diktion der Bundesregierung zu sprechen, ist ein
wesentlicher Aspekt ihrer Sicherheitspolitik. Aus Grüner Sicht bleibt dabei die
Frage der Sicherheit für unmittelbar betroffene Menschen ausgeklammert. Mehr
als 10.000 Menschen sind in den letzten 5 Jahren vor den Küsten der EU beim
Versuch diese zu betreten ertrunken. Unzählige Berichte objektivieren die
unhaltbaren Zustände in den Sammellagern auf europäischem Boden (Lampedusa/Teuta/Mellila/Malta/Kanarische
Inseln). Zusätzlich gibt es riskante und menschenrechtswidrige
Rückführungspraktiken aus diesen Sammellagern in Richtung Transit- und
Herkunftsstaaten.
Ein im Dezember 2005
veröffentlichter Bericht des Menschenrechtsbeauftragten des Europarates Alvaro
Gil-Robles enthält schwerwiegende Kritikpunkte über die Behördenpraxis in
Lampedusa.
Die
Flüchtlingstragödien vor den Küsten der EU haben längst eine über den einzelnen
Mitgliedstaat hinausgehende europäische Dimension erreicht. Zuletzt hat die EU
in einer Sitzung des Rates der Innen- und JustizministerInnen am 12.10.2005
finanzielle Mittel in Höhe von € 40.000.000,-- bewilligt. Diese Mittel wurden
Marokko zur Verfügung gestellt. Es wurde dabei verabsäumt, Maßnahmen zum
Aufbau von Schutzmechanismen in den betroffenen Drittstaaten oder in die
Aufnahmelager der betroffenen Mitgliedstaaten zu investieren. Dazu wären
weitere Investitionen notwendig. Es fehlt aber auch eine Initiative auf
politischer und allenfalls gesetzgebender Ebene, wie mit solchen Sachverhalten
im Sinne einer gemeinsamen Verantwortung umgegangen werden soll.
Die unterfertigten
Abgeordneten stellen daher folgenden
Entschließungsantrag
Der Nationalrat wolle
beschließen:
1. Die Bundesregierung
wird aufgefordert, sich mit Nachdruck dafür einzusetzen, dass Betroffene in den
Sammellagern auf Lampedusa/Teuta/Mellila/Kanarische Inseln/Malta
menschenwürdige Bedingungen vorfinden, wie sie der Aufnahmerichtlinie der Europäischen
Union entsprechen.
2. Die Bundesregierung
wird aufgefordert, sich besonders und nachweislich dafür einzusetzen, dass
Betroffene einen Zugang zu einem fairen Verfahren in der Europäischen Union
haben und Rückführungen nur unter Einhaltung des Non–Refoulement Prinzips
(Prinzip der Nichtzurückschiebung in Staaten, in denen den Betroffenen unmenschliche
Behandlung, erniedrigende Behandlung oder Folter drohen, stattfinden.
3. Die Bundesregierung
wird darüber hinaus aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die auf
europäischer Ebene geführten Debatten über Migration und irregulärer Migration
jedenfalls auch die „Schutzdimension“ umfassen und nicht allein vom Sicherheitsaspekt
geführt werden.
4. Die Bundesregierung
wird aufgefordert, sich dafür einzusetzen, dass die betroffenen Mitgliedstaaten
der Europäischen Union nicht alleine gelassen werden. Insbesondere sollten
Personen, bei denen ein Schutzbedürfnis festgestellt wird, nach einem Resettlementsystem
(Neuansiedlung) auf andere Mitgliedstaaten der Europäischen Union nach
bestimmten Quoten verteilt werden. Das könnte ein Beitrag zu einer wirklichen
Teilung der Verantwortlichkeit sein. Menschen, bei denen ein Schutzbedürfnis
besteht, können auf diesem Weg legal in die Europäischen Union einreisen und
werden nicht Opfer von Schlepperbanden.