Nationalrat, XXII.GP Stenographisches Protokoll 153. Sitzung / Seite 16

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einer Kriminalisierung der Schulhöfe, denn in erster Linie sind junge Menschen betroffen! In Deutschland gibt es Tausende Anzeigen gegen junge Kunden, denen unterstellt wird, dass sie gewerbsmäßig geistige Eigentumsrechte verletzen.

Hohes Haus! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die europäischen Konsumen­tenorganisationen in der BEUC haben sich deutlich für das Recht auf Privatkopie und für Musikdownloads über Tauschbörsen ausgesprochen, solange dies nicht im kommerziellen Umfang geschieht. Für den privaten Gebrauch erstellte Kopien müssen – und zwar auch in Zukunft – straffrei bleiben.

In den nationalen Urheberrechtsgesetzen ist daher das Recht auf digitale Kopien gesetzlich so zu verankern, dass es auch nicht ohne weiteres durch Kopier­schutz­maßnahmen verhindert werden kann – aber gerade das ist in Österreich der Fall.

Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die BEUC appelliert, die sechs zentralen digitalen Rechte der KonsumentInnen anzuerkennen und auf der europäischen Ebene abzusichern. Sie haben unserem Antrag, der die Forderungen der europäischen Konsumentenorganisationen wiedergibt, nicht zugestimmt! – Sie stimmen unserem Antrag nicht zu, wir stimmen Ihrem Antrag nicht zu. (Beifall bei der SPÖ.)

13.45


Präsident Dipl.-Ing. Thomas Prinzhorn: Zu Wort gelangt Frau Abgeordnete Mag. Hakl. – Bitte.

 


13.46.03

Abgeordnete Mag. Karin Hakl (ÖVP): Sehr geehrter Herr Präsident! Frau Bundes­ministerin! Geschätzte Kolleginnen und Kollegen! Worum geht es hier? – Es geht darum, dass wir es ermöglichen, dass Rechte, die man als Urheber hat, wirklich durchgesetzt werden können.

Der Missbrauch solcher Rechte führt nämlich sonst dazu, dass niemand mehr von einem Urheberrecht leben kann: Ein Künstler, der ein Lied auf den Markt bringt, ist darauf angewiesen, dass diese Musik von jemandem gekauft wird, sonst lebt er eben von etwas anderem – und wir alle wissen, dass sich das kein Künstler wünscht.

Herr Kollege Maier, wenn Sie davon sprechen, man müsse vor allen Dingen bei den Schülern aufpassen, dann meine ich, es ist richtig, dass es in der Vergangenheit, als es noch nicht so viele professionelle Download-Börsen gab, wie zum Beispiel iTunes, zu sehr vielen illegalen Musikdownloads gekommen ist. Wenn aber ein Schüler als Ladendieb eine einzige CD – auch für seinen eigenen Gebrauch – geklaut hat, waren wir uns immer darüber einig, dass das kriminell, dass das nicht legal ist – und ganz gleich ist es eben auch bei illegalen Downloads!

Umso wichtiger ist es, dass es jetzt günstig – um 99 Cent, 89 Cent, 79 Cent pro Lied – einzelne Lieder zum Herunterladen gibt. Das eröffnet auch für die Künstler ganz neue und große Möglichkeiten. Aber wir müssen schon bei dem bleiben, was Recht ist, und eine entsprechende Aufklärung auch der Kinder betreiben.

Selbstverständlich geht es hier überhaupt nicht um die Kriminalisierung solcher Einzelfälle, sondern es geht darum, dass nicht gewerbsmäßig illegal heruntergeladen und illegal vervielfältigt wird – genau das wir in diesem Gesetz ganz deutlich gemacht.

Wichtig ist auch, dass man erfährt, wer seine Rechte eigentlich verletzt hat. In Österreich ist es ganz selbstverständlich, dass jeder klagen kann, wen immer er möchte. Er muss davor nicht zu einem Richter gehen und fragen: Darf ich denjenigen klagen? – Dazu braucht er nur im Telefonbuch nachzuschauen. Wenn auch seine Klage abgewiesen wird, kann er das doch tun.

 


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